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Österreich verbietet Import und Verarbeitung von Haiprodukten weitgehend

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• Neue Artenschutz-Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation in Kraft. (107. Verordnung, 18. April 2024, https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/II/2024/107)

• Die Einfuhr, der Handel und die Verarbeitung von Haien und Haiprodukten ist in Österreich nur noch in Ausnahmefällen mittels expliziter Einfuhrgenehmigung möglich.

• Das Aus für fragwürdige Kosmetika, Potenzmittel, Haifischflossensuppe und Hai-Steaks in Österreich ist damit besiegelt.

• Die Artenschutzorganisation Sharkproject International sieht in der österreichischen Verordnung einen wesentlichen Beitrag zum weltweiten Artenschutz sowie einen maßgeblichen Erfolg ihrer jahrzehntelangen Aufklärungs- und Informationsarbeit.

• Gabriela Futterknecht, Projektleiterin, Sharkproject Austria: „Österreich nimmt mit dem De-facto-Import-, Verarbeitungs- und Handelsverbot eine internationale Vorreiterrolle beim Meeres- und Haischutz ein. Wir danken Bundesministerin Leonore Gewessler und hoffen, dass andere europäische Länder dies als Beispiel nehmen und rasch nachziehen. Nur durch internationale Maßnahmen können die Haie vor der Ausrottung geschützt werden. Neben Fischereibeschränkungen sind Handelseinschränkungen auch in Binnenländern ein wichtiger Schritt dazu.
 
Haie stellen einen unverzichtbaren Teil eines funktionierenden Meeresökosystems dar, von dem weltweit über eine Milliarde Menschen direkt abhängig sind. Mehr als drei Viertel aller Haiarten sind jedoch durch die Überfischung der Weltmeere und durch ihre spezielle Bejagung für die vorwiegend asiatische Gastronomie, für die Kosmetikherstellung, für Potenzmittel und Ähnliches akut gefährdet und vom Aussterben bedroht. Alleine in den vergangenen 50 Jahren ist ihr weltweiter Bestand um über 70 Prozent zurückgegangen.

„Sterben die Haie, stirbt auch der Mensch!“
Seit Jahren weisen Arten- und Meeresschutzorganisationen wie Sharkproject International (www.sharkproject.org) auf den dringenden Handlungsbedarf von Politik und Wirtschaft hin. Für viele überraschend betrifft dies auch Binnenländer wie Österreich direkt. Denn auch hierzulande sind Haiprodukte, wie Schillerlocke, Hai-Steaks, Haifischflossen-Suppe im Lebensmittelhandel und in der Gastronomie weiterhin verbreitet. Österreich rangiert beim Import von Haifischfleisch sogar an fünfter Stelle in Europa. Ebenso werden regelmäßig in Kosmetika, Nahrungsergänzungs- und Potenzmitteln Haibestandteile entdeckt, häufig ohne korrekte Kennzeichnung und Konsumenteninformation.

Sharkproject informierte Politik über Rolle Österreichs im internationalen Hai-Handel
Die Expertinnen und Experten von Sharkproject wandten sich mit dieser Problematik im Jahr 2022 direkt an die österreichischen Parlamentsparteien und plädierten für verstärkte Artenschutzmaßnahmen und für ein Importverbot von Haiprodukten in Österreich. Dies führte am 14. Dezember 2022 zu einem von Abgeordneten aller Parlamentsparteien gemeinsam eingebrachten Entschließungsantrag, der vom Nationalratsabgeordneten Lukas Hammer, Vorsitzender des Umweltausschusses und Klimasprecher der Grünen, koordiniert wurde.

Mit diesem einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag forderte das österreichische Parlament die Bundesregierung auf, ein Importverbot für Haiprodukte umzusetzen. Nach intensiver Prüfung durch die zuständigen Behörden wurde dies mit der am 18. April 2024 veröffentlichten Artenhandelsergänzungsverordnung (BGBl. II Nr. 107/2024) und den darin definierten Handels- und Importbeschränkungen umgesetzt.


Haie sind in Österreich nun genauso streng geschützt, wie andere vom Aussterben besonders bedrohte Tierarten. Nicht nur Import und Verarbeitung von Haifisch-Fleisch, auch der Import von Haigebissen und ähnlichen Urlaubs-Souvenirs ist nun strafbar. Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen können mit Geldstrafen bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren bedacht werden.

Importverbot in Österreich wichtiger Schritt für internationalen Haischutz
Zu den in der Verordnung explizit erwähnten und damit von den Import- und Handelsbeschränkungen in Österreich betroffenen Haiarten zählen etwa die Familie der Requiemhaie. Darunter fallen Riffhaie, Blauhaie oder auch Bullenhaie. Auch der Makohai ist nun besonders geschützt. Seine Flossen gelten in der asiatischen Küche als äußerst beliebt. Ebenso dürfen keine Produkte von Walhaien oder Weißen Haien eingeführt oder verarbeitet werden. Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich und bedürfen individueller behördlicher Einfuhrgenehmigungen.
 
Dazu Gabriela Futterknecht, Projektleiterin, Sharkproject Austria, abschließend: „Sharkproject bedankt sich bei Klima- und Umweltschutzministerin Leonore Gewessler, bei den Einbringern des Entschließungsantrages im Parlament und insbesondere bei Nationalratsabgeordnetem Lukas Hammer, dem Vorsitzenden des Umweltausschusses, für ihren aktiven Einsatz für den Haischutz. Wir wissen, dass die Politik manchmal ein sprichwörtliches Haifischbecken sein kann. Deswegen ist es umso bedeutender, dass alle im Nationalrat vertretenen Parteien beim Haischutz gemeinsam an einem Strang gezogen haben. Österreich übernimmt damit eine Vorbildrolle im internationalen Haischutz.

Über Sharkproject
Sharkproject ist eine im Jahr 2002 gegründete Artenschutzorganisation, die sich für die über 500 Haiarten und das marine Ökosystem einsetzt und weltweit intakte Haipopulationen anstrebt. Sharkproject engagiert sich für nationale und internationale Schutzmaßnahmen, fördert wissenschaftliche Projekte und klärt über die Bedeutung von Haien und den Lebensraum Meer auf. Alle Mitarbeitenden arbeiten ehrenamtlich. Alle Spendengelder kommen direkt Haischutz-Projekten und der damit verbundenen Bildungs- und Informationsarbeit zugute. Weitere Informationen finden Sie unter www.sharkproject.org und im Pressebereich unter https://www.sharkproject.org/presse/.

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