Antragsrechte der Zivilgesellschaft vor dem Verfassungsgerichtshof zur Überprüfung von Gesetzen, Staatsverträgen und Verordnungen
In der Praxis ist es für viele betroffene Menschen schwierig, (zeit)aufwändig und teuer, verfassungswidrige Gesetze oder gesetzwidrige Verordnungen bzw verfassungs- oder gesetzwidrige Staatsverträge, die sie betreffen, vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Sie müssen sich zuerst an Verwaltungsbehörden und Gerichte wenden, die in solchen Fällen oft mit einer Vielzahl gleichartiger Beschwerden oder Anträgen konfrontiert sind, deren Erledigung viel Zeit in Anspruch nimmt und nicht innerhalb angemessener Frist erfolgen kann. Gleichzeitig bedeutet es für den Staat einen hohen finanziellen Aufwand, der das Budget belastet.
Um Betroffenen einen leichteren und schnelleren Zugang zum Recht zu ermöglichen sowie Verwaltung und Justiz zu entlasten, schlägt die Studie vor, registrierten zivilgesellschaftlichen Institutionen das Recht einzuräumen, im Interesse der von ihnen vertreten Menschen oder der Allgemeinheit Anträge an den VfGH zu richten, der sodann einschlägige Gesetze, Verordnungen und Staatsverträge auf ihre Verfassungs- bzw Gesetzeskonformität überprüft und gegebenenfalls aufhebt, wodurch Gerechtigkeit und Rechtsicherheit für (auch potentiell) Betroffene rasch hergestellt werden kann.
Die Studie beruht auf einem weltweiten Vergleich von Verfassungen, die ähnliche Modelle enthalten, wobei deren Praktikabilität und Wirksamkeit bewertet wurde. Bei den Reformvorschlägen wurde darauf geachtet, Modalitäten zu integrieren, die Missbräuche und Überlastungen des VfGH verhindern sollen.
Auf dieser Grundlage schlagen wir eine Novelle der einschlägigen Artikel 139 und 140 des Bundesverfassungsgesetzes (B-VG) vor, die gerechtere Anfechtungsmöglichkeiten und Kosteneinsparungen ermöglichen sollen.
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