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Wirtschaftsausschuss: ÖVP, Grüne und NEOS befürworten Grün-Gas-Quote für Gasversorger

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Zu einer Grün-Gas-Quote sollen Gasversorger künftig mit dem Erneuerbaren-Gas-Gesetz (EGG) verpflichtet werden. Damit sollen sie einen bestimmten Anteil an fossilem Erdgas durch im Inland produziertes erneuerbares Gas ersetzen. Im Sinne der Dekarbonisierung und der Klimaneutralität 2040 soll sich dadurch die Importabhängigkeit verringern und die Versorgungssicherheit verbessern. Umgesetzt werden soll damit auch eine entsprechende EU-Richtlinie. Im Wirtschaftsausschuss stimmten ÖVP, Grüne und NEOS für die Regierungsvorlage. Im Plenum benötigt die Materie allerdings eine Zweidrittelmehrheit, die damit noch offen bleibt. Die SPÖ befürchtet unter anderem Mehrkosten für Haushalte und KMU, daher werde man „heute definitiv nicht zustimmen“. Aus Sicht der FPÖ habe es von Beginn an keine „Landing Zone“ für Verhandlungen gegeben.

Ein Entschließungsantrag der NEOS, die umgehend ein Reformpaket für die Energiewirtschaft fordern, wurde mit den Stimmen der Koalitionsparteien vertagt.

Zielpfad für Grün-Gas-Quote soll mit Jahr 2024 beginnen

Konkret ist mit der Grün-Gas-Quote vorgesehen, dass Gasversorger, die Endverbraucher:innen in Österreich entgeltlich beliefern, beginnend mit dem Jahr 2024 schrittweise die an Endverbraucher:innen im Bundesgebiet verkauften fossilen Gasmengen durch erneuerbares Gas substituieren. Im Jahr 2030 soll das zu substituierende Volumen insgesamt 9,75 % der Gesamtgasmenge, jedoch mindestens 7,5 Terawattstunden (TWh) erreichen. 2024 soll es 0,35 %, im Jahr 2027 3,05 % betragen. Zur Erreichung der Grün-Gas-Quote können demnach auch rezyklierte Gase in einem Ausmaß von maximal 5 % der jährlichen Substitutionsverpflichtung eines Versorgers beitragen.

Um auf technische Fortschritte zeitnah reagieren zu können, soll dem bzw. der Energieminister:in laut Regierungsvorlage (2455 d.B.) eine Verordnungsermächtigung eingeräumt werden, um im Einvernehmen mit dem bzw. der Landwirtschafts- sowie mit dem bzw. der Wirtschaftsminister:in die festgelegte Grün-Gas-Quote erhöhen zu können. Der Zielpfad für den Zeitraum vom Jahr 2031 bis zum Jahr 2040 soll laut Erläuterungen dann ebenfalls per Verordnung festgelegt werden. Festgehalten wird dazu, dass ab 2035 jährlich zumindest 15 TWh durch Grün-Gas substituiert werden soll.

Sollte die Substitutionspflicht in einem Jahr nicht erreicht werden, kann laut Vorlage eine Fehlmenge im Ausmaß von maximal 30 % zusätzlich zur Zielvorgabe des Folgejahres nachgereicht werden. Sofern ein Versorger ausschließlich erneuerbare Gase an Endverbraucher:innen liefert, gilt die Substitutionspflicht als erfüllt. Nur unter bestimmten Voraussetzungen wie Lieferverzögerung notwendiger Bauteile reduziert sich die jährliche Substitutionsverpflichtung eines Versorgers.

Um eine außergewöhnliche Kostenbelastung für Endverbraucher:innen zu vermeiden, kann gemäß Erläuterungen – ebenfalls per Verordnung – eine Förderung für Versorger vorgesehen werden, die aufgrund der Erfüllung der Grün-Gas-Quote erhöhte Erzeugungs- und Beschaffungskosten haben. Mit dieser Förderung sollen demzufolge Endverbraucher:innen entlastet werden, da sich die Erzeugungs- und Beschaffungskosten für Versorger durch den Erhalt einer Förderung und damit auch die Endkundenpreise verringern. Normiert werden mit der Vorlage etwa auch die etwaige Weiterverrechnung von Kosten sowie ein Evaluierungsbericht, der bis Ende 2026 vorzulegen sein soll.

Gewessler: 10 % des österreichischen Gasbedarfs ist großer Beitrag

Die Maßnahme ziele sowohl auf Klimaschutz als auch auf Wertschöpfung durch einen Ausbau von Grüngasanlagen ab, sagte Umwelt- und Energieministerin Leonore Gewessler. Man spreche hier von einem großen Beitrag von 10 % des österreichischen Gasbedarfs und damit von einer Maßnahme, die sonst beim Ausstieg aus russischem und fossilem Gas nicht „auf einen Schlag“ getroffen werden könne. Zudem bringe die Vorlage Investitionssicherheit, Rechtssicherheit und Planbarkeit für die Grün-Gas-Branche, die diese dringend brauche. Es gelte, die in Österreich vorhandenen Biomethanpotenziale als jenen „Schatz“ anzusehen, den sie darstellen, so Gewessler. Was Befürchtungen zu Mehrkosten betrifft, sei nicht vorhersehbar, ob es diese jemals geben werde. Es sei aber im Gesetzesvorschlag sogar vorgesehen, Mehrkosten im Bedarfsfall zu fördern.

