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GPA-Teiber begrüßt Schluss der Wochengeldlücke

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Im heutigen Bundesrat wird das Sonderwochengeld beschlossen und hat damit erfolgreich den parlamentarischen Weg passiert. Dieser Schluss der Wochengeldlücke geht zurück auf ein richtungsweisendes Urteil, das in einem Verfahren des GPA-Rechtsschutzes erwirkt werden konnte. „Mit dem heutigen Beschluss wird eine große Ungerechtigkeit für werdende und junge Mütter beseitigt“, freut sich Barbara Teiber, Vorsitzende der Gewerkschaft GPA.  

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat im Fall einer von der Gewerkschaft GPA vertretenen Steirerin erkannt, dass die bisherige Wochengeldregelung dem EU-Recht widerspricht. Wenn Frauen bisher das zweite Kind während der Karenz vom ersten Kind bekamen und in dieser Zeit kein Kinderbetreuungsgeld mehr bezogen, dann hatten sie keinen Anspruch auf Wochengeld. Die Gewerkschaft GPA hatte geklagt und der Oberste Gerichtshof teilte die Einschätzung, dass das geltende Gesetz dem EU-Recht widerspricht. Das führte dazu, dass das Gesetz geändert werden musste. 

„Dass durch die Arbeit unserer Juristinnen und Juristen nun eine gesetzliche Ungerechtigkeit repariert wurde, ist ein großer Erfolg und zeigt, dass es sich lohnt, Mitglied der Gewerkschaft zu sein“, so Teiber. 

Die Gewerkschaft GPA vertritt ihre Mitglieder in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten vor Gericht und konnte vergangenes Jahr 118 Millionen Euro im Rechtsschutz erkämpfen. 

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