FPÖ – Wurm: „Schwarz-grüner Antrag ist wieder einmal eine einzige konsumentenschutzpolitische Mogelpackung“ | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

FPÖ – Wurm: „Schwarz-grüner Antrag ist wieder einmal eine einzige konsumentenschutzpolitische Mogelpackung“

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„Der heute im Konsumentenschutzausschuss von Schwarz-Grün eingebrachte Entschließungsantrag unter dem Titel „Prüfung möglicher Maßnahmen gegen potenzielle Irreführung im Zusammenhang mit Verpackungsfüllmengen“ ist wieder einmal eine einzige konsumentenschutzpolitische Mogelpackung“, kritisierte FPÖ-Konsumentenschutzsprecher NAbg. Peter Wurm.

„Sowohl die Entschließung als auch die Begründung relativieren das vielfach in den letzten Monaten und Jahren aufgetretene Phänomen der Shrinkflation (Menge) und Skimpflation (Qualität) bei Nahrungs- und Konsumgütern des täglichen Gebrauchs. Die Konsumenten sind tagtäglich in Österreich und in der Europäischen Union damit konfrontiert, ÖVP und Grüne stellen dieses empirisch nachgewiesene Faktum in Frage und relativieren es auch noch. Ziel dieses mutmaßlich von Konzernlobbyisten vorgegebenen Antrags ist offensichtlich, eine tatsächliche Problemanalyse zu blockieren und eine Lösung auf den St. Nimmerleinstag zu verschieben. Aber diese Vorgangsweise kennen wir ja bereits in Sachen Konsumentenschutz in den letzten fünf Jahren zur Genüge. Die FPÖ hat umsetzungstaugliche Anträge zur Shrinkflation (Menge) und Skimpflation (Qualität) eingebracht, und es gibt ähnlich lautende Anträge der SPÖ. Alle Anträge wurde bisher von ÖVP und Grünen in ihrer einzigartigen Lobbyisten- und Konzernhörigkeit gegenüber der EU und den machtpolitischen Wirtschaftsnetzwerken immer wieder vertagt oder sogar niedergestimmt“, sagte Wurm.

„Auch der zweite Entschließungsantrag von Schwarz-Grün unter dem Titel „Mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“ geht in eine ähnlich zahnlose Richtung. Bei ÖVP und Grünen geht es offensichtlich nur mehr um Blockieren und Negieren. Für den Verbraucherschutz in unserem Land, etwa beim Schutz des Bargelds, der Deckelung der Banküberziehungszinsen, angemessener und transparenter Inkassogebühren oder der Grundversorgung bei Energieunternehmen hört und sieht man von den Regierungsfraktionen rein gar nichts. Bezeichnend ist auch heute wieder einmal, dass von 21 Anträgen lediglich zwei von der Bundesregierung stammen. Ein einziges Armutszeugnis auch für die schon viele Jahre im Amt befindlichen Konsumentenschutzsprecher Fischer und Weidlinger, die es offensichtlich nicht geschafft haben, dem Verbraucherschutz in ihren eigenen Reihen entsprechendes Gehör zu verschaffen, betonte Wurm.

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