Einladung zum Online-Pressegespräch der Lebenshilfe am 28.2.2024 | Brandaktuell - Nachrichten aus allen Bereichen

Einladung zum Online-Pressegespräch der Lebenshilfe am 28.2.2024

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Ein Mann mit Behinderungen, der von der Lebenshilfe Tirol begleitet wurde, überquerte eine Straße ohne den Zebrastreifen zu benutzen. Er wird von einem Auto erfasst und schwer verletzt. 
Die Beifahrerin des Unfalllenkers verklagte daraufhin die Lebenshilfe auf Schadenersatz. Der Mann mit Behinderungen hätte ihrer Meinung nach nicht allein unterwegs sein dürfen, und sie vermutete eine Verletzung der Aufsichtspflicht.
Nun hat der Oberste Gerichtshof nach langem Rechtsstreit ein Grundsatzurteil gefällt.

Im Online-Pressegespräch schildert die Lebenshilfe den konkreten Fall, das Urteil des Obersten Gerichtshofes und welche Bedeutung es für die Begleitung von Menschen mit Behinderungen in Österreich hat.

Ihre Gesprächspartner:
Philippe Narval, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich
Gregor Riedmann, Jurist der Lebenshilfe Tirol
Georg Willeit, Geschäftsführer der Lebenshilfe Tirol

Zeit: Mittwoch, 28.2.2024 um 10 Uhr

Microsoft Teams-Zugangsdaten: 
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Meeting ID: 317 217 758 912
Passcode: yWTrXk  

Zur besseren Planung bitten wir um Voranmeldung zum Online-Pressegespräch bei Mag. Manfred Lechner, redaktion@lebenshilfe.tirol 

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