Disoski/Grüne: Gesetzlicher Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme künftig bereits ab 18. Schwangerschaftswoche
„Es freut mich sehr, dass wir heute ein besonders wichtiges Gesetz sowie ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschließen, um Frauen bei einem Schwangerschaftsverlust künftig besser zu unterstützen. Dieses Paket bringt besonders wichtige und längst überfällige Verbesserungen für Betroffene“, sagt Meri Disoski, Frauensprecherin der Grünen, und betont: „Der zentralste Punkt ist, dass Frauen die einen Schwangerschaftsverlust erleiden, künftig bereits ab der 18. Schwangerschaftswoche gesetzlich Anspruch auf die Begleitung durch eine Hebamme haben. Konkret bedeutet das: Betroffene Frauen erhalten in dieser herausfordernden und belastenden Zeit die Unterstützung, die sie benötigen: kompetente Beratung, Betreuung und auch Pflege durch qualifizierte Hebammen.“
Teil des Maßnahmenpakets ist außerdem eine Weiterbildungsoffensive für Ärzt:innen, insbesondere für Allgemeinmediziner:innen und Gynäkolog:innen sowie für Hebammen und Berater:innen in Familien-, Frauen- und Mädchenberatungsstellen. Die Erstellung einer Broschüre mit dem Titel „Stille Geburt oder Tod des neugeborenen Kindes“ zur Information für betroffene Eltern über das Thema sowie als Beitrag zur Bewusstseinsbildung und Enttabuisierung, ist ebenso Teil des Pakets. „Darüber hinaus prüft eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe die Erweiterung der Definition ,Totgeburt‘ sowie damit einhergehende Ansprüche betroffener Frauen, wie zum Beispiel den Anspruch auf Wochengeld, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Mutterschutz und das daraus eventuell folgende Beschäftigungsverbot“, erklärt Disoski.
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