Volksbegehren März 2024 – Eintragungszeitraum beginnt am Montag
Vom 11. bis 18. März 2024 findet österreichweit der vom Bundesminister für Inneres festgelegte gemeinsame Eintragungszeitraum für folgende Volksbegehren statt:
- Frieden durch Neutralität
- Nein zu Atomkraft-Greenwashing
- Parteienförderungen abschaffen
- CO2-Steuer abschaffen
- Energieabgaben streichen – Volksbegehren
- Glyphosat verbieten!
- Essen nicht wegwerfen!
- Energiepreisexplosion jetzt stoppen!
- Tägliche Turnstunde
- Kein NATO-Beitritt
- Das Intensivbettenkapazitätserweiterungs-Volksbegehren
- Kein Elektroauto-Zwang
- Neutralität Österreichs stärken
- BIST DU GESCHEIT
In diesem Zeitraum haben die Stimmberechtigten Gelegenheit, eines oder mehrere dieser Volksbegehren
- in einem beliebigen Eintragungslokal in ganz Österreich oder
- online mittels ID Austria unter www.bmi.gv.at/volksbegehren
zu unterschreiben.
Eine vor dem Eintragungszeitraum abgegebene Unterstützungserklärung zählt bereits als Stimme für das jeweilige Volksbegehren. Eine nochmalige Unterschrift für das betreffende Volksbegehren ist nicht mehr möglich. Noch nicht unterstützte Volksbegehren können selbstverständlich im Eintragungszeitraum unterschrieben werden.
Öffnungszeiten der Wiener Eintragungslokale
Die Wiener Eintragungslokale sind im Eintragungszeitraum zu folgenden Zeiten geöffnet:
- Montag, 11. März 2024, 8 bis 18 Uhr
- Dienstag, 12. März 2024, 8 bis 18 Uhr
- Mittwoch, 13. März 2024, 8 bis 18 Uhr
- Donnerstag, 14. März 2024, 8 bis 20 Uhr
- Freitag, 15. März 2024, 8 bis 18 Uhr
- Montag, 18. März 2024, 8 bis 19 Uhr
Für die Abgabe der Unterschrift in einem Eintragungslokal ist unbedingt ein Identitätsdokument (z. B. Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Studierendenausweis) erforderlich.
Über die Standorte und die Barrierefreiheit der Eintragungslokale informieren:
- Internet: www.wien.gv.at/volksbegehren
- Stadtservice: Telefon 01/4000-4001 (Montag bis Mittwoch und Freitag von 7.30 bis 17 Uhr sowie Donnerstag von 7:30 bis 17.30 Uhr)
- Kundmachungen in allen Amtshäusern
Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit, die kein Eintragungslokal persönlich aufsuchen können, ist der Besuch durch eine mobile Eintragungsstelle an einer privaten Adresse möglich. Dieser Besuch muss beim zuständigen Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragt werden.
Die Stadt Wien bietet im Internet umfangreiche Informationen rund um die Volksbegehren unter www.wien.gv.at/volksbegehren an. Hier findet man unter anderem auch die genauen Wortlaute der Volksbegehren.
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