Verbesserungen für Allgemeinmediziner:innen und Apotheken im Nationalrat
Nach dem Beschluss der Gesundheitsreform im Dezember folgen bereits die nächsten Schritte, um die medizinische Versorgung der Bevölkerung im niedergelassenen Bereich zu verbessern. Eine entsprechende Novelle des Apothekengesetzes sowie des Ärztegesetzes wurde heute im Nationalrat per Initiativantrag eingebracht. Das neue Apothekengesetz erweitert die möglichen Öffnungszeiten für Apotheken erlaubt ihnen einfache Gesundheitstests, ausgelagerte Abgabestellen und Filialapotheken. Eine Änderung des Ärztegesetzes schafft eine fünfjährige Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Damit wird dieses wichtige Berufsbild für junge Absolvent:innen deutlich attraktiver. Die beiden Gesetze sollen Ende Februar beschlossen werden. ***
Die Regierung arbeitet weiter intensiv an Verbesserungen im Gesundheitssystem. Im Oktober präsentierte das Gesundheitsministerium die neue Ausbildung zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Allgemein- und Familienmedizin. Sie basiert auf einer Empfehlung der Kommission für ärztliche Ausbildung, in der Länder, Ärztekammer und Sozialversicherung vertreten sind.
Mit der neuen Ausbildung wird das Berufsbild der Hausärztin bzw. des Hausarztes deutlich attraktiver. Das soll den Nachwuchs für die über 11.000 aktiven Allgemeinmediziner:innen in Österreich und damit die Qualität der Primärversorgung für die Bevölkerung sichern. Nach einer neunmonatigen Grundausbildung erhalten Mediziner:innen 51 Monate fachärztliche Ausbildung. Die Gesamtdauer der Facharztausbildung beträgt somit insgesamt fünf Jahre. Die Ärzt:innen erhalten nicht nur Einblick in andere Fächer wie etwa Innere Medizin oder Kinder- und Jugendheilkunde, sondern sammeln in Lehrpraxen Erfahrung im Praxisalltag. Das Gesetz wurde heute im Parlament per Initiativantrag eingebracht und soll bis Ende Februar beschlossen werden.
Im Zuge der Novelle wurde außerdem eine langfristige Lösung für ukrainische Ärzt:innen im Ärztegesetz geschaffen. Diese haben nun vier Jahre Zeit, um eine Nostrifikation abzuschließen. In dieser Zeit können sie bereits unter Aufsicht in Österreich ärztlich tätig sein.
Neue Kompetenzen für Apotheken
Zusätzlich wurde am Mittwoch eine grundlegende Reform des Apothekengesetzes ebenfalls per Initiativantrag im Nationalrat eingebracht. Die rund 1.400 Apotheken in Österreich können damit ihre Öffnungszeiten flexibilisieren und deutlich ausweiten. Statt bisher 48 Stunden wird die maximale Öffnungszeit auf 72 Stunden pro Woche angehoben. Apotheken können dann werktags zwischen 6 und 21 Uhr und samstags zwischen 6 und 18 Uhr öffnen. Damit wird die Medikamentenversorgung zu Randzeiten und an Wochenenden deutlich erweitert.
Zusätzlich können die Apotheken künftig einfache Gesundheitstests wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessungen oder Analysen von Harnproben anbieten. Um die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten gerade am Land zu verbessern, können Apotheken künftig auch Abgabestellen mit eingeschränktem Angebot und Öffnungszeiten betreiben, wenn es in ihrem Versorgungsgebiet Ortschaften ohne eigene Apotheke oder ärztliche Hausapotheke gibt. Die Zahl der Filialapotheken wird zudem von einer auf maximal drei erweitert.
Gleichzeitig wird für Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel eine Aufzeichnungspflicht für Arzneimittel gesetzlich verankert, die vom Bund oder Ländern beschafft wurden. Damit wird eine laufende Dokumentation der Bestände ermöglicht.
„Zuerst zur Hausärztin oder zum Hausarzt, dann zur Apotheke: Diesen Weg schlagen viele Menschen bei gesundheitlichen Beschwerden ein. Die Reform ermöglicht eine Ausbildung für Allgemeinmediziner:innen auf internationalem Niveau und besseren Zugang zu Medikamenten. Mit diesen beiden Novellen verbessern wir die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung maßgeblich“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.
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