Parlament: TOP im Nationalrat am 12. Juni 2024
Wien (PK)- Der Nationalrat beginnt den ersten Plenartag am Mittwoch kommende Woche mit einer Trauerminute für die verstorbene ehemalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein. An diesem Tag stehen auch einige Gesetzesvorhaben zur Debatte. So sollen etwa für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € zur Verfügung gestellt und Gasversorger zu Versorgungssicherheitskonzepten verpflichtet werden. Außerdem soll Preismissbrauch durch marktbeherrschende Energieanbieter unterbunden werden.
Geplant ist zudem die Ausweitung des Hebammenbeistandes bei Fehlgeburten, die Förderung von Gewaltambulanzen und eine Neuregelung des Medienprivilegs im Bereich des Datenschutzes. Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Wehrrechtsänderungsgesetz sollen unter anderem mehrere Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz umgesetzt werden. Außerdem stehen die Einführung eines Sonderwochengeldes und die Anerkennung von sogenannten Berufsverbrechern als NS-Opfer am ersten Sitzungstag zur Beschlussfassung bereit.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung startet um 9.00 Uhr mit einer Aktuellen Stunde unter dem Titel „Sicherheit statt importierter Gewalt – für eine sofortige Senkung der Strafmündigkeit und ein Ende multikultureller Konflikte in Österreich“. Das Thema hat die FPÖ gewählt.
Sozialbericht 2024
Auf Verlangen der SPÖ werden die Abgeordneten über den 600 Seiten starken und in zwei Bände gegliederten Sozialbericht 2024 diskutieren. Er enthält nicht nur umfassende Analysen über aktuelle sozialpolitische Herausforderungen und die Zukunft des Sozialstaates, sondern liefert auch einen Überblick über die Sozialleistungen in Österreich. Demnach haben etwa der Kinderzuschuss für einkommensschwache Familien, die überdurchschnittliche Erhöhung der Ausgleichszulage, die jährliche Valorisierung von Sozial- und Familienleistungen sowie diverse Einmalzahlungen dazu beigetragen, die Kaufkraft von Personen mit geringem Einkommen trotz Corona-Pandemie, Energiekrise und Teuerung vorerst zu erhalten. Ebenso werden im Bericht der sogenannte „Wohnschirm“ zur Verhinderung von Delogierungen und die Bedeutung der gesetzlichen Sozialversicherung insgesamt hervorgehoben. 14 % der Haushalte galten 2022 laut Bericht als armutsgefährdet; ohne staatliche Sozial- und Pensionsleistungen würden 43,6 % der Bevölkerung (rund 3,875 Millionen Personen) unter die Armutsgefährdungsschwelle fallen.
Auch über Reformmaßnahmen im Pflege- und im Gesundheitsbereich, die Einkommensverteilung in Österreich, die steigenden Pensionsausgaben, die Situation von Menschen mit Behinderung, die Umsetzung der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sowie die EU-Sozialpolitik informiert der Bericht.
Einführung von Sonderwochengeld
Mit der Einführung von Sonderwochengeld will die Regierung eine bestehende Lücke bei der sozialrechtlichen Absicherung werdender Mütter schließen. Frauen, die sich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entschieden haben und nach dessen Auslaufen noch einige Monate in Elternkarenz bleiben, haben nach der geltenden Rechtslage nämlich keinen Anspruch auf Wochengeld, wenn sie in dieser Zeit ein weiteres Kind bekommen. Der OGH hält das für unionsrechtswidrig. Nun sollen die betroffenen Mütter je acht Wochen vor und nach der Geburt dieses Kindes Sonderwochengeld in Höhe des erhöhten Krankengeldes erhalten und damit mit anderen Arbeitnehmer:innen gleichgestellt werden. Gleichzeitig werden sie ab diesem Zeitpunkt pflichtversichert. Auch die weiteren Bestimmungen – etwa was einen verlängerten Bezug oder Regelungen für selbstversicherte Personen betrifft – sind dem Wochengeld nachgebildet. Die neue Regelung soll rückwirkend mit September 2022 in Kraft treten, entsprechende Anträge sind laut Gesetzentwurf bis 30. Juni 2025 zu stellen.
