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Pharmazeutische Industrie muss künftig 700 kritische Arzneimittel einlagern

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Die pharmazeutische Industrie wird dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände für kritische Arzneimittel zu erhöhen: Sie muss von rund 700 wichtigen Medikamenten einen Bedarf von vier Monaten einlagern. Neben Medikamenten gegen Erkältungssymptome zählen dazu auch Schmerzmittel und Antibiotika. Die Europäische Kommission hat die entsprechende Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums genehmigt. Sie wird heute in Österreich kundgemacht. “Wir stellen damit sicher, dass es zu keinem Versorgungsengpass im Winter kommt”, betont Gesundheitsminister Johannes Rauch. ***

 

Lieferengpässe bei Medikamenten haben in den vergangenen Jahren europaweit zu einer angespannten Situation geführt. Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung konnte mit einem Bündel an kurzfristigen Maßnahmen sichergestellt werden. Unter anderem wurde ein Wirkstofflager für kritische Arzneimittel eingerichtet und die magistrale Zubereitung von Arzneimitteln durch Apotheken erleichtert.

 

Als nächsten wichtigen Schritt wird die pharmazeutische Industrie nun dazu verpflichtet, ihre Lagerbestände deutlich zu erhöhen. Die Bevorratungs-Verordnung des Gesundheitsministeriums wird noch heute – nach ihrer Genehmigung durch die Europäische Kommission – kundgemacht. Sie definiert rund 700 kritische Medikamente, von denen ein Bedarf von vier Monaten eingelagert werden muss. Dazu zählen insbesondere Schmerzmittel, Antibiotika, Medikamente gegen Erkältungssymptome, aber auch Präparate für chronische Herz-Kreislauf- oder Lungen-Erkrankungen. Die Lager werden in den kommenden Monaten gefüllt, sodass die Medikamente bereits in diesem Winter zur Verfügung stehen. Um den vollen Lagerstand zu erreichen, hat die Industrie zehn Monate Zeit.

 

„Im vergangenen Winter konnten wir die Medikamentenversorgung in Österreich durch kurzfristige Maßnahmen bestmöglich sicherstellen. Durch die Verpflichtung zu höheren Vorräten sollten Lieferengpässe bei wichtigen Arzneimitteln endgültig Vergangenheit sein“, ist Gesundheitsminister Johannes Rauch überzeugt. „Langfristig braucht es eine europäische Lösung, die alle Mitgliedstaaten gleichermaßen absichert. Das werde ich in Brüssel weiterhin einfordern.“

 

Erarbeitet wurde die Bevorratungs-Verordnung gemeinsam mit allen relevanten Systempartner:innen in einer Taskforce des Gesundheitsministeriums. Die Kosten, die der pharmazeutischen Industrie durch die erhöhte Arzneimittelbevorratung entstehen, können auf Antrag durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) erstattet werden.

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