Schlichtungsverfahren bei Kommunikationsdiensten haben sich auf niedrigem Niveau eingependelt
Insgesamt 1.496 Schlichtungsfälle zu Kommunikationsdiensten (Telekommunikation und Medien), wieder knapp 3 % weniger als 2022, verzeichnete die Schlichtungsstelle im Berichtsjahr 2023. 1.405 Schlichtungsfälle betrafen Telekommunikationsdienste, 91 Schlichtungsfälle entfielen auf den Bereich Medien. „95 % der bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Fälle konnten innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Das ist trotz der zunehmenden Komplexität der Verfahren ein sehr erfreulicher Wert und Indikator dafür, dass wir unsere Arbeit effizient und lösungsorientiert machen. Auch die Zusammenarbeit mit den Anbietern funktioniert gut im Sinne der Konsument.innen“, sagt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. Der durchschnittliche Streitwert bei den Verfahren stieg im Jahresvergleich um 3,1 % geringfügig an und lag bei 427 Euro.
Verfahrensstatistik: Verfahrenszahl korreliert mit Marktanteilen
Angeführt wird die Verfahrensstatistik für 2023 von A1 mit insgesamt 623 Verfahren (2022: 536), auf Platz 2 liegt Magenta mit 430 Verfahren (2022: 443), gefolgt von Drei mit 274 Verfahren (2022: 370). Die Anzahl der Verfahren von kleineren Anbietern wie Hot oder Spusu belief sich auf insgesamt 169. Schlichtungsverfahren. „Dass sich die Verfahren auf einem akzeptablen Niveau einpendeln, ist auf mehrere Gründe zurückzuführen. Die Anbieter von Kommunikationsdiensten gehen sukzessive dazu über, ihre Produkte zu standardisieren. Daher gibt es auch immer weniger versteckte Kostenfallen, die unerwartet hohe Rechnungen verursachen. Ein weiterer Grund ist die mittlerweile gute Serviceorientierung der Anbieter ihren Kund:innen gegenüber“, erläutert Steinmaurer.
Rufnummernmissbrauch bleibt Sorgenkind
Die Gesamtzahl der Beschwerden bei der Meldestelle für Rufnummernmissbrauch ging, verglichen mit 2022, im Berichtsjahr um rund 20 % auf 31.832 Meldungen zurück. „Handlungsbedarf erforderte die massive Betrugswelle der Kategorie ‚Missbrauch der eigenen Rufnummer‘. Wir verzeichneten mehr als 10.300 Beschwerden dazu. Die Dunkelziffer wird um ein Vielfaches höher gewesen sein. Daher haben wir im Dezember mit der Anti-Spoofing-Verordnung die rechtliche Basis geschaffen, es Betrügern wesentlich zu erschweren, bei Anrufen innerhalb von Österreich eine österreichische Telefonnummer vorzutäuschen. Ab kommendem September wird in Österreich eine österreichische Telefonnummer am Display nur mehr dann angezeigt, wenn der Anruf tatsächlich von dem Nutzer bzw. der Nutzerin der Telefonnummer stammt. Damit wird Betrügern ein wirksamer Riegel vorgeschoben, bei Anrufen österreichische Telefonnummer vorzutäuschen“, führt Steinmaurer aus und meint abschließend, „als RTR sehen wir es – gerade bei Rufnummernmissbrauch und damit übergeordnet bei Kriminalität im Internet –jedenfalls als unseren Auftrag, die Bevölkerung darauf aufmerksam zu machen und zur Vorsicht zu mahnen und, wenn notwendig und gesetzlich möglich, regulatorisch einzugreifen“.
Der Jahresbericht der Schlichtungsstellen, der einen Überblick zur Schlichtungstätigkeit in den Bereichen Medien, Post und Telekommunikation gibt, ist auf der Website der RTR unter https://www.rtr.at/schlichtungsbericht_2023 abrufbar.
Über die RTR
Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs auf dem Telekommunikations-, Post- und Medienmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) sowie „Medien“ (Wolfgang Struber) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Telekom-Control-Kommission (TKK), die Post-Control-Kommission (PCK) sowie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria). Weitere Informationen sind unter www.rtr.at veröffentlicht.
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