Singer/Ottenschläger: Wohnraum schaffen, Kauf von Eigentum entlasten, Konjunktur ankurbeln | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Singer/Ottenschläger: Wohnraum schaffen, Kauf von Eigentum entlasten, Konjunktur ankurbeln

0 240

„Mit dem Wohnbaupaket schaffen wir benötigten Wohnraum, entlasten Käuferinnen und Käufer von Eigentum und kurbeln die Konjunktur an. Wir gehen auch im Parlament den Weg des ‚Österreichplans‘ von Bundeskanzler Karl Nehammer erfolgreich weiter“, betonen ÖVP-Wohnbausprecher Hans Singer und Mitverhandler ÖVP-Abgeordneter Andreas Ottenschläger zu den heute im Finanzausschuss des Nationalrats zum Beschluss stehenden Maßnahmen. Diese schaffen einerseits die Grundlagen für günstige Wohnbaudarlehen der Länder durch eine Refinanzierung, die der Bund über die OeBFA (Österreichische Bundesfinanzierungsagentur) bereitstellt. Andererseits wurde die temporäre Befreiung von Nebengebühren beim Immobilienerwerb – namentlich die Grundbuchs- und die Pfandrechtseintragungsgebühr – auf Kurs gebracht, so Singer. Ottenschläger verweist zudem auf Anreize für die Schaffung von Wohnraum und steuerliche Maßnahmen für Vermieterinnen und Vermieter, wie attraktive Abschreibungsmöglichkeiten und einen Bonus für thermisch-energetische Sanierungen. Die beiden ÖVP-Mandatare heben überdies hervor, dass das Wohnbaupaket im Endausbau ein Gesamtvolumen von mehr als zwei Milliarden Euro umfassen wird. „Damit setzen wir wichtige Konjunkturimpulse, die unsere heimische Bauwirtschaft stützen und so zum Erhalt von Arbeitsplätzen und Wohlstand maßgeblich beitragen“, stellen Singer und Ottenschläger klar.

Konkret im Fokus des Finanzausschusses stehen heute:

– Günstige Finanzierung von Eigentum durch Wohnbaudarlehen.

– Temporäre Befreiung von Nebengebühren für Entlastung beim Haus- bzw. Wohnungskauf.

– Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten als Impuls für Investitionen.

– Befristeter Sanierungsbonus als Anreiz für thermisch-energetische Sanierungsmaßnahmen.

Zwtl.: Entlastung durch günstige Wohnbaudarlehen und Nebengebührenbefreiung

„Mit den geförderten Darlehen wird es einen massiv erleichterten Zugang zur Finanzierung der eigenen vier Wände geben“, erklärt Johann Singer. Für die Jahre 2024 und 2025 können die Bundesländer günstige Wohnbaudarlehen vergeben. Wenn sie von der Refinanzierungs-Maßnahme des Bundes profitieren wollen, dürfen Darlehenszinsen maximal 1,5 Prozent betragen und das Darlehen darf sich höchstens auf 200.000 Euro belaufen. Der ÖVP-Wohnbausprecher weiter: „Das bedeutet eine massive Erleichterung vor allem für junge Menschen und Familien, die sich Eigentum schaffen wollen und dafür einen Kredit benötigen. Unser Ziel ist es, dass die Eigentumsquote bis zum Jahr 2030 von derzeit 48 auf 60 Prozent steigt.“

Die Befreiung von den Nebengebühren für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangung des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchsgericht bis spätestens am 30. Juni 2026 sei ein weiterer Schritt zur Entlastung. „Die Befreiung von der Grundbuchs- und der Pfandrechtseintragungsgebühr gilt bei der Begründung eines Hauptwohnsitzes und bis zu einem Kaufpreis von 500.000 Euro. Für darüberhinausgehende Beträge sind die Nebengebühren bis zu einer Summe von zwei Millionen Euro zu leisten, ab diesem Wert entfällt die Gebührenbefreiung“, sagt Singer und weiter: „Insgesamt kann diese Gebührenbefreiung eine Ersparnis von bis zu 11.500 Euro bringen.“

Zwtl.: Attraktive Abschreibungsmöglichkeiten und Sanierungsbonus sorgen für Anreize für Investitionen und thermisch-energetische Sanierung

„Das Wohnbaupaket setzt auch Impulse für Investitionen in den Wohnbau“, so Andreas Ottenschläger. So werde es etwa eine Erhöhung der Abschreibung für all jene Wohngebäude geben, die bis zum 31. Dezember 2026 fertiggestellt werden, und zwar für drei Jahre mit einem Satz von 4,5 Prozent. „Das bedeutet, dass in den ersten drei Jahren ab Fertigstellung 4,5 Prozent des Gebäudes steuerwirksam abgeschrieben werden können. Das sorgt für eine spürbare Attraktivierung“, unterstreicht Ottenschläger.

Darüber hinaus werde es einen auf zwei Jahre befristeten Sanierungsbonus von 15 Prozent der Investitionssumme für Vermieterinnen und Vermieter von Wohngebäuden geben, der für Maßnahmen zur thermisch-energetischen Sanierung oder den Heizungstausch vorgesehen sei. Ottenschläger: „Das schafft einen wichtigen Anreiz für Sanierungsmaßnahmen, die in den Jahren 2024 und 2025 mit einem Volumen von insgesamt 300 Millionen Euro entlasten“, sagt der Mandatar der Volkspartei.

Singer und Ottenschläger halten fest: „Die Koalition aus Volkspartei und Grünen steht an der Seite der Menschen und des Standorts. Das spiegelt auch das Wohnbaupaket deutlich wider.“ Mit den heute im Finanzausschuss zu fassenden Beschlüssen werde der Pfad für die besten Rahmenbedingungen für die Schaffung von Wohnraum, leistbares Eigentum und eine starke Konjunktur weiter fortgesetzt. „Am Abschluss der weiteren Punkte des Wohnbaupakets – wie der Zweckzuschuss von einer Milliarde Euro des Bundes an die Länder, der in 10.000 Miet- und 10.000 Eigentumswohnungen sowie die Sanierung von 5.000 Wohneinheiten fließen soll – wird daneben weiter zügig gearbeitet“, schließen die Abgeordneten der Volkspartei. (Schluss)

 

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. ÖVP Parlamentsklub

Hinterlasse eine Antwort

Deine Email-Adresse wird nicht veröffentlicht.