SPÖ und FPÖ befürchten Mehrkosten für Endverbraucher:innen

Seitens der SPÖ habe es schon beim Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) im Jahr 2021 den Wunsch gegeben, das Grün-Gas mitzuverhandeln, betonte Alois Schroll (SPÖ). Er kritisierte, dass in den nunmehr kurzfristigen Verhandlungen vorgeschlagen würde, dass auch Getreide, Mais und Feldfrüchte für die Biogasproduktion verwendet werden dürften. Lebensmittel zu verbrennen werde es mit der SPÖ aber ebenso wenig geben wie eine Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf Endverbraucher:innen, war er sich mit Christoph Matznetter (SPÖ) einig. Bis zum Plenum würden aber noch ein paar Tage Zeit bleiben, „sich zu bewegen“, meinte Matznetter in Richtung der Koalitionsparteien.

Axel Kassegger (FPÖ) zufolge hätten für weitere Verhandlungen mit der FPÖ aus seiner Sicht die in der Vorlage vorgesehenen Ausgleichszahlungen reduziert werden müssen. Er befürchte durch die Maßnahmen deutliche Kosten, die die Endverbraucher:innen zahlen müssten. Auch wenn man beginnen wolle, Essbares zu verbrennen, sei er nicht dabei.

Grüne für weitere Verhandlungen

Lukas Hammer (Grüne) hoffe nach wie vor, dass die Verhandlungen mit der SPÖ noch erfolgreich abgeschlossen werden können. Biomethan sei einer der Bausteine für den Ausstieg aus der Gas-Importabhängigkeit. Ohne weitere Maßnahmen werde es nicht möglich sein, das „enorme Potenzial“ in Österreich zu heben. Hammer wies darauf hin, dass man hinsichtlich Mehrkosten vor allem bei den fossilen Energien nicht abschätzen könne, wie sich die Preise entwickeln. Dass die Regierung vorhätte, Lebensmittel in Biogasanlagen zu schicken, wies er als „Populismus“ zurück. Biogasanlagen müssten diesfalls auf Förderungen verzichten, wovon nicht auszugehen sei.

Tanja Graf (ÖVP) wies auf Mechanismen hin, die im Gesetzesvorschlag eingebaut seien, um etwaige Mehrkosten abzufedern. Diese würden beitragen, die Kosten im Blick zu behalten, aber die „Anlaufkurve“ in der Biogasproduktion nicht zu stoppen. Es erschließe sich ihr nicht, dass die SPÖ zwar für Klimaschutz stehe, aber heimische Produktion und Arbeitsplätze in diesem Zusammenhang nicht unterstütze.

Eine Zustimmung mit „Zähneknirschen“ gab Karin Doppelbauer (NEOS) bekannt. Die NEOS hätten sich mehrfach für einen anderen Zugang ausgesprochen. Jetzt gebe es aber trotzdem die Notwendigkeit, Schritte zu setzen, um stabile Rahmenbedingungen für die Branche zu schaffen.

NEOS fordern Reformpaket für Energiewirtschaft

Mit einem Entschließungsantrag fordern die NEOS die Energieministerin auf, umgehend ein umfassendes Reformpaket für die österreichische Energiewirtschaft vorzulegen (4082/A(E)). Die Belastungen durch Strom und Gas seien bedenklich, so Karin Doppelbauer (NEOS). Zu mehreren anderen Faktoren wie etwa der Abhängigkeit von russischem Gas komme ein nicht funktionierender, in seiner Struktur wettbewerbsfeindlicher Energiemarkt in Österreich. Der führe dazu, dass die gesunkenen Energiepreise bei den österreichischen Haushalten und Unternehmen nicht ankommen. Unter der „unheiligen Allianz“ aus staatlich kontrollierten Energieunternehmen und der öffentlichen Hand würden Kaufkraft und Wettbewerbsfähigkeit leiden.

Geht es nach den NEOS, sollten Politiker:innen keine Aufsichtsratsposten in Energieversorgungsunternehmen innehaben dürfen. Die Entflechtungsvorschriften von Netzanbietern und Energieversorgern müssten strikt durchgesetzt und gegebenenfalls die Vorschriften über geltende EU-Vorgaben hinaus verschärft werden. Außerdem brauche es eine Pflicht für Energieversorger im öffentlichen Besitz, Angebote in ganz Österreich zu machen, sowie eine Zusammenlegung der den NEOS zufolge 114 Strom- und 19 Gasverteilernetzbetreiber. Der Antrag zielt außerdem auf regelmäßige, monatliche Veröffentlichungen der E-Control von Energiepreisen pro Bundesland zur Förderung von Anbieterwechsel ab.

Vertagt wurde der Antrag seitens der Koalitionsparteien etwa mit der Begründung seitens der ÖVP, dass der umfassende Vorschlag für den Rest der Gesetzgebungsperiode ein zu weitgreifender sei. Manche Punkte davon müssten diskutiert werden, andere seien abzulehnen. (Fortsetzung Wirtschaftsausschuss) mbu


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