Nur ein durchlässiger Arbeitsmarkt kann ein inklusiver Arbeitsmarkt sein
„Die Diakonie fordert seit Längerem verbesserte Rahmenbedingungen, damit Menschen mit Behinderungen am regulären Arbeitsmarkt Fuß fassen können“, kommentiert Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser die heutigen Ankündigungen der Regierung nach dem Ministerrat. „Wir begrüßen daher den Vorschlag als einen ersten Schritt in die richtige Richtung, nämlich in die eines durchlässigen Arbeitsmarktes. Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist einer, in dem die Übergänge zwischen dem regulären und dem geschützten Arbeitsmarkt in beide Richtungen durchlässig sind und auch Personen, die als arbeitsunfähig gelten, zwischen dem regulären und dem geschützten Arbeitsmarkt wechseln können.
Ein solcher Wechsel zwischen diesen beiden Arbeitsmarkt-Bereichen ist derzeit kaum möglich, weil die als „arbeitsunfähig“ attestierte Person in einem regulären Dienstverhältnis (1. Arbeitsmarkt) alle Sozialleistungen (Therapiekosten-Ersätze, Pflegegeld u.a.) verlieren würde. Bei einer nötigen Rückkehr von einem regulären Job in eine Werkstätte müssen die notwendigen Sozialleistungen und ein betreuter Wohnplatz gesichert sein.
Es ist möglich!
Die Diakonie zeigt schon länger, dass dies geht. In Kärnten beispielsweise können im Rahmen von einem Programm namens cool+ Menschen mit Behinderungen im Café und Bistro „gernda“ und in der Großküche Waiern kollektivvertraglich entlohnt werden und sind gleichzeitig nach dem Chancengleichheitsgesetz abgesichert. Diese Lösung soll durch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln flächendeckend werden.
Für jene Personen, die nicht am ersten Arbeitsmarkt Fuß fassen können, soll weiterhin ein Platz in einer Werkstätte oder Tagesstruktur zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass die Konditionen in diesem geschützten Bereich fair sind und keine Ausbeutung der Arbeitskräfte besteht.
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