SPÖ-Regner: Mehr Schutz vor Diskriminierung in der gesamten EU
Die EU-Parlamentarier:innen werden heute über zwei Richtlinien zu Gleichbehandlungsstellen in der EU abstimmen, um die Rechtsgrundlage auf der diese Stellen agieren, zu verbessern. Nationale Gleichbehandlungsstellen sind unabhängige öffentliche Einrichtungen zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Bekämpfung von Diskriminierung in ihren Ländern. In Österreich sind das die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Behindertenanwaltschaft. Diese sind bei arbeitsrechtlichen Themen parallel mit der Arbeiterkammer und den Gewerkschaften tätig sind. Evelyn Regner, Vize-Präsidentin des EU-Parlaments hebt die Relevanz der Gleichbehandlungsstellen in der EU hervor. Sie sagt: „Diskriminierung darf nicht mehr zu unserem Alltag gehören! Allein in Österreich haben in den letzten Jahren mehrere Millionen Menschen Erfahrungen von Ungleich- oder Schlechterbehandlung machen müssen. Personen mit Migrationshintergrund, einer nicht-weißen Hautfarbe oder gleichgeschlechtliche Paare sind besonders betroffen. Gleichbehandlungsstellen sind eine Anlaufstelle für Menschen, die eine solche Erfahrung durchmachen müssen und sollen ihnen Unterstützung bieten. Sie helfen mit, Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Orientierung zu bekämpfen. Daher ist es essenziell, dass Menschen wissen, dass sie sich Gleichbehandlungsstellen wenden können, um ihre Rechte einzufordern, wenn sie diskriminiert werden.“
Regner weiter: „In den Mitgliedsstaaten können die Gleichbehandlungsstellen die Menschen unterschiedlich gut vor Diskriminierung schützen. Es gibt große Unterschiede in Bezug auf das Mandat, die Befugnisse, die Unabhängigkeit und die Ressourcen dieser Stellen. Wie viel Schutz vor Diskriminierung ein Mensch zukommt, darf aber nicht davon abhängig sein, in welchem EU-Mitgliedsstaat ein Mensch geboren ist. Es kann nicht sein, dass ein Mensch mit ausländischem Namen trotz bester Qualifizierung nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird, dass ein gleichgeschlechtliches Paar beim Wohnungszuschlag abgelehnt wird oder eine Frau für den gleichen Job schlechter bezahlt wird wie ihr männlicher Kollege. Wir stellen mit diesem Gesetz sicher, dass Gleichbehandlungsstellen ihre essenzielle Arbeit im Kampf gegen Diskriminierung in der ganzen EU überall und unabhängig durchführen können.“ (Schluss) le/jks
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. SPÖ-Parlamentsklub