Vorstandsklausur des Vereins für Wohnbauförderung mit hochrangingen Gästen in Klagenfurt
Am 12. und 13. April 2024 fand in Klagenfurt die Vorstandsklausur des Vereins für Wohnbauförderung (VWBF) statt. Zu den hochrangigen Referent*innen zählten die Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Gabriele Schaunig, der Abgeordneter zum Nationalrat und Sozialsprecher der SPÖ Josef Muchitsch, Prof.in (FH) Mag.a Dr.in Elisabeth Springler, Ökonomin und Leiterin des Studiengangs „Europäische Wirtschaft und Unternehmensführung“ der Fachhochschule des BFI Wien sowie der Obmann des Verbands gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) Dr. Klaus Baringer.
Hauptthema der Klausur, zu der der VWBF-Obmann KommR Mag. Michael Gehbauer lud, waren das Wohn- und Baupaket der Bundesregierung sowie die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel.
Forderung nach Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel auf Landesebene
Kärntens Wohnbaureferentin LHStv.in Schaunig sprach sich einmal mehr für die Zweckbindung der Wohnbauförderungsmittel aus. In Kärnten würden die Ausgaben für Wohnbauförderung die Beiträge der Arbeitnehmer*innen bei weitem übersteigen. Eine bundeseinheitliche Regelung fehle aber. Schaunig kündigte an, verfassungsrechtlich prüfen zu lassen, ob eine gesetzliche Regelung dazu auf Landesebene möglich wäre. Die von der Bevölkerung für die Wohnbauförderung aufgebrachten Mittel müssen auch für diesen Zweck verwendet werden.
Als ungünstig bezeichnete Schaunig die von der Bundesregierung vorgegebenen Rahmenbedingungen zur Abholung der Mittel aus dem Wohn- und Baupaket. Die Entscheidung, wie viele Mittel jeweils für Neubau und Sanierung einzusetzen sind, sollte bei den Ländern liegen. Die Vorgaben des Bundes diesbezüglich sind eher hinderlich. Ebenso wie die Vorgabe, dass ausschließlich ökologische Sanierungsmaßnahmen förderbar sind, nicht aber jene zur Erhöhung der Barrierefreiheit
, so Schaunig. Gleichermaßen praxisfremd sei die Vorgabe, dass Mittel, die in einem Kalenderjahr nicht verbraucht werden, nur zu einem Teil in das darauffolgende Jahr übertragen werden dürfen. Bauprojekte haben eine lange Vorlaufzeit, das gilt insbesondere für Großprojekte im mehrgeschossigen Wohnbau!
Kritik am aktuellen Wohnpaket
NR Abg. Muchitsch war mit dem Wohnpaket, so wie es vorliegt, ebenfalls nicht zufrieden. Es erfolge zu spät und enthalte viel zu viele restriktive Bedingungen. Weiters dauere es zu lange bis die Mittel ihre Wirkung entfalten und ob sie tatsächlich fließen werden, bleibe ebenfalls abzuwarten. Er vermisse auch die notwendige Kontrolle bei der Verwendung der Mittel. Die Sozialpartnerschaft Bau hätte Maßnahmen vorgeschlagen, die rascher umgesetzt werden hätten können.
Analyse des Wohnpakets auf seine Effektivität im Bereich des leistbaren Wohnens
Ökonomin Prof.in Springler analysierte vor allem, ob das Wohnpaket das „leistbare Wohnen“ unterstütze und kam zu dem Schluss, dass nur wenige Maßnahmen, diese Anforderungen erfüllen. Die meisten Regelungen führen zu einer Verfestigung des aktuell feststellbaren Trends der „Finanzialisierung“ im Wohnbau. So werde vor allem das Wohnungseigentum sowohl beim Neubau im Bereich der Wohnbauförderung mit 50% und die Errichtung von Eigenheimen priorisiert und damit keine Antworten auf die drängenden Probleme am Wohnungsmarkt gegeben.
158.000 Heizsysteme können aufgrund fehlender Mittel nicht umgestellt werden
Die fehlenden finanziellen Mittel aus den Verlusten durch die Deckelung des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrags (EVB) haben laut GBV-Obmann Baringer auch drastische ökologische Folgen. Es bleibt der Wermutstropfen, dass die Deckelung des EVB nicht aufgehoben wurde, was zu Einnahmenausfällen von mehr als 3,1 Milliarden Euro in den nächsten 20 Jahren bei den Gemeinnützigen führt. Dadurch können etwa 158.000 Heizungstäusche in der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft nicht finanziert werden. Ob dies von der amtierenden Regierung in Hinblick auf die Klimaziele bedacht wurde, ist fraglich.
Schlussfolgerungen und Ausblick des VWBF
VWBF-Obmann Gehbauer resümierte: Es ist zu begrüßen, dass der Bund im Bereich des Wohnbaus zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Von einer langfristigen Lösung ist man jedoch weit entfernt. Diesbezügliche politische Konzepte sind von dieser Regierung nicht mehr zu erwarten. Man müsse vielmehr darüber nachdenken, wie das Aufkommen der Wohnbauförderung wieder in Richtung 1% des BIP (Bruttoinlandsprodukt) ansteigen könnte. Vor allem brauche es einen massiven Anstieg bei der Errichtung von leistbaren geförderten Mietwohnungen, die von der Bevölkerung vor allem in städtischen Ballungsräumen dringend benötigt werden.
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