Umfrage: Bevölkerung für klarere Regeln bei Lastenfahrrädern, Experten sehen das ähnlich und fordern Maßnahmen
Nach der positiven Resonanz im Vorjahr lud die Obfrau des Wiener Fahrzeughandels als Initiatorin am 19. Juni zum zweiten Sicherheitspanel mit namhaften Expertinnen und Experten. War es im Vorjahr noch der Blick auf das Miteinander verschiedenster Fahrzeuge im Straßenverkehr, so gab es diesmal einen besonderen Fokus: Lastenfahrräder, die bis zu 70 und mehr Kilogramm schweren, oft mit kräftigen Elektromotoren angetriebenen Gefährte, die nicht nur für Einkäufe und sonstige Lasten, sondern immer mehr auch zum Transport von Kindern eingesetzt werden. „Wir können die Themen der Sicherheit im Straßenverkehr nur gemeinsam lösen, indem wir Regeln für alle haben und Rücksicht aufeinander nehmen. Die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer muss immer im Vordergrund stehen“, so Stephanie Ernst.
Umfrage: Große Mehrheit für Helmpflicht
Eine umfassende Umfrage, durchgeführt von Marketagent, erhob Anfang Juni die Meinungslage. Einerseits in Bezug auf ihren Wissensstand, vor allem aber zu ihren Wünschen und Forderungen für den sicheren Einsatz von Lastenfahrrädern. So wie die Experten am Podium, waren sich auch die Befragten einig, dass es klarere und strengere Regelungen im Interesse der Verkehrssicherheit braucht:
- 78 Prozent der Befragten sind für eine generelle Helmpflicht beim Lenken von Fahrrädern.
- 70 Prozent machen sich Sorgen um die Deckung etwaiger Schäden und fordern den Abschluss einer eigenen Haftpflichtversicherung.
- 69 Prozent vertreten die Ansicht, dass der Transport von Kindern aus Sicherheitsgründen verboten sein sollte.
- Jeweils 57 Prozent halten eine Führerscheinpflicht oder ein eigenes Fahrtechniktraining für geboten.
- 30 Prozent möchten Lastenfahrräder generell verbieten.
Auch die Diskussion der Expertenrunde gab den klaren Grundtenor, dass es klarere Regeln und mehr Maßnahmen für die Sicherheit sowie Ausbildung und Trainings braucht. „Wir wollen niemandem die Freude am Lastenrad nehmen, es mag für viele eine tolle Ergänzung für die individuelle Mobilität sein“, resümiert Initiatorin Stephanie Ernst: „Wir müssen alles für die Sicherheit tun: durch Ausbildung, durch regelmäßige Wartungen, durch Schutzvorrichtungen, durch ausreichende Versicherung sowie durch die Möglichkeit, die Nutzer im Schadensfall aus der Anonymität zu holen.“
Weitere Statements der Diskussionsteilnehmer:
Sabine Berg, Wiener Städtische Versicherung:
„Aktuell ist die gesetzliche Grundlage nicht gegeben. Aber der Radverkehr nimmt generell zu, und Kennzeichen würden eine schnellere und klarere Zuordnung ermöglichen, vor allem etwa in Fällen von Fahrerflucht. Es wäre also wohl ein rücksichtsvolleres Fahrverhalten zu erwarten, jedoch sind Kosten und Verwaltungsaufwand abzuwägen.“
Helmut Mojescick, Fachgruppe Versicherungsmakler:
„Warum sollte eine Nummerntafel nicht praktikabel sein? In vielen Ländern hat ein Auto vom ersten bis zum letzten Tag immer die gleiche Nummerntafel. Das geht doch auch beim Fahrrad und gab es etwa in der Schweiz schon in den 80er Jahren. Eine gesetzliche Verpflichtung für eine Privathaftpflicht und eine Kennzeichenpflicht für alles, was sich mit mehr als 15 km/h auf Rädern bewegt, ist wünschenswert. Dann würden sich alle Probleme mit erfolglosen Regressen aufhören.“
Matthias Nagler, ÖAMTC:
„Es gibt eine große Bandbreite am Markt erhältlicher Lastenräder mit unterschiedlichen Charakteristika. Generell sind E-Bikes unfallstatistisch auffälliger und auf Grund der höheren Geschwindigkeit herausfordernder zu fahren. Probleme sind vermutlich eher komplizierte Spezialregeln (z.B. Rechtsabbiegen bei Rot, Nebeneinanderfahren) und Mythen. Dazu gibt es einige Irrtümer über die Verkehrsregeln, sowohl bei Radfahrern als auch Autofahrern. Ein wichtiger erster Schritt wäre, dass Radfahrprüfungen in Schulen tatsächlich konsequent angeboten und absolviert werden.“
Brigitte Nedbal-Bures, Landespolizeidirektion Wien:
„Prinzipiell gilt: Radfahrer haben alle in der StVO enthaltenen allgemeinen Verkehrsregeln einzuhalten (Vorrang, Lichtzeichen, Alkohol- und Suchtgiftbestimmungen). Darüber hinaus bestehen spezielle Regelungen in den §§ 65 ff StVO für Radfahrer. Diese Bestimmungen wurden mit der 33. StVO-Novelle zu Gunsten der Radfahrer erweitert, in manchen Fällen aber durchaus zu Lasten deren Sicherheit.“
Zum Abschluss der Debatte äußerte Initiatorin Stephanie Ernst das Ersuchen an die zuständigen Beamten in Behörden und Ministerien für eine Evaluierung von Verbesserungsmöglichkeiten: „Wir wollen keine Überregulierung, aber Maßnahmen zur Steigerung der Sicherheit wären wirklich wichtig.“
>> Zu den Ergebnissen der Umfrage
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