EQS-HV: AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung
EQS-News: AMAG Austria Metall AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
AMAG Austria Metall AG: Einberufung der 13. ordentlichen Hauptversammlung
13.03.2024 / 11:19 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Einberufung der
13. ordentlichen Hauptversammlung
der AMAG Austria Metall AG
(FN 310593f; ISIN: AT00000AMAG3)
Wir laden unsere Aktionäre[1]^[1] zu der
am Donnerstag, dem 11. April 2024, um 11:00 Uhr
im Schlossmuseum Linz, Schlossberg 1, 4020 Linz,
stattfindenden 13. ordentlichen Hauptversammlung der AMAG Austria Metall
AG ein.
I. T A G E S O R D N U N G
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 samt
dem Lagebericht des Vorstands, des Vorschlags für die Gewinnverwendung,
des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses zum 31. Dezember
2023 samt dem Konzernlagebericht inklusive der nichtfinanziellen Erklärung
des Vorstands und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG für das
Geschäftsjahr 2023.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2023 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2023.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2023.
5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2024.
6a. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2024.
6b. Wahl des Prüfers der Nachhaltigkeitsberichterstattung für das
Geschäftsjahr 2024.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht über die Vergütung der
Mitglieder des Vorstands sowie des Aufsichtsrats.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3 Abs. 1 betreffend
die Veröffentlichungen der Gesellschaft und in § 14 zur Abhaltung von
virtuellen Hauptversammlungen.
10a. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung des Vorstands bis
maximal 30 Monate ab dem Tag der Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG in einem Volumen
von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben, gegebenenfalls zur
Einziehung eigener Aktien, sowie über die Festsetzung der
Rückkaufsbedingungen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom
20. April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10a erteilten entsprechenden
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien;
10b. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs.
1b AktG mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere Art der Veräußerung
als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot und über einen
allfälligen Ausschluss des Wiederkaufsrechts (Bezugsrecht) der Aktionäre
zu beschließen unter Widerruf der mit Hauptversammlungsbeschluss vom 20.
April 2022 zum Tagesordnungspunkt 10b erteilten entsprechenden
Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien.
Punkt 7 (Wahlen in den Aufsichtsrat) wurde auch aufgrund eines
Aktionärsverlangens gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding GmbH in die
Tagesordnung aufgenommen.
II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE
Folgende Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
21. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
im Bereich Investor Relations unter „Ordentliche Hauptversammlung 2024“
abrufbar:
• Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 samt dem Lagebericht des
Vorstands
• Vorschlag für die Gewinnverwendung
• Corporate Governance-Bericht für das Geschäftsjahr 2023
• Konzernabschluss samt Konzernlagebericht inklusive der
nichtfinanziellen Erklärung für das Geschäftsjahr 2023
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
• Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den
Tagesordnungspunkten 2, 3, 4, 5, 8, 9, 10a und 10b sowie
Beschlussvorschläge des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 6a,
6b und 7
• Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der B&C KB Holding GmbH samt
Beschlussvorschlägen zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 109 Abs. 1 AktG
iVm §§ 86 Abs. 4 Z 2, 87 Abs. 1 und 110 Abs. 1 AktG
• Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachlichen Qualifikationen, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten sowie deren Lebensläufe
(§ 87 Abs. 2 AktG)
• Vergütungsbericht über die Vergütung der Mitglieder des Vorstands
sowie des Aufsichtsrats
• Geänderte Fassung der Satzung sowie Vergleichsfassung zur bisherigen
Satzung der AMAG Austria Metall AG
• Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs. 1b iVm § 170 Abs. 2 und § 153
Abs. 4 AktG (Erwerb und Veräußerung eigener Aktien) zu den
Tagesordnungspunkten 10a und 10b
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im
Bereich Investor Relations unter „Ordentliche Hauptversammlung 2024“ die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114
AktG sowie die gegenständliche Einberufung abrufbar.
III. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG
1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre gemäß § 109 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen, können
gemäß § 109 AktG schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beigefügt werden. Die Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten
vor Antragsstellung Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss
der Gesellschaft spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit
spätestens am 21. März 2024, zugehen.
2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung gemäß § 110 AktG
Weiters können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals
erreichen, der Gesellschaft gemäß § 110 AktG zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen
mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung
und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats
auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das
Verlangen muss der Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 2. April 2024 zugehen.
Sofern Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, tritt
an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person
gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Demgemäß hat jeder Wahlvorschlag die fachliche
Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit der vorgeschlagenen Person begründen könnten.
3. Auskunftsrecht der Aktionäre gemäß § 118 AktG
Jedem Aktionär ist gemäß § 118 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes
erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen, auf die Lage des Konzerns sowie auf die in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert werden, soweit
sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von Frage und Antwort
über mindestens sieben Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend
zugänglich war.
