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L17 Führerschein und Elektromobilität durch EU-Parlament gestärkt

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„Den L17 Führerschein und den Mopedführerschein AM mit 15 Jahren wird es in Österreich weiterhin geben. Ebenso bleibt das Mindestalter beim Führerscheinerwerb für private Zwecke unangetastet und Fahranfänger:innen dürfen wie bisher ab sofort gleichberechtigt am Verkehr teilnehmen“, begrüßt Joachim Steininger, Obmann des Fachverbandes der Fahrschulen und des Allgemeinen Verkehrs in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), das Ergebnis der Abstimmungen im Europa-Parlament zur kommenden EU-Führerscheinrichtlinie. Aber auch allfällige Tempolimits für Führerschein-Neulinge oder anfängliche Fahrverbote in der Nacht sowie mit SUVs sind endgültig vom Tisch.

Zudem wird die Elektromobilität gestärkt. Führerscheinbesitzer:innen mit Automatikbeschränkung müssen künftig keine vollumfängliche Führerscheinprüfung mehr absolvieren, wenn sie einen uneingeschränkten Führerschein, der auch zum Lenken von Schaltfahrzeugen berechtigt, besitzen. Es genügen im Wesentlichen sieben praktische Fahrstunden auf einem Schalter (für die Streichung des sog. Code 78). Die Anzahl der Führerscheinklassen bleibt mit 15 Lenkberechtigungen unverändert von Moped, Motorrad, Auto, Lkw, Bus bis zum Anhänger. Der Traktorführerschein als europaweit einheitliche Kategorie ist durchgefallen und wird weiterhin in den EU-Staaten direkt geregelt.

Keine verpflichtenden Gesundheitschecks bei Führerscheinerneuerung

Bei der in den vergangenen Monaten heiß diskutierten Frage medizinischer Test entschärften die EU-Abgeordneten drei Monate vor den EU-Wahlen bisherige Bestrebungen und nehmen nun eine Positionierung vor, wie sie in Österreich weitgehend bereits gegeben ist. Führerschein-Neulinge müssen beim Ersterwerb eines Führerscheins einen Fragebogen ausfüllen sowie eine Bestätigung eines Arztes (mit Angaben zu Sehstärke, Hörvermögen, Reaktion usw.) einholen. Die EU-Abgeordneten sprachen sich jedoch gegen eine verpflichtende Prüfung des Gesundheitszustands bei der Erneuerung des Führerscheins nach 15 Jahren aus, es soll die Beantwortung eines Fragebogens (Selbsteinschätzung) genügen. Der Fragebogen soll jedoch europaweit einheitlich sein. Im zuständigen EP-Verkehrsausschuss hatte sich Anfang Dezember noch eine knappe Mehrheit für eine europaweit einheitliche Regelung mittels medizinischem Test ausgesprochen, wie dies in der Hälfte der EU-Staaten der Fall ist. „Auch eine europaweit einheitliche Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Rosa Scheins ab einer Fixgrenze von 65 oder 70 Jähren ist entschärft bzw. vom Tisch“, berichtet Stefan Ebner, Geschäftsführer des Fachverbandes der Fahrschulen.

Künftig ist Berufseinstieg für Lenker:innen von Lkw und Bussen früher möglich

Für Berufskraftfahrer:innen  wird ein früherer Berufszugang möglich sein. Das Lenken eines Lkw soll künftig bereits ab 17 Jahren möglich sein, wenn ein erfahrener Lenker bzw. eine erfahrene Lenkerin als Begleiter:in mitfährt und beim Bus sollen Fahrten ab 19 Jahren möglich sein, sofern diese nicht grenzüberschreitend erfolgt.

„Es zeichnet sich ein durchaus praxistaugliches Modell einer neuen EU-Führerscheinrichtlinie ab. Die meisten Sichtweisen von Europaparlament und Mitgliedsstaaten liegen schon sehr nahe beisammen. Die endgültige Feinabstimmung findet nach den EU-Wahlen und nach der Konstituierung des neuen EU-Parlaments im sogenannten Trilog-Verfahren statt“, schloß Steininger. (PWK071/DFS)

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