Familie zahlte 30.000 Euro für eine Traumküche, die nie geliefert wurde – Arbeiterkammer fordert gesetzliche Absicherung
Ein Küchenstudio aus Ansfelden hat das Geschäft geschlossen und ist derzeit nicht erreichbar. Zahlreiche Betroffene stehen nun ohne Lieferung ihrer Küche da, obwohl sie bereits hohe Anzahlungen getätigt haben. AK-Präsident Andreas Stangl fordert eine gesetzliche Regelung: „Hohe Vorauszahlungen dürfen künftig nicht mehr oder nur gegen eine Absicherung möglich sein. Bei allen Verträgen, die unter das Konsumentenschutzgesetz fallen, sollen maximal 20 Prozent des Auftragswertes an Anzahlung verlangt werden dürfen, außer sie sind durch eine Bankgarantie, eine Versicherung oder ein Treuhandkonto abgesichert.
“
Mehr als 50 Betroffene haben sich in den vergangenen Wochen beim Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich gemeldet, weil sei bei der MF Interieur GmbH eine Küche bestellt und bezahlt haben, aber diese nicht geliefert wird. Die Konsument:innen haben viel Geld im Voraus bezahlt, nun hat das Unternehmen die geplanten Liefertermine abgesagt und das Geschäft geschlossen. Auf Anfragen von Seiten der Konsument:innen erfolgen keine Rückmeldungen. Insolvenz wurde bislang nicht beantragt.
Traumküche bezahlt, aber nicht geliefert
So hat etwa ein frisch verheiratetes Linzer Ehepaar bei dem Studio in Ansfelden eine Küche bestellt. Bei Vertragsabschluss wurde die Hälfte des Kaufpreises als Anzahlung verlangt, vor wenigen Wochen wurde der Restbetrag in Rechnung gestellt und auch bezahlt. Der Montagetermin wäre Anfang Juni gewesen, die alte Küche wurde rechtzeitig dafür abgebaut. Der Liefertermin wurde jedoch storniert. Die beiden stehen jetzt ohne Küche da, obwohl sie insgesamt 20.000 Euro bezahlt haben.
Besonders hart trifft es auch eine Familie aus Traun. Für ihre Traumküche haben sie jahrelang gespart und 30.000 Euro bezahlt. Auch hier wurde der Montagetermin kurzfristig abgesagt und die Konsument:innen stehen jetzt mit nichts da.
Bei Insolvenz ist das Geld weg
Hohe Vorauszahlungen bergen im Falle einer Insolvenz ein hohes Verlustrisiko. Tritt der Masseverwalter von den offenen Verträgen zurück, können die bezahlten Beträge nur im Insolvenzverfahren angemeldet werden. Betroffene erhalten dann nur eine geringe Quote zurück.
Die Konsumentenschützer:innen der AK OÖ raten
- Achten Sie bei Vertragsabschluss, dass keine zu hohen Anzahlungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Zahlen Sie bestenfalls nach erbrachter Leistung, z.B. nach Lieferung der Möbel.
- Lassen Sie sich auch von Rabatten bei Zahlung des Gesamtbetrags nicht verlocken. Das Risiko, im Insolvenzfall ohne Geld und Ware dazustehen, ist zu groß.
- Sollte das Unternehmen dennoch darauf bestehen, verlangen Sie eine Sicherheit für ihre Anzahlung, z.B. in Form einer Bankgarantie.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Arbeiterkammer Oberösterreich