Bund, Länder und Sozialversicherung einigen sich auf konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform
Bund, Länder und Sozialversicherung haben heute die konkrete Umsetzung der Gesundheitsreform vereinbart. Der Zielsteuerungsvertrag enthält konkrete Maßnahmen und klare Regeln für den Einsatz der zusätzlichen Mittel für die Gesundheitsreform. Auf Bundesebene beschließen die Partner gemeinsam ein Jahresarbeitsprogramm. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel. Konkrete Projekte werden auf Landesebene festgelegt. Beschlossen wurde heute auch, dass die Influenza-Impfung kostenlos wird, ebenso die HPV-Impfung bis zum 30. Lebensjahr. Weitere Impfungen sollen folgen. Für Gesundheitsminister Johannes Rauch ist die Einigung ein „wichtiger Schritt zur Umsetzung der dringend nötigen Reformen“. Auch Oberösterreichs Landeshauptmann-Stellvertreterin Christine Haberlander, der Wiener Stadtrat Peter Hacker und der Vorsitzende der Konferenz der Sozialversicherungsträger, Peter Lehner, zeigten sich zufrieden. ***
Insgesamt 14 Milliarden Euro gemeinsam aufgebrachte Mittel stehen aus dem Finanzausgleich bis 2028 für Reformen in Gesundheit und Pflege zur Verfügung. Klare Spielregeln für den Einsatz der Mittel enthält der Zielsteuerungsvertrag, der heute von der Bundes-Zielsteuerungskommission einstimmig beschlossen wurde.
Klare Regeln für Reformen
Bund, Länder und Sozialversicherung entscheiden demnach gemeinsam über den Einsatz der Reformmittel. Sie beschließen in der Bundes-Zielsteuerungskommission (BZK) ein Jahresarbeitsprogramm. Dort erfolgt auch das Monitoring über den Einsatz der Mittel auf Basis eines Umsetzungsberichts der Gesundheit Österreich GmbH.
Die konkreten Projekte – zum Beispiel zusätzliche Kassenstellen, längere Öffnungszeiten, die Einrichtung von Spezialambulanzen oder der Ausbau der Primärversorgung – werden in den Zielsteuerungskommissionen auf Landesebene beschlossen. Dort sind ebenfalls Bund, Länder und Sozialversicherung vertreten. Bereits laufende Projekte für Strukturreformen können angerechnet und weitergeführt werden.
Öffentliches Impfprogramm kostenlos
Eine Einigung erfolgte auch über die Verwendung der 90 Millionen Euro pro Jahr, die Bund, Länder und Sozialversicherung zusätzlich für Impfungen zur Verfügung stellen:
- Die Influenza-Impfung wird ab der Saison 2024/25 kostenlos. Bisher war ein Selbstbehalt von 7 Euro pro Impfung fällig. Das soll ein Signal sein, um die Influenza-Impfung noch attraktiver zu machen. Durch den verringerten Verwaltungsaufwand sollen auch mehr Ärzt:innen und impfende Stellen am öffentlichen Impfprogramm teilnehmen.
- Die HPV-Impfung wird bis zum 30. Lebensjahr ebenfalls kostenlos. Bisher galt das nur bis zum 21. Lebensjahr. Das soll allen, die in ihrer Jugend keine Chance auf eine kostenlose HPV-Impfung hatten, das Nachholen der Impfung ermöglichen. Die HPV-Impfung schützt vor Gebärmutterhalskrebs und anderen Krebsarten. Die Maßnahme ist bis Ende 2025 befristet.
- Für den weiteren Ausbau des öffentlichen Impfprogramms erarbeitet das Nationale Impfgremium bis Ende 2024 eine Priorisierung der Impfungen, die im österreichischen Impfplan enthalten sind. Die Priorisierung erfolgt nach medizinischen, gesundheitsökonomischen und volkswirtschaftlichen Kriterien.
- Der Bund finanziert die Covid-19-Impfungen in der Impfsaison 2024/25 weiter.
Digitalisierung: Fortschritt rasch spürbar machen
Im Bereich Digitalisierung beschloss die Bundes-Zielsteuerungskommission eine Erweiterung der Schwerpunkte für das laufende Jahr. Sie werden mit zusätzlichen Mitteln von 51 Millionen Euro pro Jahr aus der Gesundheitsreform finanziert. Das Ziel: Vorteile der Digitalisierung möglichst rasch bei den Patient:innen spürbar zu machen.
