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Mehr Mitbestimmung und mehr Budget für Menschen mit Behinderungen

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ehr Geld für inklusive Projekte, mehr Befugnisse und Regionalbüros für die Behindertenanwältin, gesetzliche Verankerung des Österreichischen Behindertenrats, mehr Geld für den Unabhängigen Monitoringausschuss, Vereinfachungen beim Behindertenpass: Die Bundesregierung hat sich auf ein umfangreiches Maßnahmenpaket für Menschen mit Behinderungen geeinigt. Es wird heute von den Abgeordneten der Koalitionsparteien als Initiativantrag ins Parlament gebracht. Das Budget für inklusive Projekte wird heuer von 36 auf 50 Millionen Euro erhöht. “Wir stärken die Mitbestimmung für Menschen mit Behinderung und erhöhen das Budget deutlich. Damit setzen wir viele Anliegen von Menschen mit Behinderung um”, freut sich Sozialminister Johannes Rauch. ***

50 Millionen Euro stellt die Bundesregierung in diesem Jahr dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung zur Verfügung. Bisher waren 36 Millionen Euro dafür vorgesehen, um Menschen mit Behinderung nach dem Motto “Lohn statt Taschengeld” den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Mit 14 Millionen Euro zusätzlich werden nun weitere Projekte zur Teilhabe finanziert. Sie sollen Menschen mit Behinderungen den Weg aus Einrichtungen in ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Auch die Ausbildung von mehr Gebärden-Dolmetscher:innen soll damit ermöglicht werden.

Verbesserungen bei der Mitbestimmung

Mit dem Maßnahmenpaket werden gleich mehrere Punkte umgesetzt, um die Mitbestimmung zu verbessern. Die Behindertenanwältin wird mit mehr Befugnissen ausgestattet und kann Regionalbüros einrichten. Dadurch erhalten Menschen mit Behinderungen einfacher Beratung und Rechtsschutz. 

Der Bundes-Behindertenbeirat wird als Beratungsgremium der gesamten Bundesregierung festgelegt. Innerhalb dieses Beirats wird eine ständige Kommission eingerichtet, in der die Behindertenorganisationen vertreten sind. Die Beschlüsse dieser Kommission müssen im Bundes-Behindertenbeirat verpflichtend behandelt werden.

Der Österreichische Behindertenrat wird als Dachverband für die Interessen von Menschen mit Behinderungen gestärkt. Er erhält ein fixes Jahresbudget. Es wird gegenüber den bisherigen Förderungen um 25 Prozent auf 870.000 Euro pro Jahr erhöht. Das Budget des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen steigt um über 30 Prozent auf 520.000 Euro jährlich.

“Zurecht fordern die Menschen mit Behinderungen seit langem: ‘Nichts über uns ohne uns’. Das ist auch das Motto dieser Neuordnung der Gremien”, betont Sozialminister Rauch. „Wir stärken die Interessensvertretung von Menschen mit Behinderungen deutlich, so wie es die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert und wie wir es uns selbst im Nationalen Aktionsplan vorgenommen haben.“

Barrierefreiheit in öffentlichen Institutionen

In allen Ministerien sowie weiteren öffentlichen Institutionen werden Barrierefreiheitsbeauftragte geschaffen. Die Mitarbeiter:innen sind in ihren Organisationen für die Umsetzung aller Maßnahmen zur Barrierefreiheit verantwortlich. Umgesetzt werden in dem Maßnahmenpaket auch eine Verwaltungsvereinfachung: Für den Behindertenpass werden Passfotos aus bestehenden Datenbanken verwendet. Das beschleunigt die Bearbeitung der Anträge und erleichtert das Verfahren für die Antragsteller:innen.

Der Initiativantrag mit zwei Novellen zum Bundesbehindertengesetz (BBG) und Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) wurde heute im Nationalrat eingebracht. Der Beschluss soll noch vor dem Sommer fallen. Die Änderungen werden unmittelbar nach dem Beschluss des Nationalrats in Kraft treten.

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