Kraus-Winkler: Neue EU-Verordnung bringt mehr Transparenz bei privaten Kurzzeitvermietungen über Plattformen
„Private Kurzzeitvermietungen über Onlineplattformen wie Airbnb spielen seit den letzten Jahren eine immer wichtigere Rolle, machen sie doch rund ein Viertel aller Angebote in der EU aus. Das brachte gleichzeitig aber auch neue Herausforderungen mit sich. Mit der heute im Rat der EU-Mitgliedsstaaten beschlossenen Verordnung zur Kurzzeitvermietung ist ein Meilenstein gelungen, um diese Form der privaten Kurzzeitvermietungen besser erfassen und steuern zu können. Gleichzeitig bekämpfen wir damit regional nicht verträglichen Wildwuchs, damit dieser nicht zu Lasten des Wohnraums für Einheimische geht. Ich freue mich, dass sich alle Bundesländer zur Umsetzung bekannt haben. Die Arbeiten für eine nationale Umsetzung der Verordnung laufen bereits intensiv“, so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.
Die EU-Verordnung über die private Kurzzeitvermietung von Unterkünften über Online-Plattformen sieht eine Registrierungspflicht für Gastgeberinnen und Gastgeber vor. Wesentliches Element dabei ist eine eindeutige Registrierungsnummer für jede Einheit, die zukünftig verpflichtend auf der jeweiligen Online-Plattform anzuführen ist. Im Gegenzug erhalten Behörden von den Online-Plattformen umfassende Gäste- und Nächtigungsdaten.
Weiterer Fahrplan auf dem Weg zum digitalen Gästeblatt in Österreich
Die neuen EU-weiten Regelungen bieten auf mehreren Ebenen Vorteile, betont Kraus-Winkler: „Einerseits wissen die Behörden in Österreich damit künftig genau, wer vermietet und wo vermietet wird und können – sofern erforderlich – zielgerichtete Maßnahmen setzen. Das schafft Transparenz beim Angebot und einen fairen Wettbewerb. Andererseits ist eine Registrierungspflicht aber auch Voraussetzung für die geplante Realisierung eines digitalen Gästeblattes in Österreich. Dies wird nicht nur Gästen und Betrieben erhebliche Erleichterungen bringen, sondern auch die Datenlage wesentlich verbessern und tourismuspolitische Entscheidungen auf allen Ebenen ermöglichen.“
Als nächster Schritt auf dem Weg zum digitalen Gästeblatt liegt die Schaffung des Beherbergungsregisters. Die Arbeiten dafür laufen seit längerem, wurden jedoch zwischenzeitlich von der europäischen Initiative überlagert. Um die rasche Umsetzung der Verordnung sicherzustellen, finden bereits umfassende Vorbereitungen statt: Einerseits wird die Klärung rechtlicher Vorfragen vorangetrieben (insbesondere Rechtsgutachten zur Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern), andererseits werden technische Umsetzungsoptionen geprüft (insbesondere in Workshops mit dem Bundesrechenzentrum). Dabei wird jeweils auf die wichtige enge Abstimmung mit den Bundesländern geachtet, die bereits signalisiert haben, die EU-Verordnung in ihrem Kompetenzbereich ebenfalls zeitnahe umsetzen zu wollen.
Die Verordnung wird demnächst im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft. Die Mitgliedsstaaten haben in der Folge 24 Monate Zeit, die entsprechende Begleitgesetzgebung zu erlassen.
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