Ärztekammer Wien zu Lorenz-Böhler-Krankenhaus: Ziel muss vollumfänglicher Betrieb vor 2025 sein | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Ärztekammer Wien zu Lorenz-Böhler-Krankenhaus: Ziel muss vollumfänglicher Betrieb vor 2025 sein

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Die Ärztekammer für Wien begrüßt die jüngsten Beschlüsse des AUVA-Verwaltungsrates zur temporären Übersiedelung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses im Grundsatz. Diese seien ein wichtiges Zugeständnis an die Belegschaft, sagt der stellvertretende Fachgruppenobmann für Unfallchirurgie der Ärztekammer für Wien, Heinz Brenner. Gleichzeitig müsse der OP-Bereich am alten Standort schnellstmöglich wieder die Arbeit aufnehmen, weshalb die brandschutztechnische Ertüchtigung dieses Bereiches zu priorisieren ist. Präsident Johannes Steinhart mahnt Transparenz bei der Umsetzung der Pläne ein, während die erste Vizepräsidentin und Kurienobfrau angestellte Ärzte, Natalja Haninger-Vacariu, auf eine schnellere Realisierung der Pläne drängt.**** 

Johannes Steinhart, Präsident der Österreichischen und der Wiener Ärztekammer, zu den am Mittwoch beschlossenen Planungsupdates des AUVA-Verwaltungsrates: „Offensichtlich haben sich der Betriebsrat und die AUVA-Führung in den letzten Tagen angenähert. Das ist grundsätzlich positiv und zeigt, dass der Druck gewirkt hat. Die vorgeschlagene Vorgangsweise ist eine logistische und personelle Herausforderung. Bei der Umsetzung aller Pläne bis zur Rückkehr ins sanierte Lorenz-Böhler-Krankenhaus ist dementsprechend Tempo angezeigt. Außerdem verlange ich Transparenz: Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen müssen schnellstens wissen, wohin sie wann kommen. Die unfallchirurgische Versorgung in Wien darf zu keinem Zeitpunkt gefährdet sein.“  

Sanierung des OP-Bereiches muss Priorität haben

Dass es eine unfallchirurgische 6-Betten-Intensivstation mit Anästhesistinnen und Anästhesisten sowie Anästhesiepflegepersonal geben solle, zeige den Willen des Personals, weiterhin bestmögliche Leistung anbieten zu können, so Brenner. „Die Belegschaft hat sich in einigen Punkten durchgesetzt. Die Containerlösung ist jedenfalls ein guter erster Schritt. Die angedachten Leistungen an den Aushilfsstandorten werden aber bei weitem nicht die ausstehenden tausenden Planoperationen auffangen können. Ich fordere daher eine Priorisierung des OP-Bereiches bei der brandschutztechnischen Ertüchtigung des Lorenz-Böhler-Krankenhauses, damit so schnell wie möglich zumindest ein Teilbetrieb des OP wieder aufgenommen werden kann.“ 

Positiv hebt Brenner den vereinbarten Sozialplan hervor. Darüber hinaus sei die Solidarisierung der Ärztekammer mit der Belegschaft wichtig, „das stärkt den Kolleginnen und Kollegen den Rücken.“ Fassungslos zeigt sich Brenner hingegen über neue Erkenntnisse rund um den Brandschutz. „Die Gutachten, die uns jetzt dankenswerter Weise zur Verfügung gestellt wurden, sind zwar noch in Prüfung. Man kann aber bereits jetzt sagen, dass es über Jahrzehnte zum Teil grobe Versäumnisse beim Brandschutz gegeben hat. So etwas darf nie wieder passieren!“ 

Die erste Vizepräsidentin und Kurienobfrau angestellte Ärzte, Natalja Haninger-Vacariu, drängt darauf, dass der Plan rund um ein brandschutztechnisch ertüchtigtes Bestandsgebäude mit der Containerlösung vor Ort nicht erst Anfang 2025 umgesetzt wird: „Die Einigung lässt hoffen, dass die Zukunft der Wiener unfallchirurgischen Versorgung nicht gefährdet ist. So eine Situation können wir niemals zulassen, wir beobachten die Entwicklungen deshalb weiter kritisch, steht doch letztlich die Patientenversorgung auf dem Spiel. Der avisierte Zeithorizont bis Anfang 2025 birgt weiterhin die Gefahr, dass die eingespielten Teams dauerhaft auseinandergerissen werden und am Ende nicht wieder alle Kolleginnen und Kollegen zurückkehren, was gegebenenfalls zu einer temporären, aber auch persistierenden Qualitätsverschlechterung führen kann. Eine schnellere Realisierung der Pläne muss deshalb das Ziel sein.“ Weiters betont Haninger-Vacariu, dass die Kolleginnen und Kollegen in Ausbildung ihren Weg fortsetzen und den OP-Katalog erfüllen können müssen, um dadurch auch die zukünftige Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten gewährleisten zu können. 

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