Bundesminister Polaschek: Über 15 Mio. Euro für Leistungs- und Förderstipendien im aktuellen Studienjahr
Wien (OTS) – „Leistung im Studium muss sich auszahlen! Für Studierende, die überdurchschnittliche Studienleistungen erbringen, stellen wir daher für das laufende Studienjahr 2023/24 über 15 Millionen Euro zur Verfügung, die als Leistungs- und Förderstipendien ausbezahlt werden. Damit fördern wir nicht nur die akademische Exzellenz, sondern schaffen auch Anreize für das Erbringen herausragender Leistungen, was den Studierenden selbst genauso wie der Gesellschaft und der Wissenschaft insgesamt zugutekommt“, so Martin Polaschek, Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung.
Für Studierende, die im Studium eine überdurchschnittlich gute Leistung erzielen, stellt das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung über 15 Mio. Euro für Leistungs- und Förderstipendien zur Verfügung. Gemäß dem Studienfördergesetz handelt es sich dabei um 5% des Betrags der Studienförderung des vorangegangenen Kalenderjahres. Die entsprechende Leistungs- und Förderungsstipendien-Verordnung 2024 wird nun kundgemacht. In Anerkennung von hervorragenden Leistungen sowie zur Unterstützung bei der Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten werden außerdem für die Studierenden der Pädagogischen Hochschulen rund 333.000 Euro mit einer weiteren Verordnung zur Verfügung gestellt.
Leistungs- und Förderstipendien werden an Studierende ausbezahlt, deren Notendurchschnitt bei 2,0 bzw. darüber liegt. Bei Leistungsstipendien variiert die jeweilige Förderhöhe von Hochschule zu Hochschule und liegt zwischen 750 bis 1.500 Euro. Bei den Förderstipendien liegt sie zwischen 750 und 3.600 Euro. Ein Förderstipendium erhalten Studienbeihilfenbezieherinnen und -bezieher zur finanziellen Unterstützung bei ihrer wissenschaftlichen bzw. künstlerischen Arbeit.
Im vorangegangenen Studienjahr 2022/23 haben insgesamt 14.897 Bezieherinnen und Bezieher ein Leistungsstipendium und 419 Bezieherinnen und Bezieher ein Förderstipendium erhalten.
Die Anzahl der Studienabschlüsse als Verteilungsschlüssel:
Die Aufteilung der Mittel auf die einzelnen Hochschulen richtet sich nach der Anzahl der ordentlichen Studienabschlüsse, die 2022/23 insgesamt 55.990 betrugen. Dementsprechend entfielen von den 15,1 Mio. Euro 9,6 Mio. Euro auf die öffentlichen Universitäten (und theologischen Bildungseinrichtungen), rund 4,6 Mio. Euro auf die Fachhochschulen und rund 957.000 Euro auf die Privathochschulen (bzw. die Privatuniversitäten).
Spürbare Erhöhung durch die Studienbeihilfenreform und die jährliche Valorisierung:
Im aktuellen Studienjahr 2023/24 erhalten die rund 50.000 Bezieherinnen und Bezieher außerdem neuerlich eine massiv erhöhte Studienbeihilfe. Das liegt einerseits an der Reform der Studienförderung 2022, die zu einer Erhöhung um bis zu 12 Prozent geführt hat. Zudem werden seit 2023 durch die Abschaffung der kalten Progression zentrale Sozialleistungen jährlich valorisiert. Das führt dazu, dass die Studienbeihilfe, aber auch die Familienbeihilfe 2024 neuerlich um 9,7 Prozent erhöht werden, zusätzlich zu dem Plus von 5,8 Prozent, das bereits 2023 wirksam wurde. „Damit sorgen wir für eine spürbare Entlastung aller Studierenden, die die Studienbeihilfe beziehen“, hebt Bundesminister Martin Polaschek hervor.
Finanzielle Entlastung auch für Schülerinnen und Schüler:
Jedoch werden nicht nur Studierende entlastet. Auch zur finanziellen Unterstützung von Schülerinnen und Schülern und deren Familien werden gezielt Maßnahmen ergriffen, indem die Schülerbeihilfen angepasst werden. Die Schülerbeihilfen-Valorisierungsverordnung 2024 wurde dazu kürzlich in Begutachtung geschickt.
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