Arbeiterkammer Oberösterreich fordert Rahmenbedingungen für Vergleichsportale im Lebensmittelsektor
Vor einem Jahr kündigte Wirtschaftsminister Martin Kocher mehr Transparenz im Lebensmittelhandel an. Mehrere Monate wurden für die Entwicklung eines Online-Preisrechners für Grundnahrungsmittel veranschlagt. Diese Datenbank und auch eine alternative Vergleichs-App wurden allerdings wegen zu großem Verwaltungsaufwand „abgesagt“.
Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) führte zudem eine Studie im Lebensmittelhandel durch und sprach ausgehend davon Empfehlungen aus, Preisvergleichs-Plattformen zu etablieren. Auch davon ist bisher nichts umgesetzt. „Nachdem alle Ankündigungen im Sand verliefen, liegt die Vermutung nahe, dass von Seiten des Wirtschaftsministers und der Regierung gar nie echtes Interesse an transparenten Preisen im Lebensmittelhandel bestand
“, ärgert sich AK-Präsident Andreas Stangl.
Während die Regierung erklärte, was alles nicht möglich ist, haben Software-Entwickler in wenigen Tagen Vergleichsportale aus dem Boden gestampft. Darunter der junge Mühlviertler David Wurm, dessen Website www.preisrunter.at mit Unterstützung der Arbeiterkammer Oberösterreich seit November 2023 online ist und aktuell Preise von 300.000 Lebensmitteln in Österreich und Deutschland bereitstellt.
Viel relevanter als die Ankündigung eines staatlichen Preisvergleichs-Tools war die Zusage der Regierung, dass wesentliche Empfehlungen der BWB für die Rahmenbedingungen von Vergleichs-Plattformen gesetzlich umgesetzt werden. Der wichtigste Punkt war die Verpflichtung großer Supermärkte, ihre Daten unabhängigen Preisvergleichs-Plattformen und Konsumentenschutzorganisationen zur Verfügung zu stellen.
Dazu war angedacht, dass kleinere Anbieter freiwillig teilnehmen können, um ihre Angebote präsentieren zu können. Aber auch darauf warten wir bisher vergebens, was die Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit von Vergleichs-Plattformen wie www.preisrunter.at stark beeinflusst. „Denn erst wenn alle großen Anbieter die Preise ihrer Produkte bekannt geben müssen, können die Plattformen den Konsumentinnen und Konsumenten einen umfassenden Vergleich ermöglichen
“, so AK-Präsident Stangl, der die Bundesregierung auffordert, das gegebene Versprechen an die Österreicher:innen einzuhalten und gesetzliche Rahmenbedingungen auf Basis der Empfehlungen der BWB zu Preisvergleichs-Plattformen zu schaffen. „Die großen Supermärkte müssen verpflichtend alle relevanten Daten zur Verfügung stellen und die Rechtssicherheit für die Plattformbetreiber muss gegeben sein
“, so Stangl.
Spätestens mit dem „digital pricing“ wird eine dynamische Preisgestaltung im Lebensmittelhandel möglich und Konsument:innen müssen auch dann noch Preise vergleichen können, um rationale Kaufentscheidungen zu treffen. Das ist eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Märkten und dieser notwendige Preisvergleich wird dann nur mehr über Vergleichs-Plattformen möglich sein.
AK-Präsident Andreas Stangl dazu: „Wie es aussieht, will die Regierung weder die aktuelle Situation für Verbraucher:innen verbessern, noch notwendige Vorkehrungen für die nahe Zukunft treffen. Gerade die angeblichen Verfechter:innen der freien Marktwirtschaft ignorieren Empfehlungen der Bundeswettbewerbsbehörde!
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