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Novelle bringt mehr Kompetenzen und Spezialisierungen in der Pflege

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Mehr Kompetenzen und spezialisierte Ausbildungen: Das bringt eine Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes, die das Gesundheitsministerium heute in Begutachtung geschickt hat. Sie soll noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden. Die Kompetenzen der diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger:innen werden neu gestaltet und denen anderer gehobener Gesundheitsberufe angepasst. Zudem dürfen sie künftig bestimmte rezeptfreie Medikamente weiterverordnen. Fachhochschulen können in Zukunft auch bestimmte Spezialisierungen für Pflegekräfte anbieten, etwa Anästhesie und Onkologie. „Die Erweiterung der Kompetenzen macht den Beruf attraktiver. Sie nützt sowohl Patient:innen als auch den Mitarbeiter:innen selbst“, ist Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch überzeugt. ***

Insgesamt drei Reformpakete für die Pflege hat die Bundesregierung in den vergangenen Jahren beschlossen. Damit wurden wichtige Verbesserungen für Mitarbeiter:innen, Pflegebedürftige, pflegende Angehörige sowie für die Pflegeausbildung umgesetzt. Dabei wurden die Kompetenzen in der Pflege bereits deutlich erweitert. So erhielt diplomiertes Pflegepersonal die Möglichkeit zur Erstverordnung von Medizinprodukten und zur Erstbegutachtung bei der Pflegegeldeinstufung.

Weiterverordnung von Arzneimitteln

Gestern hat das Gesundheitsministerium eine weitere Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in Begutachtung geschickt. Sie soll noch im Juli im Nationalrat beschlossen werden.

Die Gesetzesänderung erweitert noch einmal die Kompetenzen der Mitarbeiter:innen. Diplomiertem Pflegepersonal soll nun für bestimmte, rezeptfreie Arzneimittel die Weiterverordnung erlaubt werden. Damit ersparen sich Betroffene in einigen Fällen einen Besuch bei ihrem Arzt bzw. ihrer Ärztin. Damit wird der Höherqualifizierung des diplomierten Pflegepersonals der letzten Jahre Rechnung getragen. Angehörige der Pflegefachassistenz sollen künftig nichtmedikamentöse Infusionen verabreichen und bei der chirurgischen Wundversorgung assistieren können.

Spezialisierte Ausbildungen

Zusätzlich wird diplomierten Pflegekräften die Weiterbildung ermöglicht: Sie können künftig an Fachhochschulen Spezialisierungen mit einem Mindestumfang von 60 ECTS absolvieren. Damit können sie sich gezielt in Bereichen wie Anästhesie oder Onkologie ausbilden lassen und ihre Kompetenzen erweitern. Per Verordnung kann der Gesundheitsminister künftig zusätzliche Spezialisierungen in Bereichen wie Community oder School Nursing erlassen. Das trägt zur weiteren Attraktivierung des Berufs bei. Die Vereinheitlichung der Spezialisierung an Fachhochschulen trägt der Akademisierung des gehobenen Pflegediensts Rechnung, die Ende letzten Jahres abgeschlossen wurde.

Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch: „Wir schaffen Schritt für Schritt deutlich attraktivere Arbeitsbedingungen in der Pflege: höhere Gehälter, sechste Urlaubswoche ab 42, bessere Anrechnung von Nachtdiensten, mehr Kompetenzen. Mit der neuen Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes setzen wir diesen Weg fort. Besonders wichtig ist mir, dass wir allen Mitarbeiter:innen die Möglichkeit zur Höherqualifizierung anbieten. Sie können sich so laufend weiterentwickeln“, betont Rauch.

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