Presseerklärung Alexander Zverev
Als Rechtsanwältinnen von Alexander Zverev erklären wir für unseren Mandanten zur Einstellung des Strafverfahrens zum Aktenzeichen 250 Cs 184/23:
Das Strafverfahren gegen Alexander Zverev ist heute vom Gericht mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, von Frau Brenda Patea als Nebenklägerin und Alexander Zverevs Verteidigerin eingestellt worden.
Alexander Zverev hat dieser Einstellung über seine Verteidigerin zugestimmt, allein um das Verfahren – vor allem im Interesse des gemeinsamen Kindes – abzukürzen. Alexander Zverev gilt weiterhin als unschuldig. Die Einstellung beinhaltet keine Schuldfeststellung und kein Schuldeingeständnis. Die gesetzliche Unschuldsvermutung bleibt unberührt.
Dr. Anna Sophie Heuchemer (Schertz Bergmann Rechtsanwälte)
Katharina Dierlamm (Dierlamm Rechtsanwälte)
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