Sitzung des NÖ Landtages
Abgeordneter René Lobner (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Kindergartengesetzes 2006 und des NÖ Kinderbetreuungsgesetzes 1996 (NÖ KBG).
Abgeordnete Mag. Indra Collini (Neos) eröffnete die Debatte: Es sei zu begrüßen, dass mehr Geld in die Kinderbetreuung fließe. Sie wünsche sich aber Verbindlichkeiten in Bezug auf die zusätzlichen Mittel. Die Öffnung der Kindergärten für Zweijährige sei ein Kraftakt hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Plätze und der Betreuungsqualität. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung ab dem ersten Geburtstag müsse das Ziel sein.
Abgeordneter Mag. Georg Ecker, MA (Grüne) hob hervor, der Kindergarten sei die erste und wichtigste Bildungseinrichtung. Genau hier müsse investiert werden, vor allem in Niederösterreich. Positiv sei die Eingewöhnungsphase, Arbeitsbedingungen und Bezahlung müssten verbessert werden. Stützkräfte für Kinder mit Behinderung dürften nicht vom Goodwill des Bürgermeisters abhängen. Er brachte einen Antrag auf getrennte Abstimmung ein.
Abgeordnete Elvira Schmidt (SP) sagte, die Gruppengrößen seien jetzt schon zu hoch, die Abänderung für kleine Gemeinden sei daher keine gute Lösung. Es gebe keinen Platz für Master-Studien, die Bildungszeit müsse den ganzen Tag über gelten. Man brauche einen Rechtsanspruch für jedes Kind und Wahlfreiheit für alle Mütter. Ein verpflichtendes zweites Kindergartenjahr bringe gerade sozial benachteiligten Kinder sehr viel. Abschließend brachte sie zu diesen Forderungen einen Resolutionsantrag ein.
Abgeordnete Mag. Anja Scherzer (FP) sprach von notwendigen Anpassungen, um Eltern dabei zu unterstützen, Beruf und Familie besser vereinen zu können. Kinderbetreuung für Zweijährige sei die Schaffung einer Möglichkeit, kein Zwang. Sie sagte, insgesamt würde ihre Fraktion diese Optimierung positiv sehen und deshalb werde die FP dieses Gesetz unterstützen.
Abgeordnete Doris Schmidl (VP) meinte, die Betreuungsoffensive für Kinder stelle immer wieder vor neue Herausforderungen. Dieses Thema sei immer sehr sensibel, es gehe um die Jüngsten der Gesellschaft. Die Eltern sollten ihrer Tätigkeit nachkommen können und auch wissen, dass ihre Kinder gut aufgehoben seien. Der Betreuungsschlüssel sei herabgesetzt worden und die Gemeinden würde statt 27 Prozent nun 48,6 Prozent an Förderung erhalten.
Der Antrag auf getrennte Abstimmung wurde einstimmig angenommen. Der Gesetzesentwurf Artikel 1, Ziffer 17 wurde angenommen von VP, FP, SP, Neos; Ablehnung erfolgte durch die Grüne Fraktion. Der Rest des Ausschussantrages wurde einstimmig angenommen. Der Resolutionsantrag betreffend weitere notwendige Maßnahmen in der Kinderbetreuung wurde abgelehnt.
Abgeordneter Josef Edlinger, MBA (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend Landesgesetz, mit dem die NÖ Landtagswahlordnung 1992 (LWO) und die NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994 (GRWO) geändert werden.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) führte aus, seine Fraktion werde dem Antrag zustimmen. An der Gemeinderatswahlordnung gebe es noch viel zu verändern und zu verbessern. Auch andere demokratierelevante Themen müssten überarbeitet werden.
Abgeordnete Dr. Helga Krismer-Huber (Grüne) hob hervor, es sei erfreulich, dass es den Parteien gelungen sei, wesentliche Änderungen vorzunehmen. Die Wählerevidenzen würden jetzt so ausgehändigt werden, dass man als wahlwerbende Partei auch wirklich Wahlwerbung machen könne.
Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) meinte, diese Initiative sei ein Schritt in die richtige Richtung. Es sei an der Zeit, dass das Wählerverzeichnis auch elektronisch zur Verfügung stehe. In diesem Sinne werde die Sozialdemokratie auch diesen Antrag unterstützen.
Abgeordneter Dieter Dorner (FP) meinte, es sei erfreulich, dass hier ein Fünf-Parteien-Antrag verhandelt werde. Es sei ein wichtiger Schritt, dass die Wählerverzeichnisse in elektronischer Form zur Verfügung stehen.
Abgeordneter René Lobner (VP) betonte, es werde hier ein Allparteienantrag beschlossen. Heuer sei ein Superwahljahr, beginnend mit der Europawahl, im September die Nationalratswahl und im Jänner 2025 die Gemeinderatswahlen.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
Abgeordneter Mag. Hubert Keyl (FP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Grundversorgungsgesetzes.
