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Taschner: Mehr Pädagogik und weniger Verwaltungsaufwand an unseren Schulen

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„Der Verwaltungsaufwand in unseren Schulen nimmt zu, daher brauchen wir Maßnahmen, um diese zu entlasten“, zeigte sich heute, Dienstag, ÖVP-Bildungssprecher Abg. Rudolf Taschner erfreut über das gestern von Bundesminister Martin Polaschek gemeinsam mit dem Bundesvorsitzenden der Lehrergewerkschaft Paul Kimberger

vorgestellte Maßnahmenpaket zur Entlastung von Lehrerinnen und Lehrern. Im Rahmen dieses Pilotprojekts soll es bis 2026 rund 80 Millionen Euro unter anderem für Administratoren-Stunden und Vereinfachungen zentraler Verwaltungsprozesse durch Digitalisierung geben. „Unsere Pädagoginnen und Pädagogen sollen sich dadurch wieder verstärkt auf den Unterricht und ihre Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern konzentrieren“, so Taschner weiter.  

Das Entlastungspaket 2024 umfasst insgesamt zehn konkrete Maßnahmen, welche Lehrerinnen und Lehrer sowie die Schulleitungen entlasten und die Qualität an den Schulen weiter verbessern sollen, hebt Taschner unter anderem die Schaffung der neuen Funktion einer pädagogisch-administrativen Fachkraft an Pflichtschulen hervor. Während alle Bundesschulen über administratives Personal verfügen, mussten bisher an Volksschulen, Mittelschulen, Sonderschulen und Polytechnischen Schulen organisatorische, administrative und koordinative Tätigkeiten von den Schulleitungen wahrgenommen werden, begründet der Mandatar diese Maßnahme. 

„Durch diese zusätzlichen personellen Ressourcen und die Schaffung von Stunden für Administratorinnen und Administratoren an Pflichtschulen erhalten Schulleitungen und Lehrkräfte künftig bei Aufgaben wie beispielsweise der Stundenplanerstellung oder Fächereinteilungen und Aufsichten und bei der Kommunikation mit Schulpartnern, Eltern und Behörden Unterstützung“, so Taschner weiter. 

Als einen weiteren wichtigen Punkt verweist der Bildungssprecher auf die größere Anerkennung der Tätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in Deutschförderklassen in der Primarstufe. So ist als erster Schritt eine Zulage in der Höhe von 75 Euro pro Monat im alten Dienstrecht vorgesehen bzw. eine Einrechnung der Tätigkeit in die 23. und 24. Stunde im neuen Dienstrecht im Ausmaß von einer Stunde. Bisher haben Lehrerinnen und Lehrer dafür keine Zulage erhalten bzw. war eine Einrechnung nicht möglich.  

Auch eine Verbesserung des SPF-Verfahrens, also des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, ist im Paket enthalten. Maßnahmen im Bereich Kommunikation sollen zudem für einen rascheren Austausch zwischen Ministerium, den Bildungsdirektionen und den Schulen sorgen. 

Die Maßnahmen sind zum Teil im Erlassweg umsetzbar, zum Teil sind gesetzliche Änderungen notwendig, erläutert Taschner, der auf eine baldige Umsetzung hofft, damit die Schulen rasch mehr Ressourcen für Pädagogik zur Verfügung haben. (Schluss)

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