Die Aktionäre werden gebeten, ihre Fragen im Vorfeld der Hauptversammlung
in Textform per E-Mail an die Adresse hauptversammlung@amag.at zu
übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 5. April
2024 bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand
eine möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen
gestellten Fragen.
4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung gemäß § 119 AktG
Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung
bedürfen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so
bestimmt der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung. Vorschläge für
die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen der Gesellschaft allerdings
spätestens am siebenten Werktag vor der Hauptversammlung zugehen (siehe
auch oben in Punkt III. 2.).
5. Nachweis der Aktionärseigenschaft und Übermittlungen an die
Gesellschaft
Die Rechte der Aktionäre, welche an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt werden,
wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils relevanten Zeitraum
erbracht wird; hierfür genügt eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG.
Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und Fragen
sind an die Gesellschaft, ausschließlich an eine der nachgenannten
Adressen zu übermitteln.
Per Post:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 7722 801 8 3821
Per E-Mail: hauptversammlung@amag.at
IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor
dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag), somit nach dem
Anteilsbesitz am 1. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die bei der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit am 8. April 2024, 24:00 Uhr (MESZ) an einer der
nachgenannten Adressen einlangen muss.
Per Post/Boten:
AMAG Austria Metall AG
z.Hd. Herrn Mag. Christoph Gabriel, BSc
Postfach 3
A-5282 Ranshofen
Per Telefax: +43 (0) 1 8900 500 50
Per E-Mail: anmeldung.amag@hauptversammlung.at (diesfalls
als eingescanntes PDF-File dem E-Mail anzuschließen)
Per Swift: GIBAATWGGMS – Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN
AT00000AMAG3 im Text angeben
Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung der Depotbestätigung zu
veranlassen. Der Nachweisstichtag hat weder Auswirkungen auf die
Veräußerbarkeit der Aktien noch hat er Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung hat
mindestens die nachfolgenden Angaben nach § 10a Abs. 2 AktG zu enthalten:
• Angaben über das ausstellende Kreditinstitut: Name (Firma) und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes;
• Angaben über den Aktionär: Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen
Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen
gegebenenfalls das Register und die Nummer, unter der die juristische
Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
• die Nummer des Depots, andernfalls eine sonstige Bezeichnung;
• Angaben über die Aktien: die Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT00000AMAG3;
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht
(Nachweisstichtag).
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft
als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Depotbestätigungen werden
in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 1.
April 2024 um 24:00 Uhr (MESZ) beziehen.
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1 vierter Satz AktG
werden gemäß § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG als SWIFT-Nachricht an die
zuvor angeführte SWIFT-Adresse der Gesellschaft entgegengenommen, sohin
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können.
V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DABEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN GEMÄSS §§ 113 F AKTG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt
und der dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die
Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt werden, wobei
der Aktionär bezüglich Anforderungen und Anzahl der Personen, die zum
Vertreter bestellt werden, nicht beschränkt ist. Die Gesellschaft selbst
oder ein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht
als Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht
erteilt wurde.
Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft (www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter
„Ordentliche Hauptversammlung 2024“ zur Verfügung gestellte Formular, das
auch die Erteilung einer beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet
werden. Die Aktionäre werden gebeten, die Vollmacht spätestens bis
5. April 2024, 16:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an eine der oben unter
Punkt IV. genannten Adressen der Gesellschaft zu übermitteln. Die
Vollmacht wird von der Gesellschaft aufbewahrt. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
Unabhängige Stimmrechtsvertretung
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des
Interessenverbands für Anleger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist ab
21. März 2024 auf der Internetseite der Gesellschaft (www.amag-al4u.com)
im Bereich Investor Relations unter „Ordentliche Hauptversammlung 2024“
ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap,
Ehrenpräsident des IVA, unter Tel. +43 (0) 664 213 87 40 oder E-Mail:
[2]knap.amag@hauptversammlung.at.
VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass das Grundkapital der
Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung in
35.264.000 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien zerlegt ist. Jede Aktie
gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme-
und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 35.264.000.
Einlass und Identitätsnachweis
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt um 10:30 Uhr. Die Aktionäre bzw.
ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur Überprüfung der
Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein amtlicher Lichtbildausweis
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen ist. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert
werden.
Aktionäre, die auf Unterstützung angewiesen sind, können im Vorhinein eine
Gästekarte für ihre Begleitung beantragen. Bitte setzen Sie sich
diesbezüglich (wenn möglich bis 5. April 2024, 16:00) mit Herrn Mag.
Christoph Gabriel, BSc / Investor Relations in Verbindung.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
bitte zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtert Ihnen die Mitnahme einer Kopie der Vollmacht den Zutritt.
Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen
Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu
berücksichtigen.
Anreise
Wir dürfen unsere Aktionäre darauf aufmerksam machen, dass im Bereich des
Schlossmuseums keine öffentlichen Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Hinweise zur Anreise stehen auf der Internetseite der Gesellschaft
(www.amag-al4u.com) im Bereich Investor Relations unter „Ordentliche
Hauptversammlung 2024“ zur Verfügung.
VII. INFORMATIONEN ZUM DATENSCHUTZ
Die AMAG Austria Metall AG verarbeitet personenbezogene Daten der
Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG, dies sind Name,
Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien
des Aktionärs, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und
Anschrift des Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen
Datenschutzgesetzes (DSG), um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im
Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die
Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung
gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit Artikel 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO, ferner Artikel 6
Abs. 1 lit. f) DSGVO. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von
Aktionären kann insbesondere in Einzelfällen zur Geltendmachung, Ausübung
oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sein.
Für die Verarbeitung ist die AMAG Austria Metall AG die verantwortliche
Stelle. Die AMAG Austria Metall AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung
der Hauptversammlung externer Dienstleistungsunternehmen, wie etwa
Notaren, Rechtsanwälten und Veranstaltungs-Dienstleistern. Diese erhalten
von der AMAG Austria Metall AG nur solche personenbezogenen Daten, die für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der AMAG Austria Metall
AG. Soweit rechtlich notwendig, hat die AMAG Austria Metall AG mit diesen
Dienstleistungsunternehmen eine datenschutzrechtliche Vereinbarung
abgeschlossen.
Nimmt ein Aktionär an der Hauptversammlung teil, können alle anwesenden
Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Die AMAG Austria Metall AG ist zudem
gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das
Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch
einzureichen (§ 120 AktG).
Die Daten der Aktionäre werden anonymisiert bzw. gelöscht, sobald sie für
die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet wurden, nicht mehr
notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine weitere
Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem
Steuer- und Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern
rechtliche Ansprüche von Aktionären gegen die AMAG Austria Metall AG oder
umgekehrt von der AMAG Austria Metall AG gegen Aktionäre erhoben werden,
dient die Speicherung personenbezogener Daten der Klärung und Durchsetzung
von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren vor
Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten während der Dauer
der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu dessen
rechtskräftiger Beendigung führen.
Zum Zwecke der organisatorischen Unterstützung der Verwaltung erfolgt eine
Liveübertragung des Zuschauerraums an die Unterstützungsbereiche, damit
die Beantwortung allfälliger Fragen sowie die Erledigung sonstiger
administrativer Themen möglichst rasch erfolgen kann. Es erfolgt keine
Speicherung/Aufzeichnung dieser Daten. Rechtsgrundlage für die
Verarbeitung ist somit § 12 Abs. 2 Z 4 DSG.
Jeder Aktionär hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionäre
gegenüber der AMAG Austria Metall AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
[3]datenschutz@amag.at geltend machen. Zudem steht den Aktionären ein
Beschwerderecht bei der Datenschutzbehörde nach Artikel 77 DSGVO zu.
Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der AMAG Austria Metall AG unter
[4] www.amag-al4u.com/datenschutz zu finden.
Ranshofen, im März 2024
Der Vorstand
[5]^[1] Im Sinne der Sprachvereinfachung sowie einer besseren Lesbarkeit
verzichten wir durchgängig auf geschlechtsneutrale Formulierungen. Soweit
personenbezogene Angaben nur in männlicher Form angeführt sind, bezieht
sich die gewählte Diktion auf alle Geschlechter in gleicher Weise.
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13.03.2024 CET/CEST
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausener Straße 61
5282 Ranshofen
Österreich
Telefon: +43 7722 801 0
Fax: +43 7722 809 498
E-Mail: investorrelations@amag.at
Internet: www.amag-al4u.com
ISIN: AT00000AMAG3
WKN: A1JFYU
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, München,
Stuttgart; Wiener Börse (Amtlicher Handel)
Ende der Mitteilung EQS News-Service
1857311 13.03.2024 CET/CEST
References
Visible links
1. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-bkOBLA.html#_ftn1
2. knap.amag@hauptversammlung.at
3. datenschutz@amag.at
4. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=e32135b348950e77b0851267a1e6eb0e&application_id=1857311&site_id=apa_ots_austria~~~18b544d0-9c71-4160-bd95-cc8b9aff9fbf&application_name=news
5. file:///appl/crsred1/tmp/HTML-FormatExternal-bkOBLA.html#_ftnref1
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