Zusätzliche Schwerpunkte für 2024 sind:
- Auf- und Ausbau telemedizinischer Angebote
- Ausbau der Gesundheitsberatung 1450 mit Videokonsultationen, Entwicklung einer 1450-App, bessere Einbindung in bestehende Services
- Weiterentwicklung von ELGA: wichtigste Patient:innendaten auf einen Blick, verpflichtende Diagnosecodierung im ambulanten Bereich: Integration von Daten in die ELGA
- bessere Nutzung von Daten zur Steuerung des Gesundheitssystems: Einrichtung einer gemeinsamen, behördlichen Plattform zur Auswertung von Daten durch den Bund
Die ELGA GmbH wird zur zentralen Einrichtung für die gemeinsamen E-Health-Projekte von Bund, Ländern und Sozialversicherung in Österreich ausgebaut. Das trägt der Kritik des Rechnungshofs Rechnung, der eine bessere Koordinierung und effizientere Steuerung von Digitalisierungsprojekten gefordert hatte. Dazu wird für die ELGA ein Aufsichtsrat eingerichtet.
Gesundheitsminister Johannes Rauch: „Gesundheit darf keine Frage der Geldbörse sein. Das ist das große Ziel dieser Gesundheitsreform. Die E-Card muss reichen, um in Österreich hervorragende Leistungen zu bekommen. Dem sind wir heute wieder einen großen Schritt nähergekommen. Wir werden mehr Ärztinnen und Ärzte fürs Kassensystem gewinnen, die Zahl der Primärversorgungszentren verdoppeln, die Hotline 1450 ausbauen. Wir werden deutlich in Impfungen und in die Vorsorge investieren. Wir haben klare Regeln für die Umsetzung der Gesundheitsreform vereinbart. Das wird in den nächsten Jahren allen Patient:innen und allen, die im Gesundheitssystem tätig sind, zugutekommen.“
Christine Haberlander, Landeshauptmann-Stellvertreterin und Gesundheits-Landesrätin Oberösterreich: „Jeden, der im Gesundheitsbereich Verantwortung trägt, muss ein Ziel leiten: Die bestmögliche Versorgung für die Menschen in unserem Land. Deshalb sehe ich in diese Einigung zunächst einmal eines: Es ist ein guter Anfang gemacht. Ein guter Schritt, dem viele weitere folgen müssen. Der Fokus auf den Ausbau der Primärversorgung und die benötigten Finanzmittel für Investitionen in unsere Krankenhäuser sind dringend notwendige Schritte.“
Peter Hacker, Gesundheits-Stadtrat Wien: „Für mich ist nicht der Weg zum Ergebnis entscheidend, sondern das Ergebnis selbst. Und mit diesem können wir sehr zufrieden sein. Wir haben gemeinsam die Grundlagen für eine gute Weiterentwicklung des österreichischen Gesundheitswesens festgelegt. Digitalisierung, der Ausbau der ambulanten Versorgung können mit guter Grundlage vorangetrieben werden. Vor allem die zusätzlichen Primärversorgungszentren bringen für die Bevölkerung die dringend notwendige Verbesserung. Und dass wir gemeinsam wirklich relevante Verbesserungen im Angebot kostenloser Impfungen vereinbart haben, ist ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung zukünftiger Erkrankungen.“
Peter Lehner, Vorsitzender der Konferenz der Sozialversicherungsträger: „Wir haben ein gemeinsames Ziel: ein leistungsstarkes und finanzierbares Gesundheitssystem. Der Finanzausgleich ist ein Beitrag für dessen Weiterentwicklung. Die Investitionen in das Impfprogramm unterstützen die Transformation vom Reparatursystem in ein Vorsorgesystem, denn Impfungen zählen zu den stärksten Präventionsmaßnahmen. Die Digitalisierung ist der Schlüssel für ein zukunftsorientiertes und transparentes System. Die Sozialversicherung steht als Vorreiter für eine konsequente Digitalisierung. Die aktuellen Bestimmungen bestätigen diesen Weg und binden alle Stakeholder mit ein.“
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