Abschlussbericht des COFAG-Untersuchungsausschusses liegt vor | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Abschlussbericht des COFAG-Untersuchungsausschusses liegt vor

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Der Ausschussbericht des COFAG-Untersuchungsausschusses liegt vor. Er ist gemeinsam mit den fünf Fraktionsberichten der Parteien ab sofort im Webportal des Parlaments abrufbar. 147 Seiten umfasst allein der Bericht des Ausschussvorsitzenden Wolfgang Sobotka, der auf einem Entwurf von Verfahrensrichterin Christa Edwards und ihrem Team basiert. Dazu kommen noch 18 Stellungnahmen zum Ausschuss- bzw. den Fraktionsberichten. Im Abschlussbericht wird die frühere Kritik des Rechnungshofs an der COFAG-Gründung bestätigt, während eine Bevorzugung von ÖVP-nahen Milliardären nicht direkt festgestellt werden konnte. Aber: Untersuchte Steuerakte rund um René Benko würden mitunter „einen schalen Beigeschmack“ hinterlassen, heißt es im Bericht.

In fünf thematischen Kapiteln werden die Erkenntnisse der vier Beweisthemen penibel aufgelistet. Zudem gibt es im Bericht zehn Empfehlungen zu den Untersuchungsgegenständen und weitere sechs zum Verfahrensrecht von U-Ausschüssen. Darin wird eine Stärkung der Rechte der Verfahrensrichter:innen empfohlen: Polizeiliche Vorführungen von Auskunftspersonen sollte es erst nach einer rechtlichen Stellungnahme der Richter:innen und Verfahrensanwält:innen geben. Richter:innen sollten zudem nicht nur – wie derzeit festgelegt – das Erstbefragungsrecht haben, sondern auch eine Letztbefragung durchführen und die Ladung von Auskunftspersonen vorschlagen dürfen. Außerdem sollten Strafen für unentschuldigtes Fernbleiben von Auskunftspersonen „deutlich angehoben werden“.

Inhaltlich wird vorgeschlagen, die Auszahlung von Boni und Dividenden auszusetzen, wenn ein Unternehmen Förderungen bekommen hat. Es wird auch eine wissenschaftliche Begleitung bei Ausnahmeprojekten in Krisenfällen, eine bessere Einbindung der Verwaltung und höhere Strafen bei Nichtlegung der Bilanz empfohlen. Die von der Großbetriebsprüfung bereits erarbeiteten Vorschläge zum Umgang mit „Superreichen“ sollten „zumindest in Erwägung gezogen werden.“

Parteien ziehen eigene Schlüsse  

An den Ausschussbericht angehängt sind die jeweiligen Fraktionsberichte. Die Parteien kommen darin zu unterschiedlichen Ergebnissen: Für die ÖVP habe der COFAG-Untersuchungsausschuss gezeigt, dass es keine Bevorzugungen ÖVP-naher Personen gegeben habe und die COFAG ein wichtiges Instrument während der Corona-Pandemie gewesen sei.

Die Grünen fokussieren sich in ihrem Fraktionsbericht vor allem auf die Causa René Benko und empfehlen einige Änderungen bei Kreditvergaberichtlinien und strengere Regeln für Aufsichtsräte und Berater:innen. Außerdem müsse die Finanzverwaltung ausreichend ausgestattet sein, schreibt die grüne Fraktion in ihrem Bericht.

Die Oppositionsparteien sehen das anders: Die NEOS sehen die COFAG als eine „bewusste Fehlkonstruktion“, in der parlamentarische Kontrolle und Transparenz „nur sehr zögerlich ermöglicht“ worden sei. Die SPÖ hat mehrere Empfehlungen im Steuer- und Insolvenzrecht in ihrem Bericht und schlägt eine bessere finanzielle Ausgestaltung der Finanzprüfung vor. Für die FPÖ gibt es Anhaltspunkte für eine „Zwei-Klassen-Verwaltung“, die im Verantwortungsbereich früherer ÖVP-Finanzminister liege.

Bericht kommt auf Tagesordnung des nächsten Plenums

Der Bericht wird nun auf die Tagesordnung der nächsten Nationalratssitzung kommen. Damit ist die Arbeit des Untersuchungsausschusses offiziell am 3. Juli beendet. Ein neuer U-Ausschuss kann erst wieder in der nächsten Legislaturperiode eingesetzt werden.

Insgesamt trat der U-Ausschuss 17 Mal zusammen und befragte 16 Auskunftspersonen. Sechs Mal stellten die Mitglieder des COFAG-U-Ausschusses ein Nichterscheinen einer Auskunftsperson fest. Dem U-Ausschuss wurden rund 1.4 Millionen Seiten geliefert. Davon waren nur rund 223.000 Seiten nicht klassifiziert. (Schluss) pak


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