Abgeordneter Martin Antauer (FP) führte aus, die Wirkung dieser Maßnahme zeige sich schon, viele Asylanten würden mittlerweile nach Wien abwandern. Die freiheitliche Handschrift sei schon klar sichtbar. Es könne nicht sein, dass Frauen oder Mädchen Angst vor Asylwerbern hätten. Aufgrund der heutigen Änderungen könnten Grundversorgungsleistungen für Asylwerber eingeschränkt werden.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meinte, die FP müsse ein Zeichen für ihre Wähler setzen. Die Befürchtung liege nahe, dass mit dieser Karte wieder ein neues Bürokratiemonster geschaffen werde. Viel besser wäre es, zu einer bundesweit einheitlichen Lösung zu kommen.
Abgeordnete Mag. Silvia Moser, MSc (Grüne) sagte, damit würden Menschen, die ohnehin nur ein geringes Geld erhalten, nochmals beschränkt. Was das mit Sicherheit zu tun habe, das sei ihr völlig unklar. Die Idee, eine solche Karte einzuführen, sei grundsätzlich durchaus legitim. Es gehe um einen Betrag von knapp über 200 Euro pro Monat. Die Bezahlkarte sei „eine Schikane“ und „fremdenfeindlich“. Ihre Fraktion würde sicher nicht zustimmen.
Abgeordnete Kathrin Schindele (SP) sagte, es brauche bundeseinheitliche Lösungen. Eine Asylkarte in der von Niederösterreich geplanten Form verteuere die Kosten für die Asylverfahren. Ein Abänderungsantrag fordert echte Lösungen statt Showpolitik und „Freunderlwirtschaft“.
Abgeordneter Andreas Bors (FP) replizierte, es gehe nicht um Fremdenfeindlichkeit, sondern um „Politik mit Hausverstand“. Die Sachleistungskarte verhindere, das Geld für Alkohol, Zigaretten und Schlepper auszugeben und unterbinde die Einwanderung in das Sozialsystem. Jedes Jahr gebe es tausende Scheinasylanten, denen es nicht um Schutz und Hilfe gehe. Der illegalen Massenzuwanderung gehöre endlich ein wirksamer Riegel vorgeschoben. Niederösterreich müsse in diesem Bereich so unattraktiv wie möglich gemacht werden.
Abgeordnete Mag. Edith Kollermann (Neos) meldete sich nochmals zu Wort: Die Idee sei zwar gut, die Haltung dahinter aber „widerlich“.
Zweiter Präsident Gottfried Waldhäusl (FP) verwahrte sich gegen das Wort „widerlich“.
Abgeordneter DI Franz Dinhobl (VP) meinte, die Asylströme hätten Niederösterreich angesichts anderer Wertehaltungen, eines mangelnden Demokratieverständnisses und gestiegener Kriminalität vor enorme Herausforderungen gestellt. Es handle sich um einen Probebetrieb, es werde Nachschärfungen geben. Auch österreichweit gehe es in diese Richtung.
Der Abänderungsantrag blieb in der Minderheit, der Antrag wurde mit VP/FP-Mehrheit angenommen.
Abgeordneter Mag. Christian Samwald (SP) berichtete zu einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997. Der Ausschussantrag lautet auf Ablehnung.
Abgeordneter Mag. Helmut Hofer-Gruber (Neos) eröffnete die Debatte: Bei Politikergehältern sollte es eine Leistungs- statt einer Neiddebatte geben. Dass niederösterreichische Regierungsmitglieder mehr verdienten als Minister bzw. Ministerinnen, wäre in Ordnung, wenn sie auch mehr leisteten, was auf Grund der Kompetenzen gar nicht möglich sei. Die Entscheidung, die Gehälter in der Jahresmitte anzuheben, sei eine „Mogelpackung par excellence“. Man müsse weg vom Spendier- und hin zum Verantwortungsföderalismus.
Abgeordneter René Pfister (SP) erklärte, eine Vollzeithandelsangestellte verdiene für 40 Stunden 1.822 Euro. Demgegenüber erhöhe die Landesregierung ihre Gehälter für die nächsten sechs Monate um 150.000 Euro. Stattdessen 1.500 Familien Schulstartgeld zu zahlen, wäre eine vernünftige Investition. Es gehe um Gerechtigkeit, Weitblick und Verantwortung gegenüber den Landsleuten. Bei einer Gehaltserhöhung würden die SP-Regierungsmitglieder die Beträge karitativen Zwecken zuführen.
Abgeordneter Jürgen Handler (FP) meinte, der letzte diesbezügliche Antrag sei einstimmig angenommen worden. Der nunmehrige SP-Antrag sei nur dazu da, „das Sommerloch zu füllen“.
Abgeordneter Christoph Kainz (VP) sprach von parteipolitischen Gründen. Diesen Antrag einzubringen, sei „populistisch von der SP“. Er wolle auch keine Neiddebatte, sei aber überzeugt, dass die VP-Regierungsmitglieder im Gegensatz zu anderen zu 100 Prozent ihre Arbeit leisteten.
Der auf Ablehnung lautete Antrag des Rechts- und Verfassungsausschusses wurde mit den Stimmen von VP, FP und Grünen angenommen.
(Forts.)
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