Richtigstellung zu Standard-Online-Story vom 19. 5. 2024 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Richtigstellung zu Standard-Online-Story vom 19. 5. 2024

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Wien (OTS) – Experte Martin Kreutner wird in der Standard-Online-Story „IMPULSE FÜR DEN ORF – Antikorruptionsexperte:
ORF erfüllt Transparenzgesetz nicht ausreichend“ vom 19. Mai 2024 mit den Worten zitiert, dass „der ORF nicht – wie im Gesetz verlangt – transparent gemacht habe, mit wem die Beraterverträge abgeschlossen wurden“ und dass er einen „Ablenkungseffekt“ orte: „Wir haben ein Budget von einer Milliarde, diskutieren aber nur über die paar Hunderttausend.“ Der ORF weist dies entschieden zurück: Die Gebarung des ORF ist transparent und wird vielfach geprüft. Alle im neuen ORF-Gesetz festgelegten Transparenzrichtlinien wurden und werden exakt umgesetzt.

Der Experte liegt mit seinem Vorwurf – der ORF hätte die Namen der Vertragspartner bei Beraterverträgen und Beschaffungsverträgen angeben müssen – eindeutig falsch. Das Gegenteil ist richtig, wie sich eindeutig aus den Erläuterungen der ORF-Gesetz-Novelle ergibt (ErlRV 2082 BlgNR 27. GP zu § 7a ORF-G): „Die Darstellung über Gegenstand, Entgelt und Laufzeit von Beraterverträgen, von Beschaffungs-Rahmenverträgen sowie von Werkverträgen dient der Transparenz in der Frage, welche Leistungen der ORF in welcher Höhe und für welchen Zweck nicht durch Leistungen im Unternehmen abdecken oder abdeckt, sondern extern zukauft. Für die Darstellung genügt die Bezeichnung und die Art der beauftragten Leistung, ohne dass es erforderlich wäre, personenbezogene Daten anzugeben.“ Die Namen der Vertragspartner wären personenbezogene Daten.

Der ORF hat einen klaren gesetzlichen Auftrag, den er erfüllen muss. Im Gegensatz zu kommerziellen Medien ist der ORF als öffentlich-rechtlicher Rundfunk der Öffentlichkeit für die Umsetzung seiner Aufträge und die zweckmäßige Verwendung der finanziellen Mittel umfassend Rechenschaft schuldig. Als eines der meistgeprüften Unternehmen des Landes wird seine Geschäftstätigkeit streng und laufend insbesondere auch hinsichtlich Beratungs- und Konsulentenverträgen von folgenden Institutionen kontrolliert:
Stiftungsrat, Prüfungskommission, Regulierungsbehörde KommAustria, Rechnungshof.

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