Tanja Graf: Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen für Klein- und Mittelbetriebe erleichtern
"Für uns ist und war es wichtig, dass die Förderung für Photovoltaikanlagen für alle so einfach wie möglich ist", verwies heute, Mittwoch, ÖVP-Energiesprecherin Abg. Tanja Graf anlässlich der Debatte zum Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) auf einen Beschluss im Nationalrat, wonach für die Jahre 2024 bis 2026 Photovoltaikanlagen bis 35 Kilowatt von der Umsatzsteuer befreit wurden. Private brauchen daher keinen Antrag mehr stellen. Aufgrund dieser Umsatzsteuerbefreiung wurde im Dezember 2023 allerdings das EAG novelliert, um Doppelförderungen zu verhindern. "Betriebe, welche von der Umsatzsteuer befreit sind, wurden damit von der Gewährung eines Investitionszuschusses ausgeschlossen. Eine Ausnahmeregelung soll nun gewährleisten, dass auch diese Unternehmen, welche bisher bereits vorsteuerabzugsberechtigt waren und somit von der Steuerbefreiung nicht profitieren, weiterhin Zuschüsse beantragen können", so Graf.
Als Nachweis für die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Gruppen kann etwa ein Gewerbeschein, ein Versicherungsdatenauszug oder eine Bescheinigung der Kammern dienen. "Angesichts gesunkener Strompreise wollen wir damit Investitionen in Photovoltaikanlagen aufrechterhalten", unterstreicht Graf.
"Auch unsere Klein- und Mittelbetriebe sollen künftig eine Photovoltaik-Anlage bis 35 Kilowatt gefördert bekommen", unterstreicht Graf die Notwendigkeit der Regelung und zeigt absolutes Unverständnis, warum die SPÖ diese Klarstellung nicht unterstützt. "Die Bäckerei neben dem Häuslbauer soll also keine Photovoltaikanlage erhalten, wenn es nach der SPÖ geht. Gerade unsere Klein- und Mittelbetriebe sind aber eine wichtige Stütze in Österreich. Sie sind Arbeitgeberinnen und -Arbeitgeber und Steuerzahlerinnen und Steuerzahler." Es gehe um den wichtigen Ausbau von Photovoltaik-Anlagen, "und hier sollten alle Parteien an einem Strang ziehen, um bei der Energieversorgung unabhängiger zu werden", schloss Graf. (Schluss)
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