Hammer: Mehr „Fotoregistrierungsstellen“ für die E-Card
Für jene, die das nunmehr verpflichtende Foto auf ihrer E-Card benötigen, gibt es nun mehr Anlaufstellen. Die Übernahme der Fotoregistrierung wird in Zukunft auch von bestimmten Gemeinden wahrgenommen. Davon werden vor allem nicht-österreichische Personen im Pflege- und Landwirtschaftsbereich profitieren. Das sagte heute, ÖVP-Abg. Michael Hammer, Mitglied im Sozialausschuss, anlässlich der Sitzung des heutigen Sozialausschusses, bei dem eine entsprechende Novellierung des ASVG auf der Tagesordnung steht. Inkrafttreten soll die Bestimmung mit 1. April 2024.
„Pflegekräfte oder Saisonarbeiter aus dem Ausland verfügen oft nicht über österreichische Ausweisdokumente, dementsprechend ist auch kein Foto bei den Behörden hinterlegt. Mit der Ausweitung der Anlaufstellen kommt es für diese zu einer wichtigen Erleichterung. Das betrifft auch Angehörige von pflegenden Personen, die sich meistens um Behördengänge kümmern. Sie ersparen sich alle Wege und Zeit“. Es ist dies ein niederschwelliges Service, das behördliche Hürden weiter beseitigt“, so Hammer.
Grundsätzlich sind E-Cards ohne Fotos seit Mitte Jänner gesperrt, Versicherte haben aber noch 150 Tage nach einer Sperre Zeit, eine Registrierungsstelle aufzusuchen. Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine E-Card ohne Foto, auch wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist. Für Personen ab 70 Jahre bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: Ihre E-Card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. Sie können jedoch freiwillig ein Foto für Ihre E-Card bringen.
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