Wer ist bei öffentlichen Vergaben tatsächlich Bestbieter?
Sie begann ihre Karriere am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, war 2001 als Leiterin der Rechtsabteilung wesentlich am Aufbau der Bundesbeschaffung GmbH BBG beteiligt und machte mit ihren Anträgen auf Nachprüfung der Covid-Test-Vergaben und deren Folgen von sich reden: Dr. Kathrin Hornbanger gilt als eine der profundesten Vergaberechtsexpertinnen Österreichs. Bereits 2005 machte sie sich selbstständig und bezog vor kurzem neue Kanzlei-Räumlichkeiten in der Wiener Wollzeile. Die gebürtige Kärntnerin stellt ihre Expertise nicht nur Unternehmen sowie Behörden, sondern auch anderen Anwaltskanzleien zur Verfügung.
Wer wird Bestbieter und gewinnt daher eine öffentliche Ausschreibung und warum? Das ist oft nicht leicht nachzuvollziehen und deshalb Gegenstand von Nachprüfungen vor den eigens auch dafür eingerichteten Verwaltungsgerichten. Dabei geht es auch um Direktvergaben ohne Ausschreibung, wie sie während der Pandemie mehr als ausgereizt wurden. Das kann auch bis zum Europäischen Gerichtshof führen und eine grundlegende Änderung der Rechtslage nach sich ziehen. Beispielsweise konnte in der von Kathrin Hornbanger vertretenen Rechtssache EPIC das bisherige Pauschalgebührensystem für Nachprüfungsverfahren bei öffentlichen Aufträgen zu Fall gebracht werden. Eine Novellierung durch den Gesetzgeber ist in Arbeit. Nach Unionsrecht müsste die Höhe der zu entrichtenden Pauschalgebühr auch bei intransparenten Direktvergaben für den Bieter vorhersehbar sein. In der Sache selbst – nämlich ob die Vergabe der COVID-Antigentests rechtmäßig erfolgte – wurde wegen der Pauschalgebührenfrage noch immer nicht entschieden.
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