Ottenschläger: Luftfahrtgesetz neu ermöglicht Einsatz von Rettungshubschraubern rund um die Uhr
Mit dem im heutigen Verkehrsausschuss einstimmig beschlossenen Initiativantrag werden zwei neue Themenbereiche ins Luftfahrtgesetz eingefügt: „Wir ermöglichen den Rettungshubschrauberbetrieb auf Flugplätzen auch außerhalb der regulären Betriebszeiten. Die Änderung ist auf eine Initiative von Landeshauptmann Mag. Christopher Drexler und Landesrat Dr. Karlheinz Kornhäusl zurückzuführen, da etwa in der Steiermark dank des ÖAMTC Nachtflug-taugliche Hubschrauber für Noteinsätze nach Unfällen oder zur Personensuche zur Verfügung stehen und diese aufgrund der bestehenden Gesetzeslage nur eingeschränkt zum Einsatz kommen konnten“, erklärt heute, Dienstag, ÖVP-Verkehrssprecher und Abgeordneter zum Nationalrat Andreas Ottenschläger am Rande der Ausschusssitzung. „Die Nutzung eines Zivilflugplatzes außerhalb der Betriebszeiten soll künftig nur durch jene Betreiber möglich sein, die von den jeweiligen Bundesländern für den 24-Stunden-Rettungsbetrieb ausgewählt worden sind“, so Ottenschläger.
“Besonders für den ländlichen Raum ist es wichtig, dass der Rettungshubschrauber immer fliegen kann, um die Achse zwischen den Patientinnen und Patienten in den Regionen und den Krankenhäusern zu schließen”, sagt der Bürgermeister und steirische Abgeordnete zum Nationalrat Christoph Stark. “Die menschliche Belastung in Notfällen ist ja besonders groß, somit ist es wichtig, mit einem Rettungshubschrauber rund um die Uhr die beste Hilfe anzubieten”, betont Bürgermeister und steirische Nationalratsabgeordnete Joachim Schnabel. Erfreut zeigt sich auch der Gesundheitssprecher der ÖVP Josef Smolle: „Heute wurde im Verkehrsausschuss ein wichtiger Beschluss im Interesse der Patientinnen und Patienten in unserem Land gefasst – Gesundheit betrifft eben alle Politikfelder”, so der Abgeordnete zum Nationalrat.
„Gemeinsam möchten wir uns an dieser Stelle auch bei den Rettungsorganisationen, insbesondere dem ÖAMTC und dessen Crews bedanken, die auch in der Nacht bereit sind, lebensrettende Hubschraubereinsätze zu fliegen“, so die VP-Abgeordneten.
Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Das zweite Thema im Initiativantrag betrifft die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen: „Künftig wird es möglich sein, die Hindernisbefeuerung, etwa von Windrädern, zu deaktivieren, wenn sich kein Luftfahrzeug in der Nähe befindet“, so Ottenschläger. „Diese Aufgabe wird von der Austro Control übernommen, da diese über die entsprechenden Anlagen und Techniken zur Luftfahrzeugerfassung verfügt und etwa auch auf Daten wie Flugpläne zugreifen kann. Wir schaffen damit insbesondere für die Anrainerinnen und Anrainer, die aktuell stark von der Dauerbeleuchtung betroffen sind, eine klare Verbesserung”, unterstreicht Ottenschläger abschließend. (Schluss)
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