Telekom-Regulierungsbehörde vergibt 5G-Frequenzen aus den Frequenzbereichen 3600 MHz und 26 GHz | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Telekom-Regulierungsbehörde vergibt 5G-Frequenzen aus den Frequenzbereichen 3600 MHz und 26 GHz

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Die Telekom-Control-Kommission hat am 26. März 2024 die 3. Auktion von 5G-Frequenzen abgeschlossen. Im Rahmen des zweistufigen Vergabeverfahrens gelangten Frequenzen aus den Bereichen 26 GHz (7 Blöcke) und 3600 MHz (7 Blöcke) zur Versteigerung. Die Auktionserlöse für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 26 GHz betrugen insgesamt 16,2 Mio. Euro, für die vergebenen Frequenzpakete aus dem Bereich 3600 MHz insgesamt rund 8,5 Mio. Euro. Im Fokus der Vergabe standen eine effiziente Frequenznutzung, die Sicherstellung effektiven Wettbewerbs und die Förderung innovativer Geschäftsmodelle.

Vergabe des 26 GHz-Spektrums für bundesweite Nutzung

Aus dem Bereich 26 GHz wurden insgesamt 7 Blöcke à 200 MHz vergeben. Das Mindestgebot je Block betrug 1.900.000 Euro. Die Frequenzen können bis 31.12.2046 genutzt werden. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom, T-Mobile und Hutchison. A1 erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb 2 Blöcke zu insgesamt ca. 4,6 Mio. Euro. Hutchison erwarb 3 Blöcke zu insgesamt ca. 6,9 Mio. Euro.

Das 26 GHz-Band ist durch sehr hohe Bandbreiten charakterisiert, hat aber eine eng beschränkte Reichweite für Mobilfunknutzung. Daher sind Frequenzen dieses Spektrums besonders gut für die (temporäre) Versorgung von Gebieten mit hoher Nutzerdichte und somit sehr hohen Kapazitätsanforderungen (Hot Spots) geeignet, aber nicht für eine flächendeckende Nutzung. Ein weiteres Einsatzgebiet sind Industrienutzungen und Campus-Netzwerke.

Erstmals räumt die Regulierungsbehörde in Zusammenhang mit Versorgungsauflagen die Möglichkeit zur Abschaltung dieser Frequenzen zwischen 00:00 Uhr und 05:00 Uhr ein, sofern keine Leistungsminderung gegenüber dem Tagesbetrieb gegeben ist.

Vergabe von Frequenzen im Bereich 3600 MHz für regionale Nutzung

Bei den Frequenzen aus dem Bereich 3600 MHz handelt es sich um Rest-Frequenzen der 5G-Pionierbandvergabe aus 2019, die in einigen Regionen aufgrund fehlender Nachfrage von regionalen Anbietern nicht vergeben wurden. Sie dienen dazu, Endkund:innen schnell und gut an die Netzinfrastruktur anzubinden.

Zur Vergabe standen 7 Blöcke mit jeweils unterschiedlicher Frequenzausstattung für 7 unterschiedliche Regionen. Die Mindestgebote der 7 Blöcke betrugen insgesamt 2.330.500 Euro. Die erfolgreichen Bieter waren A1 Telekom und T-Mobile. A1 Telekom erwarb Frequenzen in 4 Regionen zu insgesamt rund 2,6 Mio. Euro. T-Mobile erwarb Frequenzen in 3 Regionen zu insgesamt rund 5,9 Mio. Euro. Die Frequenzen können bis 31.12.2039 genutzt werden.

Pönalen bei Nichterfüllung der Versorgungspflichten

Jeder Frequenzzuteilungsinhaber ist verpflichtet, mit dem ihm in diesem Verfahren zugeteilten Frequenzspektrum ab einem gewissen Zeitpunkt eine bestimmte Anzahl an Standorten zu betreiben bzw. die mit der Zuteilung verbundenen Versorgungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Versorgungspflichten dienen der Gewährleistung einer effizienten Nutzung der Frequenzen. Bei Nichterfüllung drohen Pönalen.

Die Ergebnisse der dritten 5G-Auktion sind auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/TKP/was_wir_tun/telekommunikation/spectrum/procedures/26G_3600M_2024/Results.de.html veröffentlicht. Die Frequenzzuteilung erfolgt im Regelfall binnen eines Monats nach Veröffentlichung des Auktionsergebnisses durch die Regulierungsbehörde.

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK), die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.

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