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Fluchtgefahr: Häufigster Grund für Untersuchungshaft

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Nach zweijähriger Forschungsarbeit präsentiert das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte am 5. Juni die Ergebnisse des Projekts „Flightrisk: Beurteilung der Fluchtgefahr bei der Untersuchungshaft“.

Die Überbelegung von Gefängnissen ist ein seit Jahren bekanntes europaweites Phänomen, das unmenschliche und erniedrigende Behandlung in Haft begünstigt. Eine Reduzierung der Untersuchungshaft würde dem nachhaltig entgegenwirken. Das Projekt „Flightrisk: Beurteilung der Fluchtgefahr bei der Untersuchungshaft“ setzte an diesem Punkt an und untersuchte zwischen Juni 2022 und April 2024 in den fünf EU-Mitgliedsstaaten Belgien, Bulgarien, Irland, Polen und Österreich den in der EU häufigsten Grund für Untersuchungshaft: die Fluchtgefahr. Die Forschungsergebnisse werden am 5. Juni 2024 durch das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte (LBI-GMR) im Presseclub Concordia in Wien präsentiert. 

Das Projekt konzentriert sich auf die Stärkung prozess- und menschenrechtlicher Standards in Bezug auf Untersuchungshaftverfahren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Entscheidungsgrundlagen von Staatsanwaltschaften und Gerichten für die Anordnung von Untersuchungshaft, insbesondere im Hinblick auf die Fluchtgefahr. Untersucht wurde, ob sich bei der Verhängung von Untersuchungshaft unterschiedliche Bewertungen aufgrund der Zugehörigkeit zu bestimmten Personengruppen identifizieren lassen und wie sich diese möglichen Differenzen im Vergleich zu anderen untersuchten EU-Mitgliedsstaaten darstellen. Zudem wurde analysiert, inwieweit die rechtlichen Vorgaben mit der Praxis der Untersuchungshaft übereinstimmen und ob dabei verfahrens- und menschenrechtliche Standards eingehalten werden. Die Forschungsarbeit umfasst die Analyse der Rechtsprechung, Datenauswertungen sowie Konsultationen mit Richter:innen, Staatsanwält:innen, Rechtsanwält:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. 

„Fast jede fünfte in Österreich inhaftierte Person befindet sich derzeit in Untersuchungshaft. Ziel unseres Projektes war es, die Ursachen für die vermehrte Anordnung von Untersuchungshaft zu identifizieren und zu entkräften. Es ist essenziell, menschenrechtliche Standards zu stärken und sicherzustellen, dass Untersuchungshaft nur in wirklich unumgänglichen Fällen angewendet wird“, so Hauke Benjes-Pitcz, Projektleiter und wissenschaftlicher Mitarbeiter am LBI-GMR.  

Präsentation der Forschungsergebnisse „Flightrisk“ am 5. Juni

Das LBI-GMR präsentiert zunächst die österreichspezifischen Ergebnisse des Projekts und beleuchtet dabei bisher nicht untersuchte Besonderheiten im österreichischen Kontext, auf die das Institut seinen Forschungsschwerpunkt gelegt hat. 

Anschließend stellt die Partnerorganisation „Fair Trials“, die globale Beobachtungsstelle für Strafjustiz, die Analyseergebnisse aus den Partnerländern Belgien, Bulgarien, Irland und Polen sowie relevante Rechtsprechungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor. Die Veranstaltung schließt mit einer Podiumsdiskussion, bei der die Forschungsergebnisse, Empfehlungen und Best-Practice-Beispiele aus Österreich und den Partnerländern im Kontext der EGMR-Rechtsprechung gemeinsam mit Rechtspraktiker:innen diskutiert werden. 

Die Präsentation der Forschungsergebnisse des Projekts „Flightrisk“ findet am Mittwoch, 5. Juni von 15 bis 18 Uhr im Presseclub Concordia (Bankgasse 8, 1010 Wien) statt und ist kostenlos mit Anmeldung zugänglich. Weitere Informationen und das Programm finden Sie hier.  

Für die Veranstaltung wird eine professionelle Simultanübersetzung (Deutsch – Englisch, Englisch – Deutsch) zur Verfügung gestellt.  

Das Projekt wurde kofinanziert durch das Justizprogramm der Europäischen Union und das Bundesministerium für Justiz der Bundesrepublik Österreich.

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