Polizeiverhör: Aufdeckungsvideo sei Tierquälerei wegen unterlassener Hilfeleistung
Im Tierschutz ist man Absurditäten wirklich schon gewöhnt. Der neueste Höhepunkt: dieselbe BH Leibnitz, die nach Aufdeckung und Anzeige einer Schweinefabrik durch den VGT keine Tierqual sah, hat dann aber ihrerseits die Aufdecker:innen wegen Tierquälerei aufgrund „unterlassener Hilfeleistung“ angezeigt. Heute wurde VGT-Kampagnenleiter David Richter deshalb tatsächlich von der Kriminalpolizei verhört. Absurd in mehrfacher Hinsicht: Wenn es um eine Anzeige gegen die Schweinefabrik geht, sieht die BH Leibnitz keine Tierquälerei, zeigt dann aber ihrerseits die Aufdecker:innen aufgrund desselben Zustands der Schweine wegen Tierquälerei an. Und: es gibt keine unterlassene Hilfeleistung wegen Tierquälerei, außer man ist selbst für das Tier als „Besitzer:in“ verantwortlich oder hat den quälerischen Zustand verursacht. Dennoch sahen Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft keinen Grund, die Ermittlungen gar nicht zu beginnen, sondern verhörten einen Mitarbeiter des VGT.
VGT-Obmann DDr. Martin Balluch ist entsetzt: „Wenn jemand Anzeige wegen Tierquälerei nach dem Strafgesetzbuch erstattet, dann sind häufig weder Kriminalpolizei noch Staatsanwaltschaft zu bewegen, auch nur irgendeinen Ermittlungsschritt zu setzen. Aber wie lustig, wenn man den Anzeiger wegen Tierquälerei verfolgen kann! Dabei sollten Ermittlungsbehörden eigentlich wissen, dass es den angezeigten Tatbestand gar nicht gibt. Schade, eigentlich. Weil dann wäre man ja gesetzlich verpflichtet, die Tierquälerei in Vollspaltenboden-Schweinefabriken aktiv zu beenden oder auch z.B. das Aussetzen von Zuchtfasanen aus Massentierhaltung zur Jagd oder jede Treibjagd auf Hasen physisch zu verhindern. Da handelt es sich nämlich jedes Mal um schwere Tierquälerei, die aber der Behörde leider völlig egal ist.“
Und Balluch weiter: „Damit hat die BH Leibnitz öffentlich ihre Solidarität mit Tierquälern und Tierquälerinnen erklärt. Zuerst sagt sie, es gab in der Schweinefabrik keine Tierqual, der arme Fabriksbesitzer würde falsch beschuldigt. Und dann zeigt sie den VGT wegen Tierquälerei an, weil dieser diese angeblich nicht vorhandene Tierqual aufgedeckt hat! Faktum ist, dass das Gesetz z.B. vorschreibt, dass jedem Schwein ein physisch angenehmer und sauberer Liegebereich geboten werden muss, auf dem alle Schweine nebeneinander Platz haben. Und Faktum ist, dass das in dieser Schweinefabrik definitiv nicht der Fall war. Und weiteres Faktum ist, dass die BH Leibnitz dieses Gesetz nicht exekutiert, sondern die Gesetzesbrecher einfach widerrechtlich deckt. Hier sollte die Staatsanwaltschaft einschreiten und diese Korruption der BH Leibnitz beenden, und nicht die Aufdecker:innen verfolgen. Die BH wäre nämlich verpflichtet, den physisch angenehmen Liegebereich für Schweine durchzusetzen, statt die tierquälerischen Gesetzesbrüche ihrer Freunderln in der Schweineindustrie zu ermöglichen. Der Rechtsstaat Österreich endet leider immer dort, wo es um Tiere geht. Dass das möglich ist, sollte alle aufrechten Bürger:innen alarmieren, denen der Rechtsstaat wichtig ist.“
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