Weratschnig/Hammer: Novelle des Luftfahrtgesetzes mit großer Wirkung für die Bevölkerung
„Einsätze von Notarzthubschraubern werden in Österreich innerhalb eines sehr engen Rahmens und mit engmaschigster Dokumentation durchgeführt. Bei solchen Flügen geht es nicht selten um das Überleben von Menschen. Die Crews leisten hier Außerordentliches zum Wohl der Bevölkerung“, hält Hermann Weratschnig, Verkehrssprecher der Grünen, fest.
Umso wichtiger ist es, im Luftfahrtgesetz Rechtssicherheit für Pilot:innen herzustellen wenn Notarzthubschrauber nach der Patientenübergabe trotz Nachtflugverboten an heimischen Flughäfen zwischenlanden und nachtanken müssen, um zurück zum eigenen Stützpunkt zu kommen.
„Mit der heute im Nationalrat beschlossenen Novelle des Luftfahrtgesetzes konnten wir eine seit Jahren offene Lücke endlich schließen. Dabei muss niemand befürchten, dass künftig nachts mehr Lärm durch Hubschrauber verursacht wird, denn die Regelung gilt ausdrücklich nur für Notarzthubschrauber und Rettungsflüge“, sagt Weratschnig.
Von den in Österreich stationierten und einsatzbereiten Notarzthubschraubern ist aktuell nur ein geringer Teil nachtflugfähig und 24 Stunden lang einsatzbereit. Der Großteil steht von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zur Verfügung. Mit Blick auf die Einsatzstatistiken der Betreiber, machen die Nachtflüge etwa fünf Prozent aller Notarzthubschraubereinsätze aus. Da neben der Flugsicherung auch die Rettungsleitstellen die Flugbewegungen penibel dokumentieren, sind diese bestens überwacht und nachvollziehbar.
Im Rahmen der Novelle wurde auch ein lange gehegtes Anliegen im Sinne der Anrainer:innen von Windparks umgesetzt. „Bisher mussten Windräder aus Sicherheitsgründen in der Nacht rot blinken, um die Gefahr der Kollision von Flugobjekten mit Windrädern zu vermeiden“, sagt Lukas Hammer, Klimaschutz- und Energiesprecher der Grünen, und ergänzt: „Künftig muss ein Windrad nur noch dann beleuchtet werden, wenn sich tatsächlich ein Flugobjekt in der Nähe des Windkraftwerks befindet.“
„Mit dieser Gesetzesnovelle hat das nächtliche Dauerblinken von Windrädern ein Ende. Es ist ein kleiner Unterschied in der technischen Ausstattung am Windrad — aber mit großer Wirkung“, betont Hammer und erläutert: „Diese neuen Möglichkeiten werden dazu führen, dass die Beleuchtung der Windräder in der Nacht nur noch in Ausnahmefällen eingeschaltet ist. Das trägt aufgrund ausbleibender Lichtemissionen maßgeblich zur höheren Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber der Windkraft bei."
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