Im Sozialausschuss erhielt die Regierungsvorlage die Zustimmung aller Fraktionen mit Ausnahme der NEOS. Diese pochen auf Eigenverantwortung mit dem Argument, dass sich die betroffenen Frauen sowohl freiwillig für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld als auch für eine verzögerte Rückkehr in ihren Job entschieden haben. Das Sozialministerium rechnet mit rund 1.300 Betroffenen und Kosten von rund 10,56 Mio. € pro Jahr.
Anerkennung von „Berufsverbrechern“ als NS-Opfer
Ziel einer Novellierung des Opferfürsorgegesetzes ist es, auch sogenannte „Berufsverbrecher“ ausdrücklich als Opfer des Nationalsozialismus anzuerkennen. Dabei geht es um Personen, die vom NS-Regime als „asozial“ und kriminell eingestuft wurden und deshalb in Konzentrationslager deportiert oder in anderer Form verfolgt wurden. Die meisten davon haben laut SPÖ vor der Machtübernahme des NS-Regimes Eigentumsdelikte begangen. Aber auch wer in Schlägereien mit Nationalsozialisten verwickelt war, konnte den Grünen zufolge im KZ landen. Die Gesetzesnovelle hat allerdings hauptsächlich symbolische Bedeutung, da kaum noch ein Betroffener leben wird. Im Sozialausschuss erhielt der gemeinsame Antrag von ÖVP, SPÖ und Grünen einhellige Zustimmung.
Hebammenbeistand auch bei Fehlgeburten
Frauen, die in einer fortgeschrittenen Phase der Schwangerschaft eine Fehlgeburt erleiden, haben derzeit – anders als bei sogenannten Totgeburten (über 500 Gramm) – keinen Anspruch auf Unterstützung durch eine Hebamme. Dies soll nun auf Basis eines Koalitionsantrags geändert werden, der im Gleichbehandlungsausschuss einstimmig angenommen wurde. Durch eine Novelle der Sozialversicherungsgesetze sollen künftig auch Frauen, die nach der 18. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, einen Anspruch auf Hebammenbeistand haben. Gelten soll die neue Regelung ab 1. September 2024.
Konvention gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
Einstimmig schickte der Gleichbehandlungsausschuss auch einen Entschließungsantrag ins Plenum, mit dem sich die Abgeordneten für die Ratifizierung der Konvention 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation – ILO) aussprechen. Es handelt sich dabei um das „Übereinkommen über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“. Die Ratifizierung soll ein Zeichen gegen jedes demütigende, diskriminierende, belästigende und gewalttätige Verhalten in Österreichs Arbeitswelt setzen.
Rückkehr entführter ukrainischer Kinder
Tausende ukrainische Kinder sind aus russisch-besetzten Gebieten der Ukraine von ihren Eltern getrennt, verschleppt und zur Adoption und Umerziehung nach Russland verbracht worden. Darauf weisen ÖVP, Grüne und NEOS in einem gemeinsamen Entschließungsantrag hin. Bislang haben demnach nur 400 Kinder zu ihren Familien in der Ukraine zurückgebracht werden können, etwa durch Organisationen wie „Save the Children“ mit Sitz in Kiew oder die „Internationale Koalition zur Rückkehr ukrainischer Kinder“ unter ukrainischem und kanadischem Vorsitz. Die drei Fraktionen ersuchen Außenminister Alexander Schallenberg daher, sich international und europaweit weiterhin für die Rückführung der entführten Kinder einzusetzen. Im Menschenrechtsausschuss erhielt der Entschließungsantrag einhellige Zustimmung.
Förderung von Gewaltambulanzen
Für ein neues Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz auf Vorschlag der Koalitionsparteien sprachen sich im Justizausschuss ÖVP, Grüne und FPÖ aus. Damit sollen als weiterer Schritt des Gewaltschutzes und der Gewaltprävention dem Bund Förderverträge mit Gewaltambulanzen ermöglicht werden. Adressiert werden sollen Universitäten, die über ein gerichtsmedizinisches Institut verfügen, aber auch andere geeignete Betreiber. Diese müssen entweder bereits eine Gewaltambulanz eingerichtet haben, die den Mindestleistungskatalog erfüllt, oder sich verpflichten, eine solche einzurichten und die Pflichten in Zukunft zu erfüllen. Festgehalten wird im Antrag, dass die Leistungen der Gewaltambulanzen für alle betroffenen Personen kostenlos sein sollen. Außerdem sollen die Leistungen nicht von einer Anzeige oder einem behördlichen Verfahren abhängig gemacht werden. Das Inkrafttreten des Förderungsgesetzes ist für den 1. September 2024 geplant.
Eine der Hauptaufgaben der Gewaltambulanzen soll darin bestehen, alle Personen, die von körperlicher Gewalt oder strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung betroffen sind oder sein können, gerichtsmedizinisch zu untersuchen. Dabei sollen Verletzungen und Spuren dokumentiert werden, sodass sie in allfälligen Verfahren als Beweismittel verwertbar sind. Personen, die ausschließlich von psychischer Gewalt betroffen sind, sollen über weitergehende Behandlungs- und Beratungsmöglichkeiten informiert werden, auch wenn es keiner gerichtsmedizinischen Tätigkeit bedarf. Die Gewaltambulanzen sollen insgesamt auch als Drehscheibe und Unterstützungsstelle fungieren.
Neuregelung des Medienprivilegs im Datenschutz
Mit einem im Justizausschuss eingebrachten Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen soll das sogenannte Medienprivileg im Datenschutz neu geregelt und differenzierter ausgestaltet werden. Die Reparatur ist nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erforderlich, wonach Medien nicht prinzipiell von Datenschutzbestimmungen ausgenommen sein dürfen. Daher soll die Regelung ab 1. Juli erneuert werden.
Unangetastet bleiben soll dabei das Redaktionsgeheimnis. Der Quellenschutz soll umfassend gewährleistet und Investigativjournalismus nicht aus Datenschutzgründen unterlaufen werden. Nicht beeinträchtigt werden soll auch die „Watchdog-Funktion“ von Medien. Der Schutz personenbezogener Daten soll durch die allgemeinen Verpflichtungen wie insbesondere der datenschutzrechtlichen Verarbeitungsgrundsätze, der Verantwortlichenpflichten im Vorfeld von Datenverarbeitungen sowie der Verpflichtungen im Hinblick auf die Datensicherheit abgesichert sein.
Auch für journalistische Tätigkeiten außerhalb von Medienunternehmen einschließlich des sogenannten „Bürgerjournalismus“ sollen die Änderungen datenschutzrechtliche Erleichterungen bringen, wenn auch nicht im gleichen Ausmaß wie für Medienunternehmen. Für den persönlichen Anwendungsbereich des Medienprivilegs sollen etwa auch Gastkommentator:innen und Praktikant:innen in den Begriff des „Medienmitarbeiters“ aufgenommen werden, sofern eine vertragliche Bindung beim Medienunternehmen besteht. Im Justizausschuss stimmten ÖVP und Grüne für die Änderungen. FPÖ und NEOS behielten sich eine Zustimmung im Plenum vor, die SPÖ äußerte inhaltliche Kritikpunkte.
Weisungsbericht 2021 aus dem Justizministerium
Den Weisungsbericht 2021 aus dem Justizministerium nahmen im Ausschuss ÖVP, Grüne, SPÖ und NEOS zur Kenntnis. Auf Verlangen der SPÖ wird der Bericht auch im Plenum behandelt. Er enthält 29 Fälle mit Weisungen aus den Jahren 2014 bis 2021. In zwei Verfahren seien je zwei Weisungen erteilt worden. Von den damit insgesamt 31 Weisungen in diesem Zeitraum zielten laut Bericht 15 darauf ab, das Verfahren einzuleiten oder fortzusetzen bzw. konkrete Erhebungen durchführen. Die 29 Fallbeschreibungen im umfassenden Bericht sind weitgehend anonymisiert und betreffen neben Themen wie Wirtschaftsstrafsachen und Korruption beispielsweise Verdachtslagen nach dem Verbotsgesetz oder zu terroristischen Beteiligungen. Rund 55 % der Weisungen betrafen Verfahren in Wien, darauf folgen Linz mit 19 %, Graz mit 16 % und Innsbruck mit knapp 10 %.
Entschließung gegen illegalen Organhandel
Einen im Justizausschuss gemeinsam von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS eingebrachten Antrag, die internationale Zusammenarbeit gegen den Organhandel zu verstärken und die Rechte der Opfer besser schützen, nahmen die Abgeordneten dort einstimmig an. Auf Basis eines SPÖ-Antrags zielt die gemeinsame Entschließung darauf ab, die Ratifikation des Übereinkommens des Europarats gegen den Handel mit menschlichen Organen zeitnah zu ermöglichen und die entsprechende innerstaatliche Gesetzgebung vorzubereiten.
Förderung erneuerbarer Wasserstoff
Mit einem neuen Gesetz zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff sollen Bundesmittel im Ausmaß von bis zu 820 Mio. € für Wasserstofferzeugungsprojekte zur Verfügung gestellt werden. Bereits im Jahr 2024 sollen von dieser Gesamtsumme 400 Mio. € für die Vergabe im Rahmen einer wettbewerblichen Auktion verfügbar sein, die restlichen 420 Mio. € zur Vergabe bis 2026. Die darauf beruhenden Auszahlungen sollen im Hinblick auf entsprechende Vorlauf- und Bauzeiten spätestens bis zum Jahr 2041 abgeschlossen sein. Gefördert werden soll die Erzeugung von Wasserstoff, dessen Energiegehalt aus erneuerbaren Energiequellen mit Ausnahme von Biomasse stammt. Das entsprechende „Bundesgesetz über die Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs“ passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen, FPÖ und NEOS. Die SPÖ kündigte im Ausschuss an, einen Abänderungsantrag dazu einbringen zu wollen.
Abgezielt wird auf die Errichtung und den Betrieb von Produktionsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs im Hoheitsgebiet Österreichs. Die Förderungen sollen ab Inbetriebnahme der Produktionsanlage in Form einer fixen Prämie als Zuschlag pro Einheit erzeugter Menge erneuerbaren Wasserstoffs für eine Laufzeit von zehn Jahren gewährt werden. Als Abwicklungsstelle wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) benannt. Nähere Bestimmungen sollen in einer zu erlassenden Richtlinie festgelegt werden.
Durch diese Bereitstellung nationaler Mittel können den Erläuterungen zufolge zusätzliche nationale Projekte bei den Ausschreibungen im Rahmen des EU-Innovationsfonds gefördert werden. Wird die Möglichkeit einer Auktion über den EU-Innovationsfonds allerdings nicht in Anspruch genommen, kann demzufolge auch das aws als Abwicklungsstelle mit der Durchführung einer Auktion mittels Ausschreibung betraut werden. Der vorliegende Gesetzentwurf soll auch die haushaltsrechtliche Ermächtigung zur Begründung jener Vorbelastungen bis 2041 schaffen, die aus der Zusage der Fördermittel von bis zu 820 Mio. € entstehen.
Gasversorgung und Versorgungssicherheitskonzepte
Mit einer Initiative der Koalitionsparteien sollen zur Absicherung der Versorgungssicherheit Gasversorger ab einer bestimmten Größe dazu verpflichtet werden, Versorgungssicherheitskonzepte zu erstellen – sowohl für den Fall eines Ausfalls von Gaslieferungen als auch zur schrittweisen Reduktion der Abhängigkeit von russischem Erdgas. Wenn ein Versorger aber beispielsweise nachweisen kann, dass die Gasmengen der größten einzelnen Bezugsquelle nicht-russischer Herkunft sind, kann die Verpflichtung entfallen. Zur Transparenz sollen Versorger jedenfalls ihre Gasbezugsquellen gegenüber der Regulierungsbehörde offenlegen müssen.
Um einen Teil der erhöhten Kosten im Zuge des Ausstiegs aus russischem Erdgas für die österreichische Wirtschaft und die Verbraucher:innen abzuwenden, ist 2022 über das Gasdiversifizierungsgesetz ein Ausgleich für die entstehenden Mehrkosten bei den Energieunternehmen ermöglicht worden. Diese Unterstützung soll bis Ende 2027 verlängert werden. Außerdem sollen die Rechtsgrundlagen für die strategische Gasreserve um ein weiteres Jahr verlängert werden. Zudem soll der Anreiz zur Einspeicherung von Gas für den eigenen Bedarf weiterhin aufrechterhalten werden.
Der Koalitionsantrag passierte den Wirtschaftsausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen. Aufgrund von Verfassungsbestimmungen ist im Plenum für die Materie eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, die damit noch offen bleibt. Seitens der Oppositionsparteien wurde vor allem die fehlende Begutachtung bemängelt. Die SPÖ sieht außerdem viele Fragen offen. FPÖ und NEOS meinten nur in einzelnen Punkten, sich anschließen zu können.
Verhinderung von Preismissbrauch am Energiesektor
Eine im Wirtschaftsausschuss einstimmig befürwortete Gesetzesvorlage von ÖVP und Grünen zielt darauf ab, Energieversorgungsunternehmen Einkaufs- oder Verkaufspreise oder sonstige Geschäftsbedingungen zu verbieten, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht ergeben würden. Konkret sollen Preismissbrauch verhindert und dadurch die Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden Energieversorgern verbessert werden. Energieversorgungsunternehmer sollen aber die Möglichkeit haben, zu beweisen, dass eine Abweichung sachlich gerechtfertigt ist. Die Bestimmung soll mit 31. Dezember 2027 befristet werden.
Attraktivierung der Miliz, „Papamonat“ für Grundwehrdiener
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 sollen mehrere Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz umgesetzt werden, um die Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu verbessern. Als wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Personalgewinnung enthält die Novelle eine Milizausbildungsvergütung („Bildungsscheck“). Für jeden Tag einer geleisteten Milizübung soll diese angespart und auf Antrag der Betroffenen für Zwecke beruflicher Ausbildungsmaßnahmen ausbezahlt werden können. Zudem ist eine Härtefallregelung im Falle sozialversicherungsrechtlicher Benachteiligungen vorgesehen. Neu ist außerdem die Möglichkeit einer Dienstfreistellung in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes („Elternmonat“) für Grundwehrdiener und Zeitsoldat:innen.
Der Landesverteidigungsausschuss schickt die Vorlage mit breiter Mehrheit ins Plenum. Nur die FPÖ stimmte dagegen.
Stationierung der Hubschrauberflotte soll evaluiert werden
Auch ein Entschließungsantrag zur Evaluierung der bundesweiten Stationierung der neu anzuschaffenden Hubschrauberflotte hat gute Chancen auf Annahme im Plenum. Der im Verteidigungsausschuss abgeänderten Initiative der NEOS stimmten ebenfalls ÖVP, SPÖ, Grüne und NEOS zu. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Modernisierung und Erweiterung der Hubschrauberflotte soll eine Evaluierung erstellt werden, die insbesondere militärische Notwendigkeiten, Infrastruktur und Logistik sowie Kosten und künftig zu erwartende Assistenzleistungen berücksichtigen soll. (Fortsetzung TOP im Nationalrat) mbu/gs/kar
HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz