Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner fordern erweiterte Impfbefugnisse:
Österreichs Impfquote bleibt bescheiden. Die aktuelle Welle an Maserninfektionen unterstreicht den Handlungsbedarf. Eine Anpassung der österreichischen Impfstrategie erscheint unausweichlich. Dabei bleibt das Impfpotential der Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner weiterhin ungenutzt.
Erweiterung der Impfbefugnisse
Österreichs führendes Unternehmen im Bereich Betriebliches Gesundheitsmanagement, IBG, stellt eine dringliche Forderung: Für eine glaubwürdige Stärkung der Impfstrategie ist eine Erweiterung der Impfbefugnisse für Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner unverzichtbar. Unter den aktuellen gesetzlichen Bedingungen sind Arbeitsmediziner und Arbeitsmedizinerinnen zwar befugt, Impfungen durchzuführen, jedoch nur, wenn sie einen direkten Bezug zur Arbeit haben. Ein Beispiel dafür ist die Zeckenimpfung für Outdoor-Arbeiterinnen und -arbeiter. Diese Einschränkung erscheint angesichts der aktuellen Gesundheitslage unlogisch.
- Die Gesundheitspolitik Österreichs sollte jede Möglichkeit nutzen, um die Impfrate im Land zu steigern. Dennoch bleiben Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner aktuell in ihren Befugnissen beschränkt: Während der gesetzlich vorgeschriebenen Präventionszeit ist es ihnen nicht gestattet, nicht arbeitsbedingte Impfungen wie Masern- oder Grippeimpfungen durchzuführen. Dies steht im Widerspruch zu ihrem potenziellen Beitrag zur Erhöhung der Durchimpfungsrate der Bevölkerung.
- Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner bieten bei ihren Besuchen in Unternehmen ideale Gelegenheiten, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das gesamte Spektrum an Impfungen bereitzustellen. Während die Bedeutung der Arbeitsmedizin zunimmt, werden ihre präventiven Potenziale in der jüngsten Gesundheitsreform vernachlässigt. Die Zuständigkeit für arbeitsmedizinische Angelegenheiten liegt beim Wirtschaftsministerium, was dazu führt, dass die Impfbefugnisse der Arbeitsmedizin nicht angemessen berücksichtigt werden.
Steigerung der Durchimpfungsrate
IBG-Geschäftsführer Dr. Gerhard Klicka betont die Dringlichkeit dieser Angelegenheit: „Es ist unverständlich, warum das Potenzial unserer Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner in Fragen der Immunisierung nicht voll ausgeschöpft wird. Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um die niedrige Durchimpfungsrate in Österreich zu erhöhen.
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Eine zentrale Frage betrifft den rechtlichen Rahmen nach dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie. Während die Ausnahmen weiterhin die Corona-Schutzimpfungen abdecken, bleiben andere Impfungen wie die Grippeimpfung unberücksichtigt. Diese Diskrepanz erscheint angesichts der Bemühungen, die Durchimpfungsrate zu steigern, als kontraproduktiv.
Eindämmung von Infektionskrankheiten
IBG plädiert dafür, Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner verstärkt in die Impfstrategie einzubeziehen, um den Zugang zur Impfung zu erleichtern und die Durchimpfungsrate in der Bevölkerung zu erhöhen. Durch ihre Präsenz am Arbeitsplatz können sie dazu beitragen, Impfungen niedrigschwellig anzubieten und so einen wesentlichen Beitrag zur Eindämmung von Infektionskrankheiten zu leisten.
Infokasten: Was ist die Präventions- oder Einsatzzeit?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sieht für Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden 1,2 Stunden bei Büroarbeitsplätzen und 1,5 Stunden bei anderen Arbeitsplätzen pro Mitarbeiterin und Mitarbeiter und Jahr vor. Mindestens 40 Prozent der Zeit müssen von Sicherheitsfachkräften und mindestens 35 Prozent von Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern geleistet werden. Die restlichen 25 Prozent können vom Arbeitgeber frei verwendet werden.
IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 80 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagement. IBG ist in ganz Österreich vertreten.
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