Abtreibung raus aus dem Strafgesetzbuch und freier Zugang zur Abtreibungspille
Gleich zwei Volksbegehren bringt der Gynäkologe und Vorkämpfer für reproduktive Rechte, DDr. Christian Fiala, nun auf den Weg. Fast 50 Jahre nach der Einführung der Fristenlösung steht diese immer noch unter Strafandrohung mit bis zu ein Jahr Gefängnis, wie zu Zeiten der Monarchie. Diese soll nun ersatzlos gestrichen werden, so Fialas Ziel: „Diese Strafandrohung ist zwar mittlerweile totes Recht, symbolisiert jedoch die staatliche Bevormundung über das Selbstbestimmungsrechte der Frauen und Paare. Auch ist es nicht einzusehen, warum eine medizinische Behandlung im Strafgesetzbuch geregelt sein soll", erklärt Fiala. Diese Strafbestimmung stammt noch aus Maria Theresias Zeiten – damals war es für das Königshaus wichtig, über ausreichend Soldaten für Kriege zu verfügen. Andere Länder agieren hier aufgeklärter: In Kanada etwa wurde der Schwangerschaftsabbruch bereits 1988 vom Obersten Gerichtshof ersatzlos aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.
Rezeptfreie Abgabe der Abtreibungspille
Fialas zweites Volksbegehren: Die Abtreibungspille soll frei verfügbar werden, anstatt nur in Abtreibungskliniken oder von Gynäkologen. „Die Abtreibungspille funktioniert ident wie ein Spontanabort, daher gibt es aus medizinischer Sicht keinen Grund für dieses Monopolrecht", erklärt der Gynäkologe. Frauen managen Spontanaborte seit undenkbarer Zeit selbst und suchen ärztliche Hilfe, falls sie diese benötigen. Dies können sie auch beim medikamentösen Abbruch. Schon jetzt ist die Abtreibungspille im Internet erhältlich – in einigen Ländern wie etwa Indien rezeptfrei in Apotheken.
Belastende Anfahrtswege in einer Krisensituation
“Die Monopolisierung der Abtreibungspille hat viele Nachteile für Frauen, wir sehen dies jeden Tag”, so Fiala. Die fehlende wohnortnahe Versorgung des Schwangerschaftsabbruchs in weiten Teilen Österreichs zwingt Frauen, belastende Anfahrtswege auf sich zu nehmen. “Die Abtreibungspille ist ein gutes Beispiel dafür, dass es nicht zu wenige Ärzte*innen gibt, die Abbrüche durchführen, sondern zu viele Restriktionen, die Frauen einen wohnortnahen Zugang verunmöglichen.”
Wo unterschreiben?
Die Unterstützungserklärungen können online via oesterreich.gv.at, mit Handy-Signatur, kartenbasierte Bürgerkarte, ID Austria oder EU Login unterschrieben werden. Ebenso persönlich in den magistratischen Bezirksämtern bzw. den Gemeindeämtern der Hauptwohnsitzgemeinde.
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