Sicherheitspolizeigesetz-Novelle bringt Strafrechtspflege in Einklang mit modernen Kommunikationsmöglichkeiten | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Sicherheitspolizeigesetz-Novelle bringt Strafrechtspflege in Einklang mit modernen Kommunikationsmöglichkeiten

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„Effektive Polizeiarbeit braucht gut ausgerüstetes Personal und erfordert eine Anpassung der Abläufe an die aktuellen Gegebenheiten. Mit der Novelle des Sicherheitspolizeigesetzes bringen wir die Polizeiarbeit in Einklang mit den modernen Kommunikationsmöglichkeiten“, hält heute, Mittwoch, ÖVP-Sicherheitssprecher und Innenausschussobmann Christian Stocker am Rande der Ausschusssitzung fest. Künftig sollen Polizistinnen und Polizisten dank dem Einsatz von Kennzeichenerkennungsgeräten die Kennzeichendaten für sicherheits- und kriminalpolizeiliche Fahndungszwecke direkt abgleichen können. „Dabei werden keine Fotos des Fahrzeuglenkers bzw. der Fahrzeuglenkerin gemacht und die Daten werden nicht gespeichert. Durch den Abgleich der Daten kann künftig rascher festgestellt werden, ob das Vehikel zur Fahndung ausgeschrieben ist oder sonstige Informationen über dieses Fahrzeug bestehen“, erklärt Stocker. Dabei würde es sich um eine „wirksame Maßnahme gegen grenzüberschreitende Kriminalität wie bei Schleppereibekämpfung, Ermittlungen gegen gewerbsmäßige Vermögensdelikte, aber auch Terrorismusbekämpfung handeln“.

Zudem bringe die Novelle eine Änderung bei der Durchsuchungsanordnung für Sicherheitsbehörden. „Bisher war es nur möglich, bei Großereignissen wie Fußballmatches Menschen nach gefährlichen Gegenständen zu durchsuchen. Bei 'besonderen Lagen' – wie etwa bei einer Terrordrohung auf Sehenswürdigkeiten – war das bisher nicht erlaubt“, so der Abgeordnete. Künftig soll es bei einer „begründeten Gefährdungslage“ den Sicherheitsbehörden möglich sein, für bestimmte Sehenswürdigkeiten beim Zugang eine Durchsuchungsanordnung zu erlassen. Sei diese Gefährdungslage gegeben, darf die Polizei Taschen und Rucksäcke durchsuchen.

Eine weitere Verbesserung sei die digitale Akteinsicht bei den Landespolizeidirektionen für Rechtsanwältinnen und -anwälte, Notarinnen und Notare sowie Verteidigerinnen und Verteidiger in Strafsachen. „Dies ermöglicht eine Vereinfachung der Verwaltung bei gleichzeitiger Sicherstellung einer sicheren elektronischen Kommunikation zwischen Sicherheitsbehörden, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Vollzugsbehörden“, unterstreicht der Sicherheitssprecher. Zudem wird die polizeiliche Zusammenarbeit durch eine weitere Modernisierung erleichtert. Stocker abschließend: „Extremismus und Terrorismus sind eine Gefahr für unser Land und unsere Gesellschaft. Darauf müssen wir als Republik schnell und entschlossen reagieren können. Mit der Umsetzung des Sicherheitspolizeigesetzes werden wir für den Ernstfall vorbereitet sein.“ (Schluss)

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