„Nicht über meinen Grund“: „Am Schauplatz Gericht“ über das Grundrecht der „Unverletzlichkeit des Eigentums“
Wien (OTS) – Wer darf unter welchen Umständen fremden Grund betreten oder sogar mit dem Auto befahren? Warum führen Konflikte rund um diese Frage zum Strafgericht und unter Umständen ins Gefängnis? Die ersten beiden Fälle der von Kristina Schmidt-Labenbacher, Sabine Zink und Maria Zweckmayr gestalteten „Am Schauplatz Gericht“-Ausgabe „Nicht über meinen Grund“ kreisen am Donnerstag, dem 13. Juni 2024, um 21.05 Uhr in ORF 2 und ORF ON um das Grundrecht der „Unverletzlichkeit des Eigentums“.
Familie X. müsste, um ihre an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn liegende Hausfassade sanieren zu können, dessen Grund betreten. Obwohl er einen Bescheid bekommen hat, dieses Benützen seines Grundes dulden zu müssen, verhindert er die Fassadenarbeiten. Eine Auseinandersetzung hat sogar zum Strafgericht geführt.
Herr T. besitzt zwei Grundstücke am Ende einer kleinen Straße in Vöcklamarkt, die zum Teil einem Nachbarn gehört. Warum darf er das Fahrtrecht nur zu einer Liegenschaft ausüben? Warum versucht der Nachbar, die Zufahrt zum zweiten Grund zu blockieren? Die Situation droht gelegentlich zu eskalieren.
Fall drei hat die Redaktion in diese Ausgabe von „Am Schauplatz Gericht“ aufgenommen, weil die Vorgangsweise einer Versicherung ungewöhnlich erscheint. Das Haus von Familie R. in Abtenau ist abgebrannt. Ein von der Staatsanwaltschaft beauftragtes Gutachten hat kein Verschulden der Hausbesitzer festgestellt. Warum weigert sich die Hausversicherung, den Schaden in Höhe von fast 1,4 Millionen Euro zu bezahlen?
Die Sendung sowie weitere Ausgaben der Reihe „Am Schauplatz Gericht“ sind auf ORF ON verfügbar.
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