ÖGB-Reischl: „Können auf ein nachhaltiges und finanziell tragfähiges Pensionssystem bauen!“
Laut dem kürzlich veröffentlichten EU Ageing Report 2024 werden die Aufwendungen für das öffentliche Pensionssystem in Österreich von 13,7 % des BIP im Jahr 2022 auf 14 % im Jahr 2070 ansteigen und somit äußerst moderat angehoben. Trotz einer erheblichen Verschiebung der Altersstruktur hin zu einer älteren Bevölkerung bleibt die langfristige Finanzierbarkeit des Systems laut diesen Daten stabil. „Es ist eine Tatsache, dass in einer alternden Gesellschaft künftig mehr Mittel für die Alterssicherung bereitgestellt werden müssen. Der Bericht zeigt aber, dass Österreich auf die Herausforderung einer alternden Gesellschaft gut vorbereitet ist und unser Pensionssystem gut dasteht“, betont Reischl.
„Es gibt aber natürlich auch Menschen, die jeden auch noch so moderaten Anstieg der relativen Pensionsaufwendungen als unfinanzierbar darstellen. Würde man aber trotz Veränderung der Altersstruktur die Aufwendungen für das öffentliche Pensionssystem auf heutigem Niveau „einfrieren“, wäre Altersarmut für viele vorprogrammiert – und das können wir nicht wollen“, warnt Reischl.
Nur Gesamtbetrachtung der Alterssicherung sinnvoll
Neoliberale Meinungsmacher, die nicht aufhören, das öffentliche Pensionssystem als unfinanzierbar darzustellen, fokussieren sich oft ausschließlich auf die Kostensteigerung der gesetzlichen Pensionsversicherung und ignorieren die sinkenden Aufwendungen bei den Beamtenpensionen. Sinnvoll ist aber nur eine Gesamtbetrachtung der Alterssicherung – also gesetzliche Pensionsversicherung und Beamtenpensionen gemeinsam –, wie sie eben im EU Ageing Report erfolgt. Diese zeigt, dass zwar die Kosten für die gesetzliche Pensionsversicherung steigen, aber die Aufwendungen für die Beamtenpensionen deutlich abnehmen.
Diese Reduktion der Beamtenpensionen hat zwei Hauptursachen: Erstens werden heutzutage viel weniger Pragmatisierungen im öffentlichen Dienst vorgenommen und die Aufgaben zunehmend von Vertragsbediensteten übernommen, die der gesetzlichen Pensionsversicherung unterliegen. Zweitens gilt für alle Bundesbeamten, die ab 1955 geboren sind, schrittweise das Pensionskonto.
„Der EU Ageing Report 2024 bietet eine wertvolle Grundlage zur Versachlichung der Diskussion über das öffentliche Pensionssystem. Er widerlegt die häufig geäußerte Behauptung einiger Neoliberaler, dass unser Pensionssystem auf Dauer nicht mehr finanzierbar sei und Kürzungen sowie eine Anhebung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters unvermeidbar wären. Das Gegenteil ist der Fall – wir können in Österreich auf ein nachhaltiges und finanziell tragfähiges Pensionssystem bauen“, schließt Reischl.
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