"Adieu, altes Konto!" - die neue Ausgabe der FMA-Inforeihe „Reden wir über Geld“ erklärt: | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

„Adieu, altes Konto!“ – die neue Ausgabe der FMA-Inforeihe „Reden wir über Geld“ erklärt:

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Der Kontowechsel zu einer Bank mit passenderen Konditionen, Angeboten oder Filialen kann nach großem Aufwand aussehen. Doch mit dem Kontowechselservice kann Ihr neues Institut Ihnen vieles abnehmen und sicherstellen, dass Ihr Gehalt oder Ihre Pension, Ihre Mietzahlung, Daueraufträge und Lastschriften nahtlos auf Ihr neues Konto übergehen. Die Informationsreihe „Reden wir über Geld“ der FMA für Verbraucherinnen und Verbraucher erklärt in klarer und einfacher Sprache, wie das funktioniert. 

Vereinfachung dank EU-Richtlinie

Seit 2016 gelten im österreichischen Verbraucherzahlungskontogesetz eine Reihe von neuen Bestimmungen, die Zahlungskonten zugänglicher und besser vergleichbar machen und den Kontowechsel vereinfachen. Damit wurde eine Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt (2014/92/EU), die den Markt für diese Konten transparenter gestaltet und den Wettbewerb verbessert. Im Jahr 2023 wurden in Österreich 87.024 Zahlungskontowechsel vorgenommen, nach 91.754 im Vorjahr. Die Zahl der Wechsel ist seit 2019 rückläufig. 

Ablauf eines Kontowechsels

Folgende Schritte gehören zu einem Kontowechsel:

  • 1. Auftragserteilung: Im ersten Schritt eröffnen Sie ein neues Konto bei der Bank Ihrer Wahl und erteilen Ihrer neuen Bank einen Wechselauftrag. Dies geschieht in der Regel durch das Ausfüllen eines Formulars, das Sie von Ihrer neuen Bank erhalten.
  • 2. Informationsaustausch zwischen den Banken: Ihre neue Bank kontaktiert Ihre alte Bank und fordert die Übertragung aller relevanten Daten (z. B. bestehende Daueraufträge, Lastschriften) an. Die alte Bank muss diese Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen an die neue Bank übermitteln.
  • 3. Einrichten der Zahlungen: Ihre neue Bank richtet innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Informationen alle Daueraufträge und Lastschriften auf dem neuen Konto ein. Die neue Bank informiert alle Zahler (z. B. Arbeitgeber) und Zahlungsempfänger (z. B. Energielieferant) über Ihre neue Bankverbindung.
  • 4. Kontoschließung (optional): Sie können Ihre alte Bank anweisen, das alte Konto zu schließen. Die alte Bank hat nach Erhalt der Anweisung maximal einen Monat Zeit, das Konto zu schließen und ein eventuell verbleibendes Guthaben auf das neue Konto zu übertragen. 

    Diese und viele weitere nützliche Tipps gibt die neue Ausgabe von „Reden wir über Geld“ mit dem Titel „Adieu, altes Konto!“, die auf der Website der FMA als Download bereitsteht.

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