Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 passiert Landesverteidigungsausschuss
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Wehrrechtsänderungsgesetz 2024 (WRÄG 2024) sollen mehrere Maßnahmen zur Attraktivierung der Miliz umgesetzt werden, um die Reaktionsfähigkeit des Bundesheeres im Rahmen der militärischen Landesverteidigung zu verbessern. Der Landesverteidigungsausschuss gab heute mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS mehrheitlich grünes Licht für dementsprechende Änderungen des Wehrgesetzes, des Heeresdisziplinargesetzes, des Heeresgebührengesetzes, des Auslandseinsatzgesetzes, des Militärbefugnisgesetzes und des Militärauszeichnungsgesetzes.
Zudem sprachen sich ÖVP, Grüne und NEOS für eine Evaluierung der bundesweiten Stationierung der neu anzuschaffenden Hubschrauberflotte aus. Basis dafür lieferte ein dementsprechender Entschließungsantrag der NEOS. Auch diese Initiative erhielt die mehrheitliche Zustimmung der Abgeordneten ohne die Stimmen der Freiheitlichen.
Wehrrechtsänderungsgesetz soll Milizsystem stärken
Als wesentlichen Schritt zur Verbesserung der Personalgewinnung für die Miliz, enthält die Novelle (2554 d.B.) eine Milizausbildungsvergütung („Bildungsscheck“). Für jeden Tag einer geleisteten Milizübung soll diese angespart und auf Antrag der Betreffenden für Zwecke beruflicher Ausbildungsmaßnahmen ausbezahlt werden können. Zudem ist die Möglichkeit einer Dienstfreistellung in Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes („Elternmonat“) sowie eine Härtefallregelung im Falle sozialversicherungsrechtlicher Benachteiligungen vorgesehen. Die Einführung einer neuen Tapferkeitsmedaille soll die Möglichkeit zur Würdigung besonderer Leistungen im Rahmen von Einsätzen des Bundesheeres schaffen. Weitere Neuregelungen betreffen Verwaltungsvereinfachungen beim Wechsel von Präsenzdienstarten, Dienstfreistellungen und bei Auslandseinsätzen.
Im Ausschuss erhielt die Novelle zumindest in Teilen parteiübergreifendes Lob. So bewerteten Mario Lindner (SPÖ) und David Stögmüller (Grüne) insbesondere den „Elternmonat“ positiv, auch wenn Lindner die „dilettantische Umsetzung“ kritisierte, was Fragen der Rechtssicherheit betreffe. Laut Stögmüller sorge der „Elternmonat“ für Verbesserungen für Familienväter und -mütter, signalisiere, dass Gleichstellung auch im Bundesheer gelebt werde und dieses damit kein „Arbeitgeber von gestern“ sei. Genau an diesem Teil der Novelle stieß sich jedoch Gerhard Kaniak (FPÖ), der ansonsten „einiges Sinnvolles“ darin fand. Für ihn passte die weiter Möglichkeit der Dienstfreistellung nicht mit den ohnehin schon mangelhaften Ausbildungszeiten zusammen. Für Verteidigungsministerin Klaudia Tanner träge der „Eltermonat“ wesentlich zu einer besseren Vereinbarkeit von Wehrdienst und Familie bei, wie sie Manfred Hofinger (ÖVP) antwortete.
Hofinger und Kaniak interessierten sich auch für die neue Tapferkeitsmedaille. Es werde damit die Möglichkeit geschaffen, analog zum Exekutivdienst jene Leistungen sichtbar zu machen, die ein außergewöhnliches Maß an Tapferkeit erfordern, führte Tanner aus. Vorgesehen sei auch eine Einsatzmedaille für Zivilbedienstete. Kaniak fragte nach, warum auch die Möglichkeit einer rückwirkenden Verleihung der Tapferkeitsmedaille genau bis zum 1. August 2015 in der Novelle enthalten ist – das „rieche nach Anlassgesetzgebung“. Dieses Datum sei gewählt worden, da damit ein „überschaubarer Zeitraum“ eröffnet werde, in dem auch für die Öffentlichkeit bewusst gemacht werden könne, welche „überragenden Leistungen“ im Rahmen der militärischen Landesverteidigung erbracht werden könnten.
Da die Regierungsvorlage auch disziplinarrechtliche Anpassungen beinhaltet, erkundigte sich NEOS-Mandatarin Stephanie Krisper danach, ob auch Verschärfungen hinsichtlich rechtsextremer Äußerungen innerhalb des Bundesheeres angedacht seien. Verteidigungsministerin Tanner betonte, dass die „Nulltoleranzpolitik“ bei Rechtsextremismus außer Zweifel stehe. Jedem einzelnen Fall werde „in aller Schärfe“ entgegengetreten und es würden verschiedenste Sensibilisierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit Gedenkstätten umgesetzt. Im Bundesheer seien dahingehend auch keine systematischen Verstöße zu verzeichnen, wie dies etwa bei der deutschen Bundeswehr bekannt geworden sei, sondern lediglich Einzelfälle, so Tanner.
ÖVP, Grüne und NEOS wollen Hubschrauberflottenstationierung im Bundesgebiet evaluieren
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Modernisierung und Erweiterung der Hubschrauberflotte spricht sich Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) in einem Entschließungsantrag für eine Evaluierung ihrer Stationierung aus (3576/A(E)). Die Analyse solle die Bedürfnisse des Bundesheeres, Kosten, die operative Optimierung, aber auch die sich ändernden Assistenzeinsatzerwartungen aufgrund des Klimawandels berücksichtigen, heißt es in der Begründung. ÖVP, Grüne und NEOS brachten dazu einen Abänderungsantrag ein, wonach die Evaluierung insbesondere militärische Notwendigkeiten, Infrastruktur und Logistik sowie Kosten und künftig zu erwartende Assistenzleistungen berücksichtigen soll.
Im Ausschuss zeigten sich Mario Lindner (SPÖ), David Stögmüller (Grüne) und Stephanie Krisper (NEOS) erfreut über den weitgehenden Konsens hinsichtlich des Anliegens. FPÖ-Abgeordneter Volker Reifenberger begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass in der Begründung zum Abänderungsantrag die Bedürfnisse der Bundesländer zu großen Niederschlag fänden. Die Verteilung der Hubschrauberflotte habe unter rein militärischen Gesichtspunkten zu erfolgen. Dies sei in der Begründung zum Abänderungsantrag auch so festgehalten, stellte Friedrich Ofenauer (ÖVP) klar. Die Bedürfnisse der Bundesländer sollen sich lediglich unter Berücksichtigung militärischer Notwendigkeiten widerspiegeln. Verteidigungsministerin Tanner betonte, dass die Neubeschaffung von 36 Leonardo- und 12 Blackhawk-Hubschraubern „größtmögliche Einsatzbereitschaft“ sicherstellen werde. (Fortsetzung Landesverteidigungsausschuss) wit
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