SPÖ-Babler fordert Umwidmungsabgabe von 90 Prozent
„Umwidmungen dürfen kein Geschäftsmodell sein. Es darf nicht sein, dass sich einige Wenige an Umwidmungen bereichern, während leistbarer Wohnraum für die Mehrheit der Bevölkerung immer knapper wird. Ich fordere daher eine Umwidmungsabgabe von 90 Prozent beim Verkauf umgewidmeter Grundstücke“, sagt der SPÖ-Bundesvorsitzende Andreas Babler anlässlich der sich häufenden Fälle von Umwidmungs-Bereicherungen in zahlreichen Gemeinden Österreichs. ****
Bei Umwidmungsgewinnen soll in Zukunft zum Zeitpunkt der Umwidmung die Wertsteigerung des Grundstücks steuerbehördlich erfasst und ins Grundbuch eingetragen werden. Auf die Wertsteigerung des Grundstücks wird ein pauschaler Steuersatz von 90 Prozent fällig. Die Steuer muss bei der Umwidmung aber noch nicht bezahlt werden. Sie wird als Umwidmungsabgabe in Form einer Hypothek zugunsten der öffentlichen Hand ins Grundbuch eingetragen. Die Steuer fällt erst an, wenn das betreffende Grundstück verkauft wird. In diesem Fall fließt ein Teil des Kaufpreises – nämlich jene 90 Prozent der Wertsteigerung, die durch Umwidmung entstanden ist, zurück zur öffentlichen Hand, die diese Preissteigerung durch die Umwidmung erst ermöglicht hat.
„Aktuell machen private Grundstückseigentümer bei Umwidmungen oftmals das Geschäft ihres Lebens. Die Wertsteigerungen sind völlig leistungsloses Einkommen, das erst durch den öffentlich-rechtlichen Akt der Umwidmung ermöglicht wird. Daher sollte die Wertsteigerung in einem solchen Fall nicht in privaten Händen bleiben, sondern an die Allgemeinheit zurückfließen. Die Einnahmen daraus soll die öffentliche Hand zweckgebunden für zusätzliche Investitionen in den leistbaren Wohnbau nutzen, sodass alle Menschen von Umwidmungen profitieren und nicht nur einige Wenige über Nacht zu Multimillionären werden“, erklärt Babler.
Die Umwidmungsabgabe soll im Geltungsbereich der Umwidmungsgewinne die Immobilienertragssteuer von aktuell pauschal 30 Prozent ersetzen. Da die neue Abgabe nur für die Zukunft erhoben werden kann, soll für Altfälle der Pauschalsatz der Immobilienertragssteuer auf 60 Prozent verdoppelt werden.
Eine Mindestquote von 50 Prozent soll außerdem in Ballungsräumen bei Umwidmungen von Grünland in Bauland für den gemeinnützigen Wohnbau reserviert werden. „Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass manche, die es sich richten können, über Nacht mit Umwidmungen zu Millionären werden, während die große Mehrheit der Bevölkerung unter den steigenden Mietkosten ächzt und nicht ausreichend leistbarer Wohnraum für die Menschen zur Verfügung steht. Dieser Ungerechtigkeit werde ich als sozialdemokratischer Reformkanzler endgültig ein Ende setzen“, so Babler. (Schluss) ls
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