Initiativantrag zur StVO-Novelle: Städtebund vermisst automatisierte Zufahrtskontrolle & Möglichkeiten für Statutarstädte bei Radar | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Initiativantrag zur StVO-Novelle: Städtebund vermisst automatisierte Zufahrtskontrolle & Möglichkeiten für Statutarstädte bei Radar

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Der Österreichische Städtebund begrüßt den Initiativantrag der 35. StVO-Novelle, vermisst aber Regelungen zur „automationsunterstützten Zufahrtskontrolle“ und Möglichkeiten für Statutarstädte für punktuelle Geschwindigkeitsmessung.

Mehr Handlungsspielraum für Tempolimits und Tempokontrollen im Ortsgebiet

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont: „Mit der 35. StVO-Novelle wird die Verkehrssicherheit in Städten und Gemeinden merklich erhöht; Städte und Gemeinden erhalten mehr Handlungsspielraum für Tempolimits und Tempokontrollen im Ortsgebiet. Leider vermissen wir im Initiativeantrag Regelungen speziell für Statutarstädte, selbst punktuelle Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen. Auch Regelungen für die automationsunterstützte Zufahrtskontrolle von Fahrverbotszonen zur Beruhigung unserer Innenstädte sind leider nicht in der Regierungsvorlage enthalten,“ so Weninger weiter.

Städtebund vermisst in der Regierungsvorlage konkret Möglichkeiten für Städte, die im Einzugsgebiet einer Landespolizeidirektion liegen, punktuelle Geschwindigkeitsmessungen praktizieren zu können.

Gerade diese Städte (alle Statutarstädte außer Krems und Waidhofen/Ybbs plus Leoben und Schwechat) verfügen über ein dichtes Straßennetz und haben aufgrund ihrer zentralörtlichen Bedeutung erhebliches Verkehrsaufkommen zu bewältigen.

In seiner Stellungnahme zur 35. StVO-Novelle hat der Österreichische Städtebund auf diesen Umstand bereits hingewiesen und konkrete rechtliche Vorschläge unterbreitet, wie Sädten im Einzugsbereich einer Landespolizeidirektion die Handhabung punktueller Geschwindigkeitsmessungen im untergeordneten Straßennetz durchführen könnten. Demnach wären die Landespolizeidirektionen weiterhin auf den Hauptverkehrsstraßen für Radarkontrollen zuständig, wobei der Zuständigkeitsübergang aufgrund der paktierten Gesetzgebung (gem. Art. 15 Abs. 4 B-VG) erst mit der Erlassung eines korrespondierenden Landesgesetzes wirksam würde. Bis dahin bliebe die Landespolizeidirektion in vollem Umfang zuständig. Im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs (Parkraumüberwachung) ist eine analoge Regelung bereits in Kraft.

Der Österreichische Städtebund fordert automationsunterstütze Zufahrtskontrolle

Bereits 25 österreichische Städte fordern eine Rechtsgrundlage für die automationsunterstützte Zufahrtskontrolle, um bestehende Fahrverbote und Flächen, die dem Rad- oder Fußgänger*innenverkehr vorbehalten sind nach italienischem Beispiel (Zona a traffico limitato, ZTL) durch eine automatisierte Zufahrtskontrolle mittels Foto- bzw. Kennzeichenerfassung vom Autoverkehr frei zu halten.  Ähnliche Technologien werden in Österreich bereits bei der Kontrolle der Maut oder der Section Control angewendet – hierzu gibt es auch die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Ein StVO-Vorschlag zur „automationsunterstützen Zufahrtskontrolle“ wurde anlässlich der Einladung zum „Runden Tisch“ am 16. Februar 2024 von Bundesseite an 16 Institutionen übermittelt – die Institutionen konnten ihre Stellungnahmen dazu bereits abgeben. Der Österreichische Städtebund vermisst nun Regelungen zur automationsunterstützen Zufahrtskontrolle in der Regierungsvorlage zur 35. StVO-Novelle.

Dazu Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Wir sind enttäuscht, dass wir weiter auf die automatisierte Zufahrtskontrolle warten müssen. 25 Städte in Österreich fordern diese Maßnahme. Einige davon stehen mit ihren fotobasierten Kamerasystemen zur Innenstadtberuhigung bereits in den Startlöchern. Dass eine Aufnahme dieser Regelung im Initiativantrag zur 35. StVO Novelle nun nicht erfolgt ist, nehmen die Städte mit großem Bedauern zur Kenntnis. Wir hoffen, daher, dass es sehr bald eine nächste Novelle der Straßenverkehrsordnung mit entsprechenden Regelungen geben wird.“

Websites des Österreichischen Städtebundes zur automationsunterstützten Zufahrtskontrolle, Stellungnahme zur 35. StVO-Novelle und Tempolimits & Tempokontrollen:
https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-und-zufahrtskontrollen/https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/themenfelder/mobilitaet/Dateien/FINAL_Staedtebund_35StVO_Novelle_Stellungnahme.pdf

https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/tempolimits-tempokontrollen/

(Schluss)

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