ÖKV-Präsident Ita: TSchG-Novelle enthält zentrale Forderungen des ÖKV | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

ÖKV-Präsident Ita: TSchG-Novelle enthält zentrale Forderungen des ÖKV

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Mittels Initiativantrag wurde heute überraschend die Novelle des Tierschutzgesetzes (TSchG) im Nationalrat eingebracht. Obwohl es bedauerlicherweise keine Einbindung in den Grundentwurf der Novelle durch den zuständigen Minister Rauch gegeben hat, ist es dem ÖKV in Gesprächen mit anderen Regierungsvertretern und Abgeordneten gelungen, seine Expertise einzubringen. Ursprünglich völlig überschießende Bestimmungen und absurde Forderungen wie Hunderassenverbote, die keine wissenschaftliche Grundlage haben, konnten damit entschärft und zentrale Forderungen umgesetzt werden. So bleibt weiterhin anerkannt, dass die Hundezucht keine Gewerbeabsicht verfolgt. „Das ist enorm wichtig für eine verantwortungsvolle und funktionierende Hundezucht in Österreich“, betont ÖKV-Präsident Philipp Ita. 

„Durch die permanente Gesprächsverweigerung von Bundesminister Rauch wurde aber eine große Chance vertan, um verantwortungsvollen Hundezüchtern den Rücken zu stärken und ein Zeichen für gesunde Hunde in Österreich zu setzen“, so Ita. „Nur 10 Prozent aller in Österreich gehaltenen Hunde stammen aus kontrollierten ÖKV-Zuchtstätten. Dabei wird schon jetzt ausschließlich mit Hunden gezüchtet, die als gesund befundet wurden.“ Die TSchG-Novelle reguliert aber wieder hauptsächlich jene Hundezüchter, die bereits jetzt verantwortungsvoll und sorgfältig arbeiten, während illegale Hundevermehrer und Händler weitermachen können wie bisher. „Sie vermehren auf Teufel komm raus und achten weder auf die Tiergesundheit noch tierschutzgerechte Haltungsbedingungen. Wir fordern daher weiterhin ein stärkeres Vorgehen gegen diese illegalen Machenschaften“, so Ita. 

Positiv hebt der ÖKV hingegen hervor, dass die geplante Qualzuchtkommission ausschließlich mit Expertinnen und Experten besetzt wird. Es gibt zudem eine Abkehr von einer Einzeltierbegutachtung hin zu einer Begutachtung der Zuchtordnungen. Zudem befürwortet Ita im nun vorliegenden TSchG Klarstellungen für das Ausstellungswesen: Demnach dürfen Hunde dann nicht ausgestellt werden, wenn sie äußerlich erkennbare Qualzuchtmerkmale aufweisen, die durch einen Tierarzt festgestellt werden. Eine Praxis, die bereits bis dato bei ÖKV-Veranstaltungen praktiziert wurde und die nun hoffentlich endlich zu einem einheitlicheren Vollzug